1007 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über den Antrag 651/A der Abgeordneten Klaus Wittauer, Werner Miedl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Aufgaben und Organisation der Bundes-Wasserstraßenverwaltung – Wasserstraßengesetz geändert wird (Wasserstraßengesetz­novelle 2005)

Die Abgeordneten Klaus Wittauer, Werner Miedl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 9. Juni 2005 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Zu § 22 Abs. 3 – Überleitung der Bediensteten, Beamte:

Die ursprünglich vorgesehene Frist ist aufgrund des organisatorischen Aufwands bei der Trennung der Schleusenverkehrsregelung von der Schifffahrtspolizei (der Schifffahrtsaufsicht) zu kurz bemessen.

Zu § 34 – In-Kraft-Treten:

Die Rückwirkensbestimmung sichert die Rechtskontinuität.“

 

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 22. Juni 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Petra Bayr, Dr. Gabriela Moser, Klaus Wittauer und der Ausschussobmann Abgeordneter Kurt Eder.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2005 06 22

Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler              Kurt Eder

       Berichterstatter                  Obmann