1025 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht und Antrag

des Justizausschusses

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über den Antrag 614/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Anerkennung der Leistungen im Österreichischen Widerstand sowie zur abschließenden Beseitigung nationalsozialistischer Unrechtsakte erlassen, das Opferfürsorgegesetz geändert und ein Bundesgesetz, mit dem aus Anlass des 60. Jahrestages der Befreiung Österreichs von der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft eine einmalige Zuwendung (Befreiungs-Erinnerungszuwendung) für Widerstandskämpfer und Opfer der politischen Verfolgung sowie deren Hinterbliebene geschaffen wird (Anerkennungsgesetz 2005) hat der Justizausschuss am 23. Juni 2005 auf Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Fekter und Dr. Helene Partik-Pable mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz zum Gegenstand hat.

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Mag. Terezija Stoisits, Dr. Helene Partik-Pable, Mag. Walter Tancsits, Dr. Christian Puswald, Bettina Stadlbauer, Dr. Gabriela Moser, Johann Ledolter sowie die Bundesministerin für Justiz, Mag. Karin Miklautsch und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter das Wort.

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Berichterstatter für das Haus wurde Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2005 06 23

Mag. Heribert Donnerbauer Mag. Dr. Maria Theresia Fekter

       Berichterstatter                     Obfrau