993 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Regierungsvorlage
Bundesgesetz, mit
dem das Tierversuchsgesetz geändert wird
Der
Nationalrat hat beschlossen:
Das
Bundesgesetz über Versuche an lebenden Tieren (Tierversuchsgesetz – TVG),
BGBl. Nr. 501/1989, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz
BGBl. I Nr. 136/2001, wird wie folgt geändert:
1. Dem § 3
wird folgender Abs. 6 angefügt:
„(6) Tierversuche an
allen Arten und Unterarten der Schimpansen (Pan troglodytes), Bonobos (Pan
paniscus) und Gorillas (Gorilla gorilla spp), sowie an allen Arten und
Unterarten der Familien Orang Utans (Pongidae) und Gibbons (Hylobatidae) sind
verboten.“
2. Dem § 20
wird folgender Abs. 6 angefügt:
„(6) § 3
Abs. 6, in der Fassung des BGBl. I Nr. XXX/2005, tritt mit XXXX
2005 in Kraft.“