990 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Justizausschusses
über die
Regierungsvorlage (926 der Beilagen): Bundesgesetz gegen Kartelle und andere
Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz 2005 – KartG 2005)
Der Gesetzentwurf
gleicht das materielle Kartellrecht weitgehend an die in den Art. 81 und
82 EGV enthaltenen Wettbewerbsregeln und an die zur Durchführung dieser Regeln
erlassene Verordnung Nr. 1/2003 an. Die institutionellen Regelungen und
die Verfahrensvorschriften bleiben weitgehend unverändert; in diesem Bereich
sind nur geringfügige technische Anpassungen notwendig.
Die
vorgeschlagenen Regelungen werden keine unmittelbaren und messbaren
Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich
haben. Durch die Vereinheitlichung der rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich
des Kartellrechts sowie durch den Wegfall bürokratischer Belastungen wird aber
den in Österreich tätigen Unternehmen das Leben erleichtert.
Der Entwurf
enthält in den §§ 24, 86 und 87 Verfassungsbestimmungen. Sowohl die
Beschlussfassung im Nationalrat als auch die Zustimmung des Bundesrates
erfordern daher nach Art. 44 Abs. 2 B-VG eine Zweidrittelmehrheit.
Der
Justizausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am
01. Juni 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer
der Berichterstatterin die Abgeordneten Mag. Johann Maier,
Dr. Dieter Böhmdorfer, Mag. Werner Kogler, Mag. Heribert Donnerbauer,
Dr. Johannes Jarolim sowie die Bundesministerin
für Justiz Mag. Karin Miklautsch und die Ausschussobfrau
Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter .
Die Abgeordneten
Dr. Dieter Böhmdorfer und Mag. Dr. Maria Theresia Fekter haben einen Abänderungsantrag eingebracht.
Bei der Abstimmung
wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung
des vorstehenden Abänderungsantrages in getrennter Abstimmung mit wechselnden
Mehrheiten angenommen.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag,
der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige
Zustimmung erteilen.
Wien,
2005-06-01
Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer Mag.
Dr. Maria Theresia Fekter
Berichterstatterin Obfrau