Entschließung

Die Bundesregierung wird ersucht, die Bestrebungen zur Schaffung eines Bundesasylgerichts als II. Instanz in Asylsachen fortzuführen, die Vor- und Nachteile der Schaffung eines solchen Gerichts, insbesondere im Hinblick auf die Dauer der Verfahren abzuwägen und dem Nationalrat im Falle eines positiven Ergebnisses so rasch wie möglich einen entsprechenden Gesetzesentwurf zuzuleiten.