1030 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über die Petition betreffend „Eine Resolution für die Wiedereinführung der einkommensunabhängigen Gebührenbefreiung für gehörlose und gehörbeeinträchtigte Menschen“, überreicht von der Abgeordneten Theresia Haidlmayr (27/PET)

 

Mit der gegenständlichen Petition überreicht die Abgeordnete Theresia Haidlmayr einen Initiativantrag des Oberösterreichischen Landtags, der die Wiedereinführung der durch das Budgetbegleitgesetz 2003 aufgehobenen einkommensunabhängigen Befreiung Gehörloser und schwer hörbehinderter Personen von der Entrichtung der Rundfunkgebühr für Fernseh- Empfangseinrichtungen bis zur vollständigen Zugänglichkeit des ORF – Angebot fordert. Begründet wird dieses Anliegen damit, dass die bis zum Inkrafttreten des Budgetbegleitgesetzes 2003 geltende Rechtslage die einkommensunabhängige Befreiung von „tauben und praktisch tauben Personen" von der Fernsehgebühr vorsah. Die neue Rechtslage schließt hingegen eine Befreiung von der „Rundfunkgebühr für Fernseh-Empfangseinrichtungen" für „Gehörlose und schwer hörbehinderte Personen" aus, wenn das Haushalts-Nettoeinkommen den für die Gewährung einer Ausgleichszulage für einen Ein- oder Mehrpersonenhaushalt festgesetzten Richtsatz um mehr als 12 % übersteigt. Dieser Richtsatz beträgt für einen Einpersonenhaushalt 653,19 Euro und für einen Mehrpersonenhaushalt 1015 Euro. Da die Angebote des Österreichischen Rundfunks für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen keineswegs adäquat sind - derzeit werden lediglich die drei Nachrichtensendungen, einzelne Informationsmagazine und ca. 180 Unterhaltungsserien und Filme pro Jahr untertitelt -, ist die Einführung einer Einkommensgrenze für die Gebührenbefreiung umso weniger einzusehen. Aus den genannten Gründen soll die vor dem Budgetbegleitgesetz geltende Rechtslage ehestmöglich wieder hergestellt werden. Hinzuweisen ist, dass eine derartige Gebührenbefreiung selbstverständlich nur für eigene Haushalte von Gehörlosen und schwer hörbehinderten Personen gelten kann.

 

Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen, dem die gegenständliche Petition am 26. April 2004 zugewiesen wurde, hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2004 einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, diese zur weiteren Behandlung dem Verfassungsausschuss zuzuweisen. Der Präsident des Nationalrates hat diesem Ersuchen entsprochen.

 

Der Verfassungsausschuss hat die gegenständliche Petition in seiner Sitzung am 29. Juni 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Berichterstattung durch die Abgeordnete Theresia Haidlmayr, die Abgeordneten Dr. Franz-Joseph Huainigg, Dr. Helene Partik-Pablé, Mag. Christine Lapp, Barbara Riener, Mag. Terezija Stoisits, Dr. Johannes Jarolim, Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Mag. Karin Hakl und Dr. Günther Kräuter, ferner die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek und der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Maximilian Walch gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2005 06 29

           Maximilian Walch Dr. Peter Wittmann

       Berichterstatter                  Obmann