Entschließung

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird ersucht

·       das bewährte österreichische Programm für die Ländliche Entwicklung weiter zu entwickeln und in der Neugestaltung ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den thematischen Schwerpunkten des künftigen Programms angesichts des vorliegenden Vorschlags zur finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft herzustellen, damit die Bäuerinnen und Bauern bei der Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben auch in Zukunft optimal unterstützt werden,

·       die positiven Effekte der nachhaltigen, umweltfreundlichen und flächendeckenden Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen auf Umwelt und Naturräume auch hinkünftig entsprechend zu fördern, wobei eine Vereinfachung in der Abwicklung und Verwaltung anzustreben ist,

·       die Lebensqualität und die wirtschaftliche Entwicklung in exponierten Lagen wie in Berggebieten und benachteiligten Gebieten zu fördern,

·       die Stärkung der Investitionsförderung und damit Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere vor dem Hintergrund der Veränderungen im Rahmen der Reform der GAP und der erweiterten Märkte, sicherzustellen,

·       bäuerliche Unternehmer bei der Erschließung von Zukunftsmärkten sowie die Schaffung leistungsfähiger Vermarktungs- und Verarbeitungseinrichtungen zu unterstützen,

·       entsprechende Bildungs- und Beratungsschwerpunkte insbesondere für Hofübernehmer und junge Betriebsführer vorzusehen

·       eine offene, transparente und breite Diskussion über die Neugestaltung des Programms entsprechend den Vorgaben der Europäischen Kommission zu führen sowie

·       die durch die Modulation gewonnenen Mittel im Rahmen der Ländlichen Entwicklung Neu entsprechend einzusetzen und darzustellen.

 

Weiters wird die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen ersucht

·       den EU-Finanzrahmen im Interesse der österreichischen bäuerlichen Familien bestmöglich auszunutzen.