1019 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft
über die Regierungsvorlage (514 der Beilagen): Internationaler Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft samt Anlagen und Erklärung
Welternährungssicherheit, nachhaltige Landwirtschaft und agrarische Produktion sowie Schutz der agrarischen Biodiversität hängen wesentlich von der Erhaltung und vom nachhaltigen Gebrauch pflanzengenetischer Ressourcen ab. Der Internationale Vertrag über Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft wurde von den FAO Mitgliedstaaten beschlossen. Österreich ist noch nicht Vertragspartei eines derartigen, die Sammlung, Erhaltung und nachhaltige Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft in gegenständlicher Weise regelnden völkerrechtlichen Vertrages. Die Signatur des gegenständlichen internationalen Vertrages erfolgte seitens Österreichs gemeinsam mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union am 6. Juni 2002 in Rom, die notwendige Ratifikation steht noch aus.
Wesentlicher Inhalt dieses Vertrages sind Schaffung eines rechtlich bindenden globalen Rahmenwerks für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft und eines multilateralen Systems der ausgewogenen und gerechten Aufteilung der sich aus der Nutzung dieser genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile.
Der
gegenständliche Staatsvertrag hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden
Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung
durch den Nationalrat. Er enthält keine verfassungsändernden oder
verfassungsergänzenden Bestimmungen. Der Staatsvertrag hat nicht politischen
Charakter und ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich
zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2
B-VG nicht erforderlich ist.
Eine Zustimmung
des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist
erforderlich, da Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der
Länder betreffen, geregelt werden.
Der Staatsvertrag
ist in arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und
spanischer Sprache abgefasst, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch ist.
Der Ausschuss für
Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 23. Juni 2005 in
Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die
Ausführungen des Berichterstatters die Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber
und Kai Jan Krainer.
Bei der Abstimmung
wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses
dieses Staatsvertrages zu empfehlen.
Ferner wurde
einstimmig beschlossen, dass die arabische, chinesische, englische,
französische, russische und spanische Sprachfassungen dadurch kundgemacht
werden sollen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme beim Bundesministerium
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft aufliegen.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Norbert Sieber gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
1. Der
Abschluss des Staatsvertrages: Internationaler Vertrag
über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft samt
Anlagen und Erklärung (514 der Beilagen) wird genehmigt.
2. Die arabische,
die chinesische, die englische, die französische, die russische und die
spanische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch
kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft aufliegen.
Wien, 2005 06 23
Norbert Sieber Fritz Grillitsch
Berichterstatter Obmann