1048 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über die Bürgerinitiative Nr. 19 betreffendSicherstellung der Schulqualität an Österreichs Pflichtschulen

Die gegenständliche Bürgerinitiative Nr. 19 wurde dem Nationalrat am 7. Oktober 2004 zugeleitet.

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Eine bedarfsgerechte Finanzierung der Pflichtschulen und die Entwicklung eines langfristigen nationalen Bildungsplans sind die Forderungen dieser Bürgerinitiative für Schulqualität. Unter anderem geht es den Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern um ausreichende finanzielle Mittel für Förderkurse, Zusatzangebote, Deutschkurse und Integrationsklassen an Pflichtschulen, die Senkung der Klassenschülerhöchstzahl auf 25, die Erhaltung entlegener Kleinstschulen und eine verpflichtende Fortbildung für Lehrerinnen und Lehrer. Bei weiteren Mittelkürzungen droht Österreichs Pflichtschulen ihrer Ansicht nach der Kollaps, es würde noch weniger Zeit pro Kind und keine individuellen Förderungen mehr geben. Initiiert wurde die Bürgerinitiative vom österreichischen Dachverband der Elternvereine von Pflichtschulen.

Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen, dem die gegenständliche Bürgerinitiative am 12. Oktober 2004 zugewiesen wurde, hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2004 mit Stimmenmehrheit beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, diese zur weiteren Behandlung dem Unterrichtsausschuss zuzuweisen. Der Präsident des Nationalrates hat diesem Ersuchen entsprochen.

Der Unterrichtsausschuss hat die erwähnte Bürgerinitiative Nr. 19 in seiner Sitzung am 29. Juni 2005 in Verhandlung genommen.

Gemäß § 40 Abs. 1 des Geschäftsordnungsgesetzes wurde einstimmig beschlossen, folgende Auskunftspersonen den Beratungen beizuziehen: Kurt Nekula (Vorsitzender des Österreichischen Dachverbands der Elternvereine an öffentlichen Pflichtschulen), Maria Smahel (Geschäftsführerin des Österreichischen Dachverbands der Elternvereine an öffentlichen Pflichtschulen), Sieglinde Guserl (Österreichischer Dachverband der Elternvereine an öffentlichen Pflichtschulen), Andreas Ehlers (Österreichischer Dachverband der Elternvereine an öffentlichen Pflichtschulen), Univ.-Prof. Dr. Christiane Spiel (Universität Wien, Institut für Wirtschaftspsychologie) und Univ.-Doz. Dr. Gabriele Khan (Ludwig Boltzmann Institut für Schulentwicklung).

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Dieter Brosz, Fritz Neugebauer und Sabine Mandak sowie die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer.

Im Zuge der Beratungen haben die Abgeordneten Werner Amon, MBA und Mag. Dr. Magda Bleckmann einen Entschließungsantrag betreffend Einrichtung einer Arbeitsgruppe mit dem Prüfauftrag einer möglichen Senkung der gesetzlichen Klassenschülerhöchstzahlen eingebracht, dem folgende Begründung beigegeben war:

Die unterfertigten Abgeordneten haben die Anliegen der Bürgerinitiative betreffend ‚Sicherstellung der Schulqualität an Österreichs Pflichtschulen’ eingehend geprüft und mit den Erstunterzeichnern auch im Rahmen der Beratungen im Unterrichtsausschuss einen umfassenden Dialog geführt.

Folgende Feststellungen werden dazu im Einzelnen getroffen:

Ausbau der individuellen Förderung:

a)       Personalressourcen in der Pflichtschule im Bereich Sonderpädagogik und Zuschläge

         im Bereich der Förderung stehen rund 7.400 Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen der Sonderpädagogik zur Verfügung, sowie 337 Lehrerstellen im Rahmen der Zuschläge (Kliniken und Spitäler, Zuzug), d.h. es stehen mehr als 7.700 Lehrerinnen und Lehrer für den Bereich der Kinder mit besonderen Förderbedürfnissen zur Verfügung, das sind rund 12,5 % der Lehrerstellen.

b)     zusätzliche 12 Mio. im Finanzausgleich

         weiters wurden im Rahmen des Finanzausgleichs für die Bereiche Förderung und Kleinschulen weitere rund 400 Lehrerstellen zur Verfügung gestellt.

c)     1,5 Mio. Förderstunden an Volks- und Hauptschulen

         Im Rahmen der Lehrpläne sind 36 Jahresstunden pro Klasse in der Volksschule und 72 Jahresstunden je Klasse in der Hauptschule an Förderstunden möglich. Daraus ergibt sich aufgrund der Zahl der Klassen eine Zahl von rund 1,5 Mio. Förderstunden. Zur Evaluierung des tatsächlichen Personaleinsatzes wurde eine entsprechende Analyse für das kommende Schuljahr (Vergleich Planung und tatsächlicher Einsatz) vorgesehen.

d)       pädagogisches Konzept ‚Besser fördern’

Nicht gedeckelte Integrations- und Deutschkurse:

Die Lehrerstellen werden gemäß des Finanzausgleichs in einer Gesamtsumme je Bundesland zugeteilt und können vom jeweiligen Bundesland je nach Bedarf eingesetzt werden.

25 Schüler je Klasse (BI 19 und Antrag 469)

Derzeit beträgt die Zahl der Schüler je Klasse im Durchschnitt der Volksschulklassen rund 20 Schülerinnen und Schüler, im Durchschnitt der Hauptschulklassen 24 bis 25 Schüler je Klasse.

Die erforderlichen Lehrerstunden werden von der äußeren Schulorganisation, d.h. von der Einteilung der Schulsprengel, und der Zahl der Schüler an einer Schule maßgeblich dadurch beeinflusst, dass bei ungünstigen Verhältnissen, z.B. bei 32 Schülern, zwei sehr kleine Klassen (je 16 Schüler) bzw. bei 29 Schülern eine relativ große Klasse entsteht.

Durch vorausschauende Planung und Entwicklung von Konzepten können solche Situationen weitgehend vermieden werden.

Kleinschulen:

Die zusätzlichen 12 Mio. €, die in den Finanzausgleich aufgenommen wurden, stehen für den sonderpädagogischen Förderbedarf und zur Erhaltung von Kleinschulen zur Verfügung.

Nach Ende des Schuljahres 2005/06 und vorliegen der Rechnungsabschlüsse von Bund und Ländern der Jahre 2005 und 2006 wird eine Evaluierung erfolgen.

zur Forderung ‚bedarfsgerechte Finanzierung’

‚Die Bundesregierung muss das Schulsystem bundeseinheitlich und bedarfsgerecht finanzieren und dies beim aktuellen Entwurf für das Finanzausgleichsgesetz berücksichtigen’

 

-       Das Gesetz wird vom Parlament beschlossen, die Bundesregierung ist selbstverständlich an die Gesetze gebunden.

-       Die Finanzierung erfolgt bundeseinheitlich, da mit den Bundesländern vereinbart wurde, dass für alle Bundesländer die gleichen Verhältniszahlen Schüler je Lehrer angewendet werden.

-       die zusätzlichen Geldmittel aus dem Finanzausgleich (12 Mio. €) werden wie andere Gelder nach der Volkszahl (Bevölkerungszahl nach der Volkzählung 2001) auf die Länder verteilt.

-       besondere Erfordernisse werden aufgrund einer Initiative der Frau Bundesministerin und des Herrn Staatssekretärs Finz durch zweckgebundene Zuschläge berücksichtigt, in den Vereinbarungen mit den Ländern waren sie ursprünglich nicht vorgesehen (Kliniken und Spitäler, Minderheitenschulwesen, Zuwanderung u.ä.)

Vorschlag der Zukunftskommission zum Abbau zentraler Regelungen für Klasse-/Gruppengrößen

‚Alle Entscheidungen bezüglich Klassen- und Gruppengrößen sollen prinzipiell am Standort gefällt werden. Zentral soll lediglich Standards/Richtwerte erarbeitet werden, welche Obergrenzen der Schülerzahl, die aus Sicherheitsgründen notwendig sind, festlegen und welche die Ressourcen (Werteinheiten), die auf der Basis von Schülerzahlen beruhen, regeln.’

Die unterfertigten Abgeordneten sind daher der Auffassung, dass die Beratungen dieser Bürgerinitiative jedenfalls zu einer Überprüfung der gesetzlichen Klassenschülerhöchstzahlen führen sollten.

Bei der Abstimmung wurde der oben erwähnte Entschließungsantrag der Abgeordneten Werner Amon, MBA und Mag. Dr. Magda Bleckmann mit Stimmenmehrheit angenommen.

Ein vom Abgeordneten Dieter Brosz eingebrachter Entschließungsantrag betreffend Vorlage eines Berichts über die Kosten der Senkung der KlassenschülerInnenhöchstzahlen auf 25 im Pflichtschulbereich fand keine Mehrheit.

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Mag. Dr. Magda Bleckmann gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2005 06 29

Mag. Dr. Magda Bleckmann Amon Werner, MBA

    Berichterstatterin                  Obmann