1019 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über die Regierungsvorlage (514 der Beilagen): Internationaler Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft samt Anlagen und Erklärung

Welternährungssicherheit, nachhaltige Landwirtschaft und agrarische Produktion sowie Schutz der agrarischen Biodiversität hängen wesentlich von der Erhaltung und vom nachhaltigen Gebrauch pflanzengenetischer Ressourcen ab. Der Internationale Vertrag über Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft wurde von den FAO Mitgliedstaaten beschlossen. Österreich ist noch nicht Vertragspartei eines derartigen, die Sammlung, Erhaltung und nachhaltige Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft in gegenständlicher Weise regelnden völkerrechtlichen Vertrages. Die Signatur des gegenständlichen internationalen Vertrages erfolgte seitens Österreichs gemeinsam mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union am 6. Juni 2002 in Rom, die notwendige Ratifikation steht noch aus.

Wesentlicher Inhalt dieses Vertrages sind Schaffung eines rechtlich bindenden globalen Rahmenwerks für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft und eines multilateralen Systems der ausgewogenen und gerechten Aufteilung der sich aus der Nutzung dieser genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile.

Der gegenständliche Staatsvertrag hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Er enthält keine verfassungsändernden oder verfassungsergänzenden Bestimmungen. Der Staatsvertrag hat nicht politischen Charakter und ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist erforderlich, da Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Der Staatsvertrag ist in arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Sprache abgefasst, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch ist.

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 23. Juni 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters die Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber und Kai Jan Krainer.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

Ferner wurde einstimmig beschlossen, dass die arabische, chinesische, englische, französische, russische und spanische Sprachfassungen dadurch kundgemacht werden sollen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft aufliegen.


Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Norbert Sieber gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

1.      Der Abschluss des Staatsvertrages: Internationaler Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft samt Anlagen und Erklärung (514 der Beilagen) wird genehmigt.

2.      Die arabische, die chinesische, die englische, die französische, die russische und die spanische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft aufliegen.

Wien, 2005 06 23

Norbert Sieber    Fritz Grillitsch

       Berichterstatter                  Obmann