1049 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über den Antrag 589/A(E) der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kassasturz im Schulbereich

Die Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 7. April 2005 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Angaben des Unterrichtsministeriums bezüglich der öffentlichen Bildungsausgaben beziehen sich auf die von der OECD erstellten Studie ‚Bildung auf einen Blick’, die Aufschluss über die Bildungsbudgets im internationalen Vergleich gibt. Bezugnehmend auf diese Daten, wird von Seiten der Regierung betont, dass Österreich vergleichsweise viel Geld für Bildung ausgibt.

Bei genauerem Hinsehen ergeben sich allerdings methodische Probleme, die die Aussagekraft der OECD-Bildungsdaten enorm einschränken. Eine seriöse internationale Vergleichbarkeit ist aus zwei Gründen nicht gegeben:

1.      Die OECD berücksichtigt in ihrer Rechnungsweise Bildungsausgaben, die wenig bzw. gar nichts über die tatsächliche Qualität des Bildungssystems aussagen. So werden etwa die fiktiven Kosten für die zukünftigen Pensionen der LehrerInnen und Ausgaben für SchülerInnenfreifahrten mit einbezogen.

2.      Die Angaben beruhen auf den von den unterschiedlichen Ländern ermittelten und an die OECD übermittelten Daten. Die jeweiligen Berechnungsmethoden der nationalen Bildungsausgaben werden von der OECD vorgegeben, sind teilweise aber relativ frei auslegbar. Aufgrund der erheblichen Unterschiede innerhalb der Systeme ergeben sich enorme Widersprüchlichkeiten.

         So rechnet die OECD beispielsweise Pensionsbeitragszahlungen für aktiv tätige LehrerInnen zu den Bildungsausgaben. Je nach Pensionssystem werden diese Daten auf unterschiedlichem Weg ermittelt. In Ländern mit beitragsorientierten Pensionssystemen wie Österreich werden die fiktiven Pensionsbeträge geschätzt und zu den Bildungsausgaben hinzugerechnet. Hier wird ein Satz von 30% der Bruttobezüge angenommen. Das heißt, es werden die geleisteten ArbeitgeberInnenbeiträge von rund 12% und zusätzlich 30% fiktive Pensionsanteile zu den Bildungsausgaben hinzugerechnet.

         In Finnland hingegen werden zusätzlich zu 4,5% ArbeitnehmerInnenbeiträgen, nur die Arbeitgeberlnnenbeiträge die in den Pensionsfonds eingezahlt werden, berücksichtigt. Das sind etwa 16% des Bruttogehalts.

         Österreich gibt also Kosten für zukünftige Pensionszahlungen von 42% der Aktivbezüge - Finnland von etwa 20% an.

         Die OECD gibt zwar auch hier die Meßmethode vor - besonders für Länder mit einem beitragsorientierten Pensionssystem ist diese aber relativ frei auslegbar. Es gibt eigentlich keine standardisierte Meßmethode für diejenigen Länder, die fiktive Pensionen mit einbeziehen.

Aufgrund der mangelnden Aussagekraft der OECD-Daten ist es daher fahrlässig davon zu sprechen, dass Österreich mehr als andere Länder für das Bildungssystem ausgibt. Die Bildungsausgaben liegen weit unter der Inflationsrate. So sind die Ausgaben für Bildung und Kultur im Budget des Bundes von 2001 bis 2006 in absoluten Zahlen von 5,733 auf 6,012 Milliarden Euro gestiegen, was eine Steigerung von nur 4,8%, also weniger als 1% pro Jahr ergibt. Die prognostizierte Entwicklung des BIPs weist für denselben Zeitraum eine Steigerung von 17,9% auf. Das BIP steigt also um fast das Vierfache der Bildungsausgaben. Das Argument der Budgetsanierung hält ebenfalls nur bedingt, da die Gesamtausgaben des Bundes von 2001 bis 2006 von 60,4 auf 66,2 Milliarden Euro, also um 9,6% gestiegen sind.

In Finnland sind die Gesamtausgaben des Bundes von 2003 bis 2005 vergleichsweise um 1,93% gestiegen. Die Bildungsausgaben sind im selben Zeitraum um 6,2% gestiegen.“

 

Der Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 29. Juni 2005 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Abgeordneter Dieter Brosz. In der anschließenden Debatte ergriffen die Abgeordneten Werner Amon, MBA und Dieter Brosz das Wort.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Mag. Dr. Alfred Brader gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2005 06 29

Mag. Dr. Alfred Brader    Werner Amon, MBA

       Berichterstatter                  Obmann