1021 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über die Regierungsvorlage (862 der Beilagen): Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut

Da die Forstwirtschaft eine bedeutende Rolle in Österreich spielt, engagiert sich Österreich in besonderem Maße auch im Bereich der forstlichen Forschung. Dabei nimmt Österreich auch im Rahmen internationaler Abkommen und Prozesse eine zentrale Rolle ein. Schon bisher hat Österreich mit dem Europäischen Forstinstitut (EFI) eng kooperiert. Am 28. August 2003 wurde schließlich in Joensuu (Finnland) das Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut unterzeichnet, welches dem EFI den Status einer internationalen Organisation verleiht. Die erforderliche Ratifikation steht jedoch noch aus.

Das Übereinkommen definiert vor allem die vom Europäischen Forstinstitut zu verfolgenden Ziele, wobei im Besonderen Forschungsarbeiten in den Bereichen Forstpolitik, Ökologie, Mehrzwecknutzung, Ressourcen und Gesundheit genannt werden. Weiters befasst sich das Übereinkommen mit den institutionellen Bestimmungen des Europäischen Forstinstitutes, wobei die einzelnen Organe (Rat, Konferenz, Vorstand, Sekretariat) näher erörtert werden.

Der gegenständliche Staatsvertrag hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Er enthält keine verfassungsändernden oder verfassungsergänzenden Bestimmungen. Der Staatsvertrag hat nicht politischen Charakter und ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist. Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 23. Juni 2005in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Dipl.-Ing. Uwe Scheuch der Abgeordnete Ing. Josef Winkler.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Dipl.-Ing. Uwe Scheuch gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut (862 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2005 06 23

Dipl.-Ing. Uwe Scheuch       Fritz Grillitsch

       Berichterstatter                  Obmann