1021 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft
über die Regierungsvorlage (862 der Beilagen): Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut
Da die
Forstwirtschaft eine bedeutende Rolle in Österreich spielt, engagiert sich
Österreich in besonderem Maße auch im Bereich der forstlichen Forschung. Dabei
nimmt Österreich auch im Rahmen internationaler Abkommen und Prozesse eine
zentrale Rolle ein. Schon bisher hat Österreich mit dem Europäischen
Forstinstitut (EFI) eng kooperiert. Am 28. August 2003 wurde schließlich in
Joensuu (Finnland) das Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut
unterzeichnet, welches dem EFI den Status einer internationalen Organisation
verleiht. Die erforderliche Ratifikation steht jedoch noch aus.
Das Übereinkommen
definiert vor allem die vom Europäischen Forstinstitut zu verfolgenden Ziele,
wobei im Besonderen Forschungsarbeiten in den Bereichen Forstpolitik, Ökologie,
Mehrzwecknutzung, Ressourcen und Gesundheit genannt werden. Weiters befasst
sich das Übereinkommen mit den institutionellen Bestimmungen des Europäischen
Forstinstitutes, wobei die einzelnen Organe (Rat, Konferenz, Vorstand,
Sekretariat) näher erörtert werden.
Der gegenständliche Staatsvertrag hat
gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß
Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Er enthält
keine verfassungsändernden oder verfassungsergänzenden Bestimmungen. Der
Staatsvertrag hat nicht politischen Charakter und ist der unmittelbaren
Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass eine Erlassung
von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist. Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß
Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine
Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen,
geregelt werden.
Der Ausschuss für
Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 23. Juni 2005in
Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich im Anschluss an die
Ausführungen des Berichterstatters Dipl.-Ing. Uwe Scheuch der
Abgeordnete Ing. Josef Winkler.
Bei der Abstimmung
wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses
dieses Staatsvertrages zu empfehlen.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Dipl.-Ing. Uwe Scheuch gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
Der Abschluss des Staatsvertrages: Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut (862 der Beilagen) wird genehmigt.
Wien, 2005 06 23
Dipl.-Ing. Uwe Scheuch Fritz Grillitsch
Berichterstatter Obmann