1044 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Unterrichtsausschusses
über die Regierungsvorlage (975 der
Beilagen): Bundesgesetz, mit
dem das Schulorganisationsgesetz, die 5. Schulorganisationsgesetz-Novelle,
das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das
Schulpflichtgesetz 1985, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz
für Berufstätige, das Bundesgesetz über Schulen zur Ausbildung von
Leibeserziehern und Sportlehrern, das Land- und forstwirtschaftliche
Bundesschulgesetz, das Bundesgesetz betreffend die Grundsätze für land- und
forstwirtschaftliche Berufsschulen, das Bundesgesetz betreffend die Grundsätze
für land- und forstwirtschaftliche Fachschulen und das Bundesgesetz über die
Berufsreifeprüfung geändert werden (Schulrechtspaket 2005)
und
über den Antrag 487/A(E) der Abgeordneten Beate Schasching, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umbenennung des Unterrichtsgegenstandes „Leibesübungen“ in „Bewegung und Sport“
sowie
über den Antrag 469/A(E) der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Qualitätsoffensive für die Schulen
Regierungsvorlage
975 der Beilagen:
Das schulische Angebot im Bereich der
Grundschule und der Sekundarstufe I ist den zeitlichen Gegebenheiten der
Arbeitswelt nicht angepasst.
Durch schulorganisationsrechtliche Vorkehrungen soll eine über den Unterricht
hinausgehende schulische Betreuung sichergestellt werden, die den (beruflichen)
Bedürfnissen der Erziehungsberechtigten in Österreich gerecht wird. Weiters
soll die Schulzeit an die Arbeitszeiten angepasst werden. Daher sollen künftig
„Schulen mit Tagesbetreuung“ jedenfalls ab einer Mindestzahl von 15
angemeldeten Schülern verpflichtend zu führen sein, wobei hinsichtlich der
Organisationsform der Schule mit Tagesbetreuung auf das Wahlrecht der
Eltern/Erziehungsberechtigten geachtet werden soll. Die Schule hat die
Eltern/Erziehungsberechtigten über die Möglichkeiten der Tagesbetreuung zu
informieren und im Anschluss daran den Bedarf zu erheben. Auf bestehende
regionale Bildungsangebote ist Bedacht zu nehmen (Kooperation mit
Sportorganisationen, Horten, Vereinen, ua.). Bis einschließlich zur
Sekundarstufe I soll die 5-Tage-Woche eingeführt werden.
Das Wort
„Leibesübungen“ soll durch die Wendung „Bewegung und Sport“ ersetzt werden,
denn die Gegenstandsbezeichnung „Leibesübungen“
entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand gesellschaftlicher Ansprüche und
pädagogischer Begriffsbildung; sie stellt einen fachdidaktisch veralteten
Begriff dar. Die Umbenennung
von „Leibesübungen“ in „Bewegung und Sport“ verfolgt das Ziel der
Aktualisierung der Begriffe im Hinblick auf gesellschaftliche Ansprüche und
pädagogische Gegebenheiten sowie der Setzung eines Zeichens der Wirkung dieses Unterrichtsgegenstandes
auch über die Schule und die Schulzeit hinaus.
Die Berufsreifeprüfung trägt aktuellen gewerberechtlichen Gegebenheiten nicht Rechnung und wird (international) nur mit Vorbehalten anerkannt. Durch die Qualitätskriterien soll die internationale Akzeptanz der Berufsreifeprüfung sichergestellt werden. Zugleich sollen Verbesserungen im Zugang zur Berufsreifeprüfung und im Sinne der Regierungsoffensive „Lehre und Matura“ geschaffen werden. Dies wird erreicht durch die Öffnung des Zugangs für Inhaber von Meister- und Befähigungsprüfungen sowie Erhöhung der Flexibilität bei der Wahl des Fachbereiches. Weiters sollen Prüfungsstandards sowie eine Outputkontrolle eingerichtet werden.
Auswirkungen
auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich:
1. Das
verpflichtende Angebot der Tagesbetreuung an allen Schulen bis einschließlich
der 8. Schulstufe sowie die 5-Tage-Woche werden positive Auswirkungen auf die
Beschäftigungssituation von erziehungsverpflichteten Personen und damit auf den
Wirtschaftsstandort Österreich insgesamt entfalten.
2. Die angepasste
Unterrichtsgegenstandsbezeichnung soll der Positionierung von Bewegung und
Sport in der Österreichischen Wirtschaft (Tourismus) Rechnung tragen und damit
positive Auswirkungen auch auf den Wirtschaftsstandort Österreich entfalten.
3. Die
Aufzeichnungen des Arbeitsmarktservice belegen einen starken Zusammenhang
zwischen Ausbildungshöhe und Beschäftigungsquote – besser ausgebildete Menschen
sind in geringerem Ausmaß von Arbeitslosigkeit betroffen. Eine größere Anzahl
von Abschlüssen verbessert das Qualifikationsniveau der Beschäftigten und
stellt der Wirtschaft Maturanten mit Berufserfahrung zur Verfügung. Gerade der
Qualifikationsmix zwischen Praxis und Ausbildung auf höherem Niveau wird mehr
und mehr nachgefragt. Qualitätskontrolle und Qualitätsentwicklung im Bereich
einer bedarfs- und wirtschaftsorientierten Ausbildung bringt daher auf Sicht
weniger Arbeitslose, steigert die Wettbewerbsfähigkeit und wirkt sich daher
förderlich auf den Wirtschaftsstandort Österreich aus. Da ein großer Anteil der
Absolventen nach Absolvierung der Berufsreifeprüfung eine akademische
Ausbildung anschließt, erhöht sich zusätzlich die Akademikerquote – ein
wichtiger Parameter der Wissensgesellschaft für die Standortqualität.
Finanzielle
Auswirkungen:
1. Im Vollausbau (ab
2007) fallen jeweils ca. 5 Mio. Euro an Kosten bzw. Ausgaben im Bundes- und im
Pflichtschulbereich an, im Jahr 2006 ein Drittel davon. Die Kosten für die
Lernzeiten werden vom Bund getragen. Im Übrigen siehe die Ausführungen in den
Erläuterungen.
2. Im Übrigen werden
den Entwürfen entsprechende Bundesgesetze keine Kostenauswirkungen nach sich
ziehen.
Antrag
487/A(E):
Die Abgeordneten Beate Schasching, Kolleginnen und Kollegen haben den Entschließungsantrag
487/A(E) am 9. Dezember 2004 im Nationalrat eingebracht und wie folgt
begründet:
„Der Bedeutung der
Bewegung, der körperlichen Aktivitäten und des Sportes für die Entwicklung von
Kindern und Jugendlichen in körperlicher, emotionaler, und sozialer Hinsicht
wird durch die Führung eines eigenen Pflichtgegenstandes in den Schulen
Rechnung getragen. Der Sportunterricht ist heute das effizienteste und
integrationsförderndste Mittel jedem Kind, ungeachtet seiner Möglichkeiten oder
Behinderungen, Geschlecht, Alter, kultureller, ethnischer oder religiöser
Zugehörigkeit, sozialem Hintergrund, die Fähigkeiten, Einstellungen, Werte,
Kenntnisse sowie das Verständnis zu vermitteln, das für eine lebensbegleitende
Teilnahme an körperlichen Aktivitäten und am Sport erforderlich ist. Er ist die
wichtige Voraussetzung für eine gesunde Entwicklung und er legt die Basis für
eine gesunde Lebensweise im Erwachsenenlebens und dient damit der
Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsförderung. Darüber hinaus fördert der
Sportunterricht die soziale Entwicklung durch Vorbereitung der jungen Menschen
auf den Umgang mit Wettbewerb, Sieg, Niederlage sowie für Kooperation und
gegenseitiger Unterstützung und trägt wesentlich dazu bei das Selbstvertrauen
und die Selbstachtung zu stärken. Der Sportunterricht vermittelt aber auch
wichtige Kompetenzen und das Wissen für eine spätere berufliche Tätigkeit in
den Bereichen Fitneß, Wellness, Erholung und Freizeit sowohl in Österreich als
auch auf diesen international expandierenden Arbeitsmärkten.
Um diesen neuen
Aspekten und Herausforderungen gerecht zu werden, verlangen
Sportwissenschaftler, Sportpädagogen, Schüler - Eltern - und
LehrerInnenvertreter eine Umbenennung des derzeitigen Unterrichtsgegenstandes
‚Leibesübungen’ in ‚Bewegung und Sport’. Damit sollte eine der Bevölkerung, vor
allem über die Massenmedien vermittelte, vertraute Bezeichnung verwendet und
ein Signal der Wirkung des Gegenstandes auch über die Schule und Schulzeit
hinaus, gesetzt werden.“
Antrag
469/A(E):
Die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen haben den
gegenständlichen Entschließungsantrag am 16. November 2004 im Nationalrat
eingebracht und wie folgt begründet:
„Wie auch in den
vergangenen Jahren seit Antritt der schwarz-blauen Koalitionsregierung ist das
Budget 2005 für die österreichischen Schulen kein Schwerpunkt, sondern ein
Schwachpunkt!
Stundenkürzungen,
überfüllte Klassen, ein reduziertes Unterrichtsangebot, weniger Förderstunden,
keine ausreichenden Mittel für die Integration von SchülerInnen mit
nichtdeutscher Muttersprache und sonderpädagogischem Förderbedarf, keine
ausreichenden Plätze in den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie
weiterhin steigende Kosten (rd. 50 Mio. Euro pro Jahr), die Eltern für den
privaten Nachhilfeunterricht ihrer Kinder zahlen müssen, kennzeichneten die
Entwicklung der letzten Jahre. Der Budgetvoranschlag für 2005 bringt nur eine
geringfügige Erhöhung von 1,18% gegenüber 2004. Die jährlich um 3,5 %
steigenden Strukturkosten für die LehrerInnen sind bereits inkludiert. Es ist
daher 2005 mit weiteren restriktiven Maßnahmen im Personalbereich zu rechnen.
Im Vergleich zu den Gesamtausgaben des Bundes betragen die Ausgaben für den
Schulbereich nur mehr 9,3 %, das ist der niedrigste Anteil seit Bestehen der VP-/FP-Regierung
- 2000 waren es noch 9,5 %!
Damit ist eine
qualitativ hochwertige Ausbildung der Kinder und Jugendlichen nicht mehr
gewährleistet. Die Zukunft unserer Jugend und der Wirtschaftsstandort
Österreich ist damit extrem gefährdet!“
Der Unterrichtsausschuss
hat die gegenständliche Regierungsvorlage und die beiden Anträge 487/A(E) und
469/A(E) in seiner Sitzung am 29. Juni 2005 in Verhandlung genommen.
Gemäß § 40 Abs. 1
Geschäftsordnungsgesetz wurde den Beratungen einstimmig KommRat Egon Blum, Regierungsbeauftragter für
Jugendbeschäftigung und Lehrlingsausbildung im Bundesministerium für Wirtschaft
und Arbeit, als Auskunftsperson beigezogen.
In der Debatte
ergriffen die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser,
Sabine Mandak, Dr. Robert Rada, Mag.
Dr. Magda Bleckmann, Anna Franz,
Dieter Brosz, Beate Schasching,
Christian Faul, Mag. Kurt Gaßner, Mag.
Dr. Alfred Brader, Wolfgang Großruck,
Mag. Andrea Kuntzl, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Mag. Christine Muttonen,
Dr. Gertrude Brinek und der Experte KommRat Egon Blum sowie die Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer und der Ausschussobmann Abgeordneter
Werner Amon, MBA das Wort.
Im Zuge der
Debatte haben die Abgeordneten Werner Amon, MBA
und Mag. Dr. Magda Bleckmann einen Abänderungsantrag eingebracht, der
wie folgt begründet war:
„Übergangsrecht für
Akademien für Sozialarbeit:
Da seitens der Akademie für Sozialarbeit in Ried im Innkreis beabsichtigt
ist, mit Beginn des Studienjahres 2005/06 einen Ausbildungsdurchgang neu zu
beginnen, soll die Wirksamkeit der diesbezüglichen Änderungen in § 6 sowie
des Außer-Kraft-Tretens des § 3 Abs. 5 Z 1 und des Abschnittes
IV des Teiles B des II. Hauptstückes auf den Beginn des Studienjahres 2006/07
verlegt werden. Diese Maßnahme ist deshalb von besonderer Bedeutung, da die
entsprechenden Verträge seitens des Trägers dieser privaten Akademie für
Sozialarbeit mit (großteils) allen Studierenden bereits abgeschlossen wurden
und sich somit bei Nichterfüllung der vertraglichen Vereinbarungen
Schadenersatzpflichten ergeben könnten.
§ 132a enthält derzeit eine Übergangsbestimmung für die im Jahre 1998
aus dem Rechtsbestand eliminierten Lehrgänge, Kurse und Speziallehrgänge und
bietet sich – in im Wesentlichen unveränderter Form – für die vor dem Zeitpunkt
des Wirksamwerdens (1.9.2006) begonnenen Studien an.
Zeitliche
Vorverlegung Lehrplangrundlage für Schulen mit Tagesbetreuung:
Die
Autonomieermächtigung des § 6 Abs. 4a sowie die Alternativstellung der
gegenstandsbezogenen und der individuellen Lernzeiten in § 8 lit. j werden
gegenüber der Regierungsvorlage auf Beginn des Schuljahres 2005/06 vorverlegt.
Neufassung des § 8a Abs. 3 des Berufsreifeprüfungsgesetzes:
Die Neufassung des Abs. 3 des § 8a stellt eine Vereinfachung gegenüber der
Fassung der Regierungsvorlage dar und erlaubt mehr Flexibilität in der
Vollziehung.
Kompetenzrechtliche Grundlage:
Ein der Regierungsvorlage in der Fassung dieses Abänderungsantrages
entsprechendes Bundesgesetz gründet sich kompetenzrechtlich auf Art. 14
Abs. 1 B-VG.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Für den Beschluss eines der Regierungsvorlage in der Fassung des
Abänderunsantrages entsprechenden Bundesgesetzes im Nationalrat bedarf es
keiner besonderen Beschlusserfordernisse gemäß Art. 14 B-VG.“
Weiters brachten
die Abgeordneten Mag. Dr. Magda Bleckmann und Werner Amon, MBA
einen Entschließungsantrag betreffend Kosten der Berufsreifeprüfung mit
folgender Begründung ein:
„Der Besuch einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden höheren Schule sowie die Absolvierung der Reifeprüfung ist aus verschiedenen Gründen nicht jedem möglich. Um das Versäumte nachholen zu können, hat sich in den vergangenen Jahren die Berufsreifeprüfung als eine ausgezeichnet frequentierte und beliebte Bildungschance erwiesen. Mit der Berufsreifeprüfung steht dem Absolventen oder der Absolventin das Tor zur Universität, zur Fachhochschule, zu anderen weiterführenden Kollegs sowie im Bundesdienst die Einstufung in den gehobenen Dienst offen. Diese Durchlässigkeit des Bildungssystems eröffnet den Absolventen und Absolventinnen des dualen Systems (mit Lehrabschlussprüfung), von mindestens dreijährigen mittleren Schulen, von Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege oder von Schulen für den medizinisch-technischen Fachdienst neue Berufschancen, neue Bildungsmöglichkeiten und beruflichen Aufstieg. Im Gegensatz zu den Schülerinnen und Schülern, die eine durchgängige schulische Laufbahn bis zur Reifeprüfung aufweisen, müssen die Kandidaten und Kandidatinnen der Berufsreifeprüfung die nicht unbeträchtlichen Kosten dafür selbst bezahlen. Das bedeutet für viele eine große finanzielle Belastung und auch eine Ungerechtigkeit gegenüber jenen, die eine übliche Schullaufbahn bis zur Reifeprüfung durchlaufen.“
Ein von den
Abgeordneten Werner Amon, MBA und Mag. Dr. Magda Bleckmann betreffend Überprüfung von Verhaltensvereinbarungen
und Erziehunsmittel für Lehrer/innen eingebrachter Entschließungsantrag war wie
folgt begründet:
„Wesentliche Voraussetzung für eine Ausweitung der Schulautonomie und die Übertragung weiterer regionaler Koordinationsaufgaben an die Schulen (wie etwa beim Angebot an Tagesbetreuung) ist gelebte Vereinbarungskultur unter den Schulpartnern an den Schulen. Daher wurde in den vergangenen Jahren gemeinsam mit allen Bildungspartnern bewusst ein neuer Weg von einer Anordnungskultur zu einer Vereinbarungskultur eingeschlagen. Durch mehr freie Entscheidungs- und Handlungsspielräume an den Schulen ergibt sich eine Zunahme der Verantwortung der Entscheidungsträger vor Ort. Eine aktive Schulpartnerschaft ist somit zu einem wichtigen Bestandteil und zu einem Qualitätsmerkmal der österreichischen Schulen geworden. Eine noch engere Zusammenarbeit aller Schulpartner ist aber auch wichtig, da der Schule immer mehr Erziehungsaufgaben (etwa Ausbau einer flächendeckenden Tagesbetreuung) übertragen werden.
Mit Verhaltensvereinbarungen können die Schulpartner gemeinsam Regeln für ein positives Miteinander festlegen. Dabei ist die Einbindung aller Schulpartner sicherzustellen. Gleichzeitig ist es notwendig, für die Lehrerinnen und Lehrer, die die Erziehungsaufgaben vor Ort übernehmen sollen, Erziehungsmittel zu vereinbaren, damit sie den an sie gestellten Anforderungen gerecht werden können.“
Ferner brachten im
Zuge der Beratungen die Abgeordneten Dr. Franz-Joseph Huainigg, Mag. Dr. Magda Bleckmann,
DDr. Erwin Niederwieser und Dieter Brosz einen
Entschließungsantrag betreffend Umsetzung einer qualitativ hochwertigen
Tagesbetreuung mit folgender Begründung ein:
„Kinder und Jugendliche brauchen die beste Betreuung und Förderung. Eine Zukunftskommission wurde eingesetzt, die sich umfassend mit der qualitativen Verbesserung und Weiterentwicklung unseres Schulsystems beschäftigte. Nunmehr wird die Umsetzung der einzelnen Reformschritte intensiv diskutiert. Dazu gehört auch die Ausweitung der Tagesbetreuung. Die Veränderungen in der Arbeitswelt und in der Lebenssituation von Familien und erwerbstätigen Eltern erfordern hier Anpassungen im Schulsystem. Unter Wahrung der Wahlfreiheit der Eltern soll jedem/r Schüler/Schülerin eine bedarfsorientierte, flexible und qualitativ hochwertige Tagesbetreuung zugänglich sein. Die Finanzierung bedarf der Zusammenarbeit von Bund, Ländern, Gemeinden und Eltern. Neben der Bereitstellung von finanziellen Mitteln ist auch die Unterstützung und das Engagement unserer Lehrerinnen und Lehrer gefordert.
Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Betreuung von Kindern mit Sonderpädagogischem Förderbedarf zu legen. Diesen Kindern muss die gesamte Angebotspalette der Nachmittagsbetreuung gleichermaßen offen stehen, um auch deren Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Sie brauchen dabei die Gewissheit, dass die qualitativ hochwertige Betreuung ihrer Kinder auch während der Nachmittagsbetreuung sicher gestellt ist. Und das unabhängig davon, ob das Kind eine Sonderschule oder integrativ eine Regelschule besucht. Diese integrative Tagesbetreuung kann die Integration der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf und das selbstverständliche Miteinander von behinderten und nicht behinderten Menschen wesentlich unterstützen. Für die bestmögliche Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf braucht es ein breites Angebot an Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten. Wie im Rahmen des Vormittagsunterrichts, muss auch bei der Nachmittagsbetreuung auf die besondern Förderbedürfnisse dieser Schüler- und Schülerinnengruppe Rücksicht genommen werden können. Es ist wichtig, diesen Aspekt bereits bei der Planung mit zu bedenken. Unbürokratische Lösungen sind zu entwickeln, um individuell und rasch auf die jeweiligen Gegebenheiten reagieren zu können.“
Bei der Abstimmung
wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter
Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Werner
Amon, MBA und Mag. Dr. Magda Bleckmann teils einstimmig, teils mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Ein vom Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser
eingebrachter Abänderungsantrag hinsichtlich der Artikel 1, 3 und 6 der
Regierungsvorlage fand keine Ausschussmehrheit.
Der von den
Abgeordneten Mag. Dr. Magda Bleckmann und Werner Amon, MBA eingebrachte
Entschließungsantrag betreffend Kosten der Berufsreifeprüfung wurde einstimmig
angenommen.
Ferner wurde der
von den Abgeordneten Werner Amon, MBA und Mag. Dr. Magda Bleckmann
betreffend Überprüfung von Verhaltensvereinbarungen und Erziehunsmittel für
Lehrer/innen eingebrachte Entschließungsantrag mit Stimmenmehrheit beschlossen.
Weiters wurde der
von den Abgeordneten Dr. Franz-Joseph Huainigg, Mag. Dr. Magda Bleckmann, DDr. Erwin Niederwieser und Dieter Brosz eingebrachte Entschließungsantrag
betreffend Umsetzung einer qualitativ hochwertigen Tagesbetreuung einstimmig
angenommen.
Des weiteren wurde ein vom Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser eingebrachter Entschließungsantrag betreffend Sonderfinanzierung zum Ausbau von ganztägigen Schulformen abgelehnt.
Damit gelten die
Anträge 487/A(E) und 468/A(E) als miterledigt.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Mag. Dr. Alfred Brader
gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle
1. dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige
Zustimmung erteilen;
2. die angeschlossenen Entschließungen (Anlagen 1, 2 und 3)
annehmen.
Wien, 2005 06 29
Mag. Dr. Alfred Brader Werner Amon, MBA
Berichterstatter Obmann