1025 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht und Antrag
des Justizausschusses
über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird
Im Zuge seiner
Beratungen über den Antrag 614/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein
Bundesgesetz über die Anerkennung der Leistungen im Österreichischen Widerstand
sowie zur abschließenden Beseitigung nationalsozialistischer Unrechtsakte
erlassen, das Opferfürsorgegesetz geändert und ein Bundesgesetz, mit dem aus
Anlass des 60. Jahrestages der Befreiung Österreichs von der nationalsozialistischen
Gewaltherrschaft eine einmalige Zuwendung (Befreiungs-Erinnerungszuwendung) für
Widerstandskämpfer und Opfer der politischen Verfolgung sowie deren
Hinterbliebene geschaffen wird (Anerkennungsgesetz 2005) hat der
Justizausschuss am 23. Juni 2005 auf Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Maria
Theresia Fekter und Dr. Helene Partik-Pable
mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1
Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle
zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz zum Gegenstand hat.
In der Debatte
ergriffen die Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim,
Mag. Terezija Stoisits, Dr. Helene Partik-Pable,
Mag. Walter Tancsits, Dr. Christian Puswald,
Bettina Stadlbauer, Dr. Gabriela Moser,
Johann Ledolter sowie die Bundesministerin für Justiz,
Mag. Karin Miklautsch und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag.
Dr. Maria Theresia Fekter das Wort.
Bei der Abstimmung
wurde der gegenständliche Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen.
Als
Berichterstatter für das Haus wurde Abgeordneter Mag.
Heribert Donnerbauer gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2005 06 23
Mag. Heribert Donnerbauer Mag. Dr. Maria Theresia Fekter
Berichterstatter Obfrau