1022 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über den Antrag 641/A der Abgeordneten Mag. Herbert Haupt, Ridi Steibl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine einmalige Zuwendung für Frauen als Anerkennung für ihre besonderen Leistungen beim Wiederaufbau der Republik Österreich geschaffen wird

Die Abgeordneten Mag. Herbert Haupt, Ridi Steibl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 09. Juni 2005 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Leistungen von Frauen beim Wiederaufbau der Republik Österreich nach dem Zweiten Weltkrieg sollen durch eine einmalige Zuwendung besonders gewürdigt werden. Die Zuwendung sollen unter bestimmten Voraussetzungen jene Frauen erhalten, die vor dem 1. Jänner 1931 geboren sind, vor dem 1. Jänner 1951 mindestens ein Kind in Österreich zur Welt gebracht oder ein vor diesem Zeitpunkt geborenes Kind in Österreich erzogen haben und österreichische Staatsbürgerinnen sind. Durch diese Geste soll eine besondere Anerkennung der Leistungen jener Frauen, die in den ersten Nachkriegsjahren unter besonders schweren Bedingungen Kinder erzogen und am Wiederaufbau der Republik mitgewirkt haben, erfolgen.

Zur Finanzierung können Mittel aus dem Härteausgleichsfonds der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz in der Pensionsversicherung und dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung gemäß § 22 BBG herangezogen werden. Mittel aus dem Härteausgleichsfonds deshalb, weil aufgrund der bisher vorliegenden Antragsstatistiken zu erwarten ist, dass diese nicht zur Gänze ausgeschöpft werden.

Dem Unterstützungsfonds wurden im Rahmen der Soforthilfe für die Opfer der Hochwasserkatastrophe 2002 10 Mio. € für ergänzende Unterstützungsmaßnahmen für behinderte Menschen zur Verfügung gestellt. Da von diesen – auch aufgrund der Förderungen anderer Stellen – weniger als 2 Mio. € in Anspruch genommen wurden und mit keinen nennenswerten Förderungsansuchen die Hochwasserschäden betreffend mehr zu rechnen ist, sollen 8 Mio. € für die Zuwendungen an Frauen als Anerkennung ihrer besonderen Leistungen beim Wiederaufbau der Republik Österreich verfügbar gemacht werden. Die Gewährung der sonstigen Zuschüsse aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung (Zuwendungen an behinderte Menschen in einer sozialen Notlage, Zuwendungen für pflegende Angehörige, soziale Abfederung der Besteuerung der Unfallrenten) ist davon nicht berührt und kann in unverändertem Ausmaß weiterhin erfolgen.

Aus beiden Fonds stehen insgesamt rund 15 Mio. € zur Verfügung. Auf Grund interner Berechnungen und Schätzungen kann davon ausgegangen werden, dass rund 50 000 Frauen um eine Gewährung einer Zuwendung ansuchen können.

Die verfassungsrechtliche Grundlage bilden die Art. 10 Abs. 1 Z 11 und 15, Art. 17 B-VG sowie Art. 1 des BGBl. Nr. 77/1957.“

 

Der Familienausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 23. Juni 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin die Abgeordneten Mag.a Andrea Kuntzl, Karl Öllinger, Anna Höllerer, Dietmar Keck, Ingrid Turkovic-Wendl, Sabine Mandak, Mag.a Elisabeth Grossmann, Marialuise Mittermüller, Kai Jan Krainer, sowie die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner und die Ausschussobfrau Abgeordnete Ridi Steibl.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Marialuise Mittermüller und Ridi Steibl einen Abänderungsantrag betreffend den § 2 Abs. 1 eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Durch die vorgesehene Ergänzung sollen analog zum Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz Personen von der Gewährung dieser Zuwendung ausgeschlossen werden, deren Verhalten in Wort oder Tat mit den Gedanken und Zielen eines freien, demokratischen Österreich unvereinbar war.“

 

Zwei von der Abgeordneten Mag.a Andrea Kuntzl eingebrachte Abänderungsanträge fanden nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Marialuise Mittermüller und Ridi Steibl mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2005 06 23

            Marialuise Mittermüller Ridi Steibl

    Berichterstatterin                     Obfrau