1047 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Unterrichtsausschusses
über den Antrag 630/A(E) der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rechtsanspruch auf Nachmittagsbetreuung
Die Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen
Entschließungsantrag am 12. Mai 2005 im Nationalrat eingebracht und wie
folgt begründet:
„Nicht nur die Grünen
fordern seit langem einen Rechtsanspruch auf Nachmittagsbetreuung, auch die
Zukunftskommission empfiehlt in ihrem Abschlussbericht: ‚Jedes Schulkind der
Primar- und Sekundarstufe I (alle 6 – 14-Jährigen) in Österreich sollte
gesetzlich einen Anspruch auf Betreuung auch über die Unterrichtszeit hinaus
haben, wenn die Eltern diese Betreuung wünschen.’ (57)
Bildungsministerin
Gehrer verspricht im Schulpaket 1 zwar die Tagesbetreuung als Angebot ab dem
Schuljahr 2006/2007, von einem gesetzlichen Anspruch – wie es die
Zukunftskommission empfiehlt - ist aber nicht die Rede. Vielmehr geht es der
Bildungsministerin um eine Evaluierung des Bedarfs an Tagesbetreuungsangeboten.
Dass mehr Bedarf besteht ist jedoch – auch für die Zukunftskommission – unbestritten:
‚Für ein größeres Angebot bei nachmittäglichen bzw. ganztägigen
Betreuungsformen besteht starke Nachfrage. Solche Betreuung verspricht nicht
nur eine zeitliche Entlastung der Eltern sondern auch intensiveres Lernen und
Leben im schulischen Miteinander vieler Kinder.’ (57)
Die Zukunftskommission weist weiteres
darauf hin, dass ganztägige Betreuungsformen mehr Chancengleichheit für die
Kinder bedeuten und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewähren.
Bildungsministerin Gehrer muss endlich dem Wunsch vieler Eltern nach
Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familie anerkennen und mit entsprechenden
Maßnahmen reagieren. Nur ein Rechtsanspruch kann diesen Eltern die
Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familie garantieren.“
Der
Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner
Sitzung am 29. Juni 2005 in Verhandlung genommen.
Gemäß § 40 Abs. 1
Geschäftsordnungsgesetz wurde den Beratungen einstimmig KommRat Egon Blum, Regierungsbeauftragter für
Jugendbeschäftigung und Lehrlingsausbildung im Bundesministerium für Wirtschaft
und Arbeit, als Auskunftsperson beigezogen.
In der Debatte
ergriffen die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser,
Sabine Mandak, Dr. Robert Rada, Mag.
Dr. Magda Bleckmann, Anna Franz,
Dieter Brosz, Beate Schasching,
Christian Faul, Mag. Kurt Gaßner, Mag.
Dr. Alfred Brader, Wolfgang Großruck,
Mag. Andrea Kuntzl, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Mag. Christine Muttonen,
Dr. Gertrude Brinek und der Experte KommRat Egon Blum sowie die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft
und Kultur Elisabeth Gehrer und der Ausschussobmann Abgeordneter
Werner Amon, MBA das Wort.
Bei der Abstimmung
fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Mag. Dr. Alfred Brader
gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2005 06 29
Mag. Dr. Alfred Brader Werner Amon, MBA
Berichterstatter Obmann