1050 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

betreffend den Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes über die Luftraumüberwachungsflugzeuge: Kaufverträge, Finanzierung, Gegengeschäftsvertrag (Reihe Bund 2005/3) (III-143 der Beilagen)

Der gegenständliche Wahrnehmungsbericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die er bei mehreren Gebarungsüberprüfungen getroffen hat.

Der Bericht erstreckt sich auf die Wirkungsbereiche:

-       Bundesministerium für Landesverteidigung

-       Bundesministerium für Finanzen

-       Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit.

Der gegenständliche Bericht gliedert sich in die Vorbemerkungen und die Abschnitte Bundesministerium für Landesverteidigung, Luftraumüberwachungsflugzeuge: Kaufverträge; Bundesministerium für Finanzen, Luftraumüberwachungsflugzeuge: Finanzierung der Beschaffung; Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Luftraumüberwachungsflugzeuge: Gegengeschäftsverträge; einschließlich der jeweiligen Schlussbemerkungen des Rechnungshofes.

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Wahrnehmungsbericht, der dem Ausschuss am 27. April 2005 zugewiesen wurde, in seinen Sitzungen am 8. und 29. Juni 2005 unter Beiziehung von Auskunftspersonen im Sinne des § 40 Abs. 1 GOG aus dem Bereich der geprüften Bereiche behandelt.

Als Berichterstatter im Ausschuss fungierte der Abgeordnete Hermann Gahr.

An den Debatten beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Hermann Gahr, Markus Fauland Dr. Peter Pilz, Walter Murauer, Alfred Schöls, Johann Ledolter, Astrid Stadler, Detlev Neudeck, Konrad Steindl, Dipl.-Ing. Hannes Missethon, Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler, Erwin Hornek, Franz Xaver Böhm, Gabriele Tamandl, der Bundesminister für Landesverteidigung Günther Platter, der Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser, der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein, der Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Werner Kogler.

Einstimmig wurde am 29. Juni 2005 beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des Wahrnehmungsberichtes zu empfehlen.

Ebenfalls einstimmig traf der Rechnungshofausschuss folgende Feststellungen:

Der Rechnungshofausschuss bekräftigt, dass es der allgemeinen und gesetzlichen Praxis entspricht, Verträge durch die geschäftsordnungsmäßig eingeteilten Bediensteten des jeweiligen Ressorts als Vertreter für den Bundesminister unterzeichnen zu lassen. Dieser Akt ist somit dem Bundesminister zuzurechnen.

Der Ausschuss geht davon aus, dass der Bundesminister für Landesverteidigung die Namen der Unterzeichner des Kaufvertrages für den Eurofighter zum Schutze des betreffenden Bediensteten des Ressorts nicht bekanntgibt.

Der Ausschuss geht weiters davon aus, dass das B-VG, das Rechnungshofgesetz und auch die Geschäftsordnung des Nationalrates ausdrücklich von Berichten, die dem Nationalrat zu erstatten, bzw. von Auskünften, die ihm zu erteilen sind, sprechen. Die Übergabe von Unterlagen sei nirgends erwähnt und entspräche auch nicht dem Wesen des Verhältnisses zwischen Rechnungshof und Nationalrat, wie es durch das 5. Hauptstück des B-VG grundgelegt wird (siehe Kommentar Hengstschläger zum Rechnungshofgesetz).

Die diesbezüglichen Vorwürfe der SPÖ-Fraktion betreffend „geplante Vertuschungsaktion“ sind auf das Schärfste zurückzuweisen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Johann Ledolter gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes über die Luftraumüberwachungsflugzeuge: Kaufverträge, Finanzierung, Gegengeschäftsvertrag (Reihe Bund 2005/3) (III-143 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2005 06 29

Johann Ledolter     Hermann Gahr

       Berichterstatter Obmannstellvertreter