1030 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Verfassungsausschusses
über die Petition betreffend „Eine Resolution für die Wiedereinführung der einkommensunabhängigen Gebührenbefreiung für gehörlose und gehörbeeinträchtigte Menschen“, überreicht von der Abgeordneten Theresia Haidlmayr (27/PET)
Mit der
gegenständlichen Petition überreicht die Abgeordnete Theresia Haidlmayr einen Initiativantrag des Oberösterreichischen
Landtags, der die Wiedereinführung der durch das Budgetbegleitgesetz 2003
aufgehobenen einkommensunabhängigen Befreiung Gehörloser und schwer
hörbehinderter Personen von der Entrichtung der Rundfunkgebühr für Fernseh-
Empfangseinrichtungen bis zur vollständigen Zugänglichkeit des ORF – Angebot
fordert. Begründet wird dieses Anliegen damit, dass die bis zum Inkrafttreten
des Budgetbegleitgesetzes 2003 geltende Rechtslage die einkommensunabhängige
Befreiung von „tauben und praktisch tauben Personen" von der Fernsehgebühr
vorsah. Die neue Rechtslage schließt hingegen eine Befreiung von der „Rundfunkgebühr
für Fernseh-Empfangseinrichtungen" für „Gehörlose und schwer hörbehinderte
Personen" aus, wenn das Haushalts-Nettoeinkommen den für die Gewährung
einer Ausgleichszulage für einen Ein- oder Mehrpersonenhaushalt festgesetzten
Richtsatz um mehr als 12 % übersteigt. Dieser Richtsatz beträgt für einen
Einpersonenhaushalt 653,19 Euro und für einen Mehrpersonenhaushalt 1015 Euro.
Da die Angebote des Österreichischen Rundfunks für Menschen mit
Hörbeeinträchtigungen keineswegs adäquat sind - derzeit werden lediglich die
drei Nachrichtensendungen, einzelne Informationsmagazine und ca. 180
Unterhaltungsserien und Filme pro Jahr untertitelt -, ist die Einführung einer
Einkommensgrenze für die Gebührenbefreiung umso weniger einzusehen. Aus den
genannten Gründen soll die vor dem Budgetbegleitgesetz geltende Rechtslage
ehestmöglich wieder hergestellt werden. Hinzuweisen ist, dass eine derartige
Gebührenbefreiung selbstverständlich nur für eigene Haushalte von Gehörlosen
und schwer hörbehinderten Personen gelten kann.
Der Ausschuss für
Petitionen und Bürgerinitiativen, dem die gegenständliche Petition am
26. April 2004 zugewiesen wurde, hat in seiner Sitzung am
15. Dezember 2004 einstimmig beschlossen, den Präsidenten des
Nationalrates zu ersuchen, diese zur weiteren Behandlung dem
Verfassungsausschuss zuzuweisen. Der Präsident des Nationalrates hat diesem
Ersuchen entsprochen.
Der
Verfassungsausschuss hat die gegenständliche Petition in seiner Sitzung am
29. Juni 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im
Anschluss an die Berichterstattung durch die Abgeordnete Theresia Haidlmayr,
die Abgeordneten Dr. Franz-Joseph Huainigg, Dr. Helene Partik-Pablé,
Mag. Christine
Lapp, Barbara Riener, Mag. Terezija Stoisits, Dr. Johannes
Jarolim, Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Mag. Karin Hakl und Dr.
Günther Kräuter, ferner die Bundesministerin für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner sowie der
Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek und der Staatssekretär im
Bundeskanzleramt Franz Morak.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Maximilian Walch
gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2005 06 29
Maximilian Walch Dr. Peter Wittmann
Berichterstatter Obmann