1034 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Finanzausschusses
über die Regierungsvorlage (983 der Beilagen): Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen
Der Bundesminister für Finanzen beantragt im Einvernehmen mit dem
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie
mit dem Bundesminister für Landesverteidigung hinsichtlich von Liegenschaften,
die für Bundeszwecke entbehrlich sind, die Ermächtigung zur Veräußerung.
Mit dem Gesetz über die Gründung der Landwirtschaftlichen
Bundesversuchswirtschaften Gesellschaft m.b.H. (BVWG-Gesetz), BGBl.
Nr. 794/1996, wurde der Landwirtschaftliche Bundesversuchswirtschaften
Gesellschaft m.b.H. ein Fruchtgenuss an den in der Anlage A des genannten
Gesetzes enthaltenen Liegenschaften eingeräumt.
Seitens des Bundes werden diese Liegenschaften nicht benötigt, die
Bewirtschaftung erfolgt seit 1996 durch die Landwirtschaftliche
Bundesversuchswirtschaften Gesellschaft m.b.H.
Für die Landwirtschaftliche Bundesversuchswirtschaften Gesellschaft m.b.H.,
die zu 100% im Eigentum des Bundes steht, ist es wirtschaftlich sinnvoll diese
Flächen im Eigentum zu bewirtschaften, da dadurch die Ertragsmöglichkeiten der
Gesellschaft verbessert werden.
Die Landwirtschaftliche Bundesversuchswirtschaften Gesellschaft m.b.H.
stellte daher das verbindliche Anbot an die Republik Österreich diese
Grundstücke um einen Kaufpreis von 30 Mio. € anzukaufen. Dieser
Kaufpreis entspricht den Ergebnissen einer Verkehrswertermittlung durch
unabhängige Sachverständige des Bundesministeriums für Finanzen. Da der Verkauf
auf Grundlage eines unabhängigen Gutachtens zu einem angemessenen Preis
erfolgt, wird den haushaltsrechtlichen Vorschriften und auch den Empfehlungen
der EU voll Rechnung getragen.
Im Falle der weiteren Verwertung der übertragenen Grundstücke wird ein
Nachbesserungsanspruch vertraglich vereinbart.
Der
Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am
29. Juni 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich
außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Gabriela Moser, Dr. Christoph Matznetter,
Dr. Werner Fasslabend, Mag. Werner Kogler und
Mag. Johann Moser sowie der Bundesminister für Finanzen Mag.
Karl-Heinz Grasser.
Bei der Abstimmung
wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit
angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (983 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2005 06 29
Franz Glaser Dipl.-Ing. Günter Stummvoll
Berichterstatter Obmann