1013 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 613/A der Abgeordneten Mag. Wilhelm Molterer, Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz und das Heeresversorgungsgesetz geändert werden

Die Abgeordneten Mag. Wilhelm Molterer, Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 12. Mai 2005 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Zu Artikel I:

Die Kriegsgefangenenentschädigung soll, da gesetzlich keine automatische Valorisierung vorgesehen ist, angehoben werden.

Die geplante einmalige Aufrundung der unrunden Eurobeträge auf gerade Eurobeträge bzw. 50-Eurocentbeträge wird bei ca. 60 000 Leistungsbeziehern im zweiten Halbjahr 2005 einen Aufwand von rund 190 000 € bedingen und einer Erhöhung um durchschnittlich 2,5% entsprechen. Dies entspricht einer nachträglichen Valorisierung der seit dem Jahr 2001 bzw. 2002 in unveränderter Höhe ausbezahlten Leistungen.

Der vorliegende Entwurf stützt sich kompetenzrechtlich auf Art. 10 Abs. 1 Z 15 B-VG. Die Mehrkosten finden in den Gesamtkosten der Sozialentschädigung des Kapitels 15 des BFG Deckung.

Zu Artikel II und III:

Nach der geltenden Rechtslage erhalten Witwen (Witwer) nach Schwerbeschädigten, die bis zum Tod Anspruch auf eine Beschädigtenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 v.H., auf eine Pflegezulage, ein Pflegegeld oder eine sonstige pflegebezogene Leistung hatten eine (einkommensunabhängige) Witwen(Witwer)rente auch dann, wenn der Tod nicht die Folge einer Dienstbeschädigung war.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 23. Juni 2005 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuss war der Abgeordnete Mag. Walter Tancsits. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Karl Öllinger, Mag. Walter Tancsits, Mag. Herbert Haupt sowie die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf in getrennter Abstimmung teils einstimmig, teils mit Stimmenmehrheit angenommen.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2005 06 23

Mag. Walter Tancsits Heidrun Silhavy

       Berichterstatter                     Obfrau