1002 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Verkehrsausschusses
über die Regierungsvorlage (995 der Beilagen): Bundesgesetz über die strategische Prüfung im Verkehrsbereich (SP-V-Gesetz)
Mit diesem Gesetz
wird ein strategisches Planungsinstrument für die weitere Konzeption des
Bundesverkehrswegenetzes geschaffen, das die Bestimmungen der Richtlinie
2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und
Programme in nationales Recht umsetzt.
Die Richtlinie
2001/42/EG sieht vor, dass bestimmte Pläne und Programme, die von einer Behörde
zur Beschlussfassung durch den Gesetzgeber ausgearbeitet werden, noch vor deren
Beschlussfassung einer Strategischen Prüfung der erheblichen Umweltauswirkungen
unterzogen werden müssen. In Österreich trifft dies auf Änderungen des Anhangs
zum Bundesstraßengesetz 1971, auf die Verordnung gem. §1
Hochleistungsstreckengesetz (Hochleistungsstreckenverordnungen) sowie auf
Änderungen des §15 Schifffahrtsgesetz zu. In diesen Gesetzen bzw. mit diesen
Verordnungen wird das hochrangige Bundesverkehrswegenetz Österreichs
festgelegt.
Der
Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung
am 22. Juni 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich
außer der Berichterstatterin die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Petra Bayr, Dr. Elisabeth Hlavac,
Heidemarie Rest-Hinterseer, Werner Miedl, Peter
Marizzi und Klaus Wittauer
sowie die Staatssekretäre im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie Mag. Helmut Kukacka und Mag. Eduard Mainoni.
Im Zuge der
Debatte haben die Abgeordneten Klaus Wittauer,
Werner Miedl einen Abänderungsantrag eingebracht, der
wie folgt begründet war:
„Für die
Stellungnahme zur Erstellung des Umweltberichtes sollen die befassten Stellen
und die von ihnen herangezogenen Fachabteilungen, Experten etc. eine Frist von
4 Wochen eingeräumt bekommen. Dies ist im Sinne einer beschleunigten und
koordinierten Verfahrensabwicklung erforderlich, damit der Initiator möglichst
rasch weiß, welchen Inhalt der Umweltbericht haben soll.“
Bei der Abstimmung
wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf in der Fassung des
oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Klaus Wittauer, Werner Miedl mit Stimmenmehrheit angenommen.
Als
Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2005 06 22
Dipl.-Ing. Elke Achleitner Kurt Eder
Berichterstatterin Obmann