Entschließung
Die
Bundesregierung wird ersucht, die Bestrebungen zur Schaffung eines
Bundesasylgerichts als II. Instanz in Asylsachen fortzuführen, die Vor- und
Nachteile der Schaffung eines solchen Gerichts, insbesondere im Hinblick auf
die Dauer der Verfahren abzuwägen und dem Nationalrat im Falle eines positiven
Ergebnisses so rasch wie möglich einen entsprechenden Gesetzesentwurf
zuzuleiten.