Entschließung

Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden jeweils im Rahmen ihrer Zuständigkeit ersucht, gemeinsam mit anderen zuständigen Regierungsmitgliedern und in Zusammenarbeit mit den alpinen Vereinen, den Bundesländern und anderen beteiligten Institutionen ein mehrjähriges Programm für den alpinen Raum (Weiterentwicklung des Schutzhüttensanierungsprogramms der Bundesregierung) auszuarbeiten und dabei insbesondere Projekte mit folgenden Schwerpunkten zu berücksichtigen:

- ökologische Sanierung von Schutzhütten alpiner Vereine abseits technischer Aufstiegshilfen, insbesondere

  o Energieversorgung

  o Abwasser- sowie Abfallentsorgung

  o Brandschutz, Arbeitnehmerschutz

  o Adaption von Genehmigungsverfahren an die alpinen Gegebenheiten

- Wartung des alpinen Wegenetzes

- alpine Sicherheit, Vorsorge für Bergung und Erste Hilfe

- Schutz von Natur und alpiner Umwelt sowie der alpinen Flora und Fauna

- sanfter Tourismus, gesundes Wandern

- Verdeutlichung des ökologischen und regionalwirtschaftlichen Potenzials einer mit der Alpenkonvention einschließlich der einschlägigen Protokolle abgestimmten Entwicklung des alpinen Raums