Bundesverfassungsgesetz,
mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird
Der
Nationalrat hat beschlossen:
Das
Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1/1930, zuletzt geändert durch das
Bundesverfassungsgesetz BGBl. I Nr. xxx/2005, wird wie folgt geändert:
1. Art. 8 wird
folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) Die
Österreichische Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt. Das
Nähere bestimmen die Gesetze.“
2. In Art. 151
Abs. 31 wird der Ausdruck „Abs. Z 9“ durch den Ausdruck „Abs. 1 Z 9“ ersetzt.
3. Art. 151
wird folgender Abs. 33 angefügt:
„(33) In der Fassung
des Bundesverfassungsgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2005 treten in Kraft:
1. Art. 151 Abs. 31 mit Ablauf des
30. Dezember 2004;
2. Art. 8 Abs. 3 mit Ablauf des Monats
der Kundmachung dieses Bundesverfassungsgesetzes.“