1002 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (995 der Beilagen): Bundesgesetz über die strategische Prüfung im Verkehrsbereich (SP-V-Gesetz)

Mit diesem Gesetz wird ein strategisches Planungsinstrument für die weitere Konzeption des Bundesverkehrswegenetzes geschaffen, das die Bestimmungen der Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme in nationales Recht umsetzt.

Die Richtlinie 2001/42/EG sieht vor, dass bestimmte Pläne und Programme, die von einer Behörde zur Beschlussfassung durch den Gesetzgeber ausgearbeitet werden, noch vor deren Beschlussfassung einer Strategischen Prüfung der erheblichen Umweltauswirkungen unterzogen werden müssen. In Österreich trifft dies auf Änderungen des Anhangs zum Bundesstraßengesetz 1971, auf die Verordnung gem. §1 Hochleistungsstreckengesetz (Hochleistungsstreckenverordnungen) sowie auf Änderungen des §15 Schifffahrtsgesetz zu. In diesen Gesetzen bzw. mit diesen Verordnungen wird das hochrangige Bundesverkehrswegenetz Österreichs festgelegt.

 

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 22. Juni 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Petra Bayr, Dr. Elisabeth Hlavac, Heidemarie Rest-Hinterseer, Werner Miedl, Peter Marizzi und Klaus Wittauer sowie die Staatssekretäre im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka und Mag. Eduard Mainoni.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Klaus Wittauer, Werner Miedl einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Für die Stellungnahme zur Erstellung des Umweltberichtes sollen die befassten Stellen und die von ihnen herangezogenen Fachabteilungen, Experten etc. eine Frist von 4 Wochen eingeräumt bekommen. Dies ist im Sinne einer beschleunigten und koordinierten Verfahrensabwicklung erforderlich, damit der Initiator möglichst rasch weiß, welchen Inhalt der Umweltbericht haben soll.“

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf in der Fassung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Klaus Wittauer, Werner Miedl mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2005 06 22

Dipl.-Ing. Elke Achleitner    Kurt Eder

    Berichterstatterin                  Obmann