1047 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über den Antrag 630/A(E) der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rechtsanspruch auf Nachmittagsbetreuung

Die Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 12. Mai 2005 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

 

„Nicht nur die Grünen fordern seit langem einen Rechtsanspruch auf Nachmittagsbetreuung, auch die Zukunftskommission empfiehlt in ihrem Abschlussbericht: ‚Jedes Schulkind der Primar- und Sekundarstufe I (alle 6 – 14-Jährigen) in Österreich sollte gesetzlich einen Anspruch auf Betreuung auch über die Unterrichtszeit hinaus haben, wenn die Eltern diese Betreuung wünschen.’ (57)

 

Bildungsministerin Gehrer verspricht im Schulpaket 1 zwar die Tagesbetreuung als Angebot ab dem Schuljahr 2006/2007, von einem gesetzlichen Anspruch – wie es die Zukunftskommission empfiehlt - ist aber nicht die Rede. Vielmehr geht es der Bildungsministerin um eine Evaluierung des Bedarfs an Tagesbetreuungsangeboten. Dass mehr Bedarf besteht ist jedoch – auch für die Zukunftskommission – unbestritten: ‚Für ein größeres Angebot bei nachmittäglichen bzw. ganztägigen Betreuungsformen besteht starke Nachfrage. Solche Betreuung verspricht nicht nur eine zeitliche Entlastung der Eltern sondern auch intensiveres Lernen und Leben im schulischen Miteinander vieler Kinder.’ (57)

 

Die Zukunftskommission weist weiteres darauf hin, dass ganztägige Betreuungsformen mehr Chancengleichheit für die Kinder bedeuten und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewähren. Bildungsministerin Gehrer muss endlich dem Wunsch vieler Eltern nach Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familie anerkennen und mit entsprechenden Maßnahmen reagieren. Nur ein Rechtsanspruch kann diesen Eltern die Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familie garantieren.

 

Der Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 29. Juni 2005 in Verhandlung genommen.

Gemäß § 40 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz wurde den Beratungen einstimmig KommRat Egon Blum, Regierungsbeauftragter für Jugendbeschäftigung und Lehrlingsausbildung im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, als Auskunftsperson beigezogen.

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Sabine Mandak, Dr. Robert Rada, Mag. Dr. Magda Bleckmann, Anna Franz, Dieter Brosz, Beate Schasching, Christian Faul, Mag. Kurt Gaßner, Mag. Dr. Alfred Brader, Wolfgang Großruck, Mag. Andrea Kuntzl, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Mag. Christine Muttonen, Dr. Gertrude Brinek und der Experte KommRat Egon Blum sowie die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer und der Ausschussobmann Abgeordneter Werner Amon, MBA das Wort.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Mag. Dr. Alfred Brader gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2005 06 29

Mag. Dr. Alfred Brader    Werner Amon, MBA

       Berichterstatter                  Obmann