1067 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Regierungsvorlage
Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages zur
14. Wiederauffüllung der Mittel der Internationalen
Entwicklungsorganisation (IDA‑14) und zum Treuhandfonds für hochverschuldete
arme Länder (HIPC-Trust Fund)
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Der Bund beteiligt sich an der
14. Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation mit
einem Betrag in Höhe von 239 710 000 EUR.
§ 2.
Der Bund leistet zum
bei der Internationalen Entwicklungsorganisation eingerichteten Treuhandfonds
für hochverschuldete arme Länder (HIPC-Trust Fund) einen Beitrag in Höhe von
10 920 000 EUR.
§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der
Bundesminister für Finanzen betraut.