1007 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Verkehrsausschusses
über den Antrag
651/A der Abgeordneten Klaus Wittauer, Werner Miedl, Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Aufgaben und
Organisation der Bundes-Wasserstraßenverwaltung – Wasserstraßengesetz geändert
wird (Wasserstraßengesetznovelle 2005)
Die Abgeordneten
Klaus Wittauer, Werner Miedl, Kolleginnen und Kollegen haben den
gegenständlichen Initiativantrag am 9. Juni 2005 im Nationalrat eingebracht und
wie folgt begründet:
„Zu § 22
Abs. 3 – Überleitung der Bediensteten, Beamte:
Die ursprünglich
vorgesehene Frist ist aufgrund des organisatorischen Aufwands bei der Trennung
der Schleusenverkehrsregelung von der Schifffahrtspolizei (der
Schifffahrtsaufsicht) zu kurz bemessen.
Zu § 34 –
In-Kraft-Treten:
Die
Rückwirkensbestimmung sichert die Rechtskontinuität.“
Der
Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am
22. Juni 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich
außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Petra Bayr, Dr. Gabriela
Moser, Klaus Wittauer und
der Ausschussobmann Abgeordneter Kurt Eder.
Bei der Abstimmung
wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler gewählt.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag,
der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf
die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2005 06 22
Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler Kurt
Eder
Berichterstatter Obmann