Entschließung
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird ersucht
· das bewährte
österreichische Programm für die Ländliche Entwicklung weiter zu entwickeln und
in der Neugestaltung ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den thematischen
Schwerpunkten des künftigen Programms angesichts des vorliegenden Vorschlags
zur finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft herzustellen, damit die
Bäuerinnen und Bauern bei der Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben auch in
Zukunft optimal unterstützt werden,
· die positiven Effekte der
nachhaltigen, umweltfreundlichen und flächendeckenden Bewirtschaftung der
landwirtschaftlichen Flächen auf Umwelt und Naturräume auch hinkünftig
entsprechend zu fördern, wobei eine Vereinfachung in der Abwicklung und
Verwaltung anzustreben ist,
· die Lebensqualität und
die wirtschaftliche Entwicklung in exponierten Lagen wie in Berggebieten und
benachteiligten Gebieten zu fördern,
· die Stärkung der
Investitionsförderung und damit Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit,
insbesondere vor dem Hintergrund der Veränderungen im Rahmen der Reform der GAP
und der erweiterten Märkte, sicherzustellen,
· bäuerliche Unternehmer
bei der Erschließung von Zukunftsmärkten sowie die Schaffung leistungsfähiger Vermarktungs- und
Verarbeitungseinrichtungen zu unterstützen,
· entsprechende Bildungs-
und Beratungsschwerpunkte insbesondere für Hofübernehmer und junge
Betriebsführer vorzusehen
· eine offene, transparente
und breite Diskussion über die Neugestaltung des Programms entsprechend den
Vorgaben der Europäischen Kommission zu führen sowie
· die durch die Modulation
gewonnenen Mittel im Rahmen der Ländlichen Entwicklung Neu entsprechend
einzusetzen und darzustellen.
Weiters wird die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für
Finanzen ersucht
· den EU-Finanzrahmen im Interesse der
österreichischen bäuerlichen Familien bestmöglich auszunutzen.