1005 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über den Antrag 649/A der Abgeordneten Klaus Wittauer, Werner Miedl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 6. Juli 1960, mit dem Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen werden (Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO 1960), geändert wird

Die Abgeordneten Klaus Wittauer, Werner Miedl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 9. Juni 2005 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„So genannte Verkehrsbeeinflussungsanlagen sind imstande, selbsttätig und dynamisch auf verschiedenste Verkehrsverhältnisse (z.B. Stau) zu reagieren und durch Anzeige entsprechender (vordefinierter) Verkehrsregelungen den Verkehrs flüssig zu halten bzw. zumindest die Staubildung wesentlich zu verzögern oder den Verkehrsfluss insgesamt gleichmäßiger und homogener zu gestalten, was der Verkehrssicherheit zu Gute kommt. Allerdings fehlt für derartige Systeme eine rechtliche Grundlage. Denn es ist zwar möglich, für jeweils bestimmte, im Vorhinein festgelegte Verhältnisse die hierfür jeweils adäquaten Verkehrsmaßnahmen festzulegen, es ist aber nicht möglich, vorherzusehen, wann und wo genau diese Verhältnisse auftreten werden und auch nicht, wie lange sie anhalten werden.

Mit der neuen Bestimmung soll daher die Grundlage dafür geschaffen werden, für - im Vorhinein definierte - Verkehrsverhältnisse ebenfalls vorweg bestimmte Verkehrsregelungen zu verordnen, ohne aber den zeitlichen und örtlichen Geltungsbereich bereits in der Verordnung festlegen zu müssen. Um aber gleichzeitig für die Autofahrer Rechtssicherheit zu gewährleisten, hat die Kundmachung der im Einzelfall geltenden Verkehrsregelung auf der Grundlage von § 44 Abs. 1a StVO zu erfolgen - dort ist für derartige Systeme festgelegt, dass für jede Schaltung Zeit, Dauer und Inhalt automatisch festgehalten werden muss, sodass diese Aufzeichnungen auch im Nachhinein zur Verfügung stehen.“

 

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 22. Juni 2005 in Verhandlung genommen.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Klaus Wittauer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2005 06 22

                                 Klaus Wittauer                                                                       Kurt Eder

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann