Vorblatt
Problem/Ziel:
Für
Entwicklungsländer mit Niedrigeinkommen stellen Naturkatastrophen eine
besondere soziale und wirtschaftliche Belastung dar. Am 21. Jänner 2005 hat
daher das Exekutivdirektorium des Internationalen Währungsfonds (IWF) die
Schaffung eines vom IWF verwalteten und vorerst auf fünf Jahre befristeten
Treuhandfonds beschlossen. Von Naturkatastrophen betroffenen, PRGF (Poverty
Reduction and Growth Facility) berechtigten Ländern soll durch die Gewährung
nicht marktkonformer, sog. "weicher" Kredite geholfen werden. Durch
die Teilnahme an dieser Initiative kann Österreich den betroffenen Ländern
unbürokratisch humanitäre Soforthilfe leisten und so auch sein Ansehen in den
jeweiligen Ländern festigen bzw. ausbauen.
Inhalt:
Das vom IWF
angestrebte Kreditvolumen von rund 45-65 Millionen Sonderziehungsrechte (SZR)
bzw. etwa 54,4-78,6 Millionen Euro soll durch freiwillige Kapitalbeiträge der
IWF-Mitgliedstaaten aufgebracht werden. Das Volumen ergibt sich aus der
Nachfrage von Ländern die von der Tsunami-Katastrophe betroffen worden sind
(Malediven, Sri Lanka), den Schulden von Ländern, welche in den letzten Jahren
von Katastrophen betroffen wurden und erwarteten Katastrophenfällen.
Mit der
gegenständlichen Gesetzesinitiative soll die
Oesterreichische Nationalbank (OeNB ) zu einer Einlage von bis zu sieben
Millionen SZR bzw. 8,4 Millionen Euro mit einer Verzinsung von 0,5 Prozent
jährlich und einer Laufzeit bis zu fünf Jahren auf das IWF Treuhandkonto ermächtigt werden. Die
effektive Höhe der Einlage hängt von den Marktzinssätzen ab. Die vorgeschlagene
Maximalhöhe der Einlage von sieben Millionen SZR ergibt sich bei einem
Marktzinssatz von 2,5 Prozent und der Berücksichtigung der 0,5 prozentigen
Einlagenverzinsung am Treuhandkonto. Bei einem Marktzinssatz von 4 Prozent und
der Berücksichtigung der 0,5 prozentigen Einlagenverzinsung am Treuhandkonto
betrüge die Einlage nur vier Mio. SZR. Dies hat keinen Einfluss auf die Kosten
der Maßnahme.
Dieses Sonderkonto
veranlagt die Mittel marktmäßig; aus dem Ertrag erhält a) die OeNB eine
Einlagenverzinsung von 0,5 Prozent jährlich und b) das Subventionskonto der
Natural Disaster Emergency Assistance (NDEA) den Differenzbetrag. Etwaige
Überschüsse des Subventionskontos werden vom IWF marktmäßig veranlagt.
Alternativen:
Nichtteilnahme an
der Initiative.
Kosten:
Die Kosten für
Österreich hängen von der effektiven Inanspruchnahme des Subventionskontos ab,
sind aber mit einer Mio. US-$ verteilt auf fünf Jahre gedeckelt. Sie entstehen
dem Bund und den Gemeinden indirekt im Wege geringerer Gewinne der OeNB. Da der
jährliche Zinsertrag der Einlage der OeNB mit 0,5 Prozent unter den Zinssätzen
liegt, welche die OeNB sonst am Markt erhalten könnte, erzielt die OeNB
entsprechend niedrigere Erträge. Sollten nach Ablauf der vorerst auf eine Dauer
von fünf Jahren angelegten Initiative auf dem Subventionskonto Überschüsse
vorhanden sein, werden diese entsprechend dem Einlageanteil auf dem Sonderkonto
auf die Geberländer aufgeteilt. Die Kosten würden sich dann entsprechend
vermindern. Die Einlage verbleibt in der Verfügungsgewalt der OeNB, kann also
jederzeit und natürlich am Ende der Laufzeit abgezogen werden.
ODA-Wirkung:
Die Einlage der
OeNB in den Fonds würde die bilaterale ODA-Leistung Österreichs erhöhen.
Verhältnis
zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen
Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen
Union.
Auswirkungen
auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich:
Keine.
Besonderheiten
des Normerzeugungsverfahren:
Keine.
Erläuterungen
Allgemeiner
Teil
Der IWF-Stab hat
im März 2004 eine Initiative zur Unterstützung von Entwicklungsländern mit
Niedrigeinkommen (Low-Income Countries – LIC´s) die von Naturkatastrophen
heimgesucht wurden vorgelegt. Unter dem Eindruck der Tsunami-Katastrophe hat am
21. Jänner 2005 das Exekutivdirektorium des Internationalen Währungsfonds die
Schaffung eines vom IWF verwalteten, Treuhandfonds ("Sonderkonto")
für von Naturkatastrophen betroffene Poverty Reduction and Growth Facility
(PRGF) berechtigte Länder (Subsidization of the Fund´s Emergency
Assistance for Natural Disasters to PRGF Eligible Members) beschlossen. Derzeit
gibt es 78 PRGF-Länder.
Im Wesentlichen
soll das bereits bestehende Konto – "Emergency Post Conflict
Assistance" (EPCA) - um ein Konto für "Natural Disaster Emergency
Assistance" (NDEA) erweitert werden. Der Zweck des Sonderkontos besteht in
der Subventionierung der "rate of charge" auf 0,5 Prozent p. a. für
Ziehungen von PRGF-berechtigte Ländern, die in kriegerische Auseinandersetzungen
verstrickt waren (EPCA) oder von einer Naturkatastrophe heimgesucht wurden
(NDEA). Im Unterschied zur gegenwärtigen Fazilität bedeutet dies bei
Naturkatastrophen relativ schnelle Hilfe für die betroffenen Länder sowie eine
geringere Auswirkung auf die Verschuldung dieser Länder.
Im Unterschied zu
EPCA wird von einem Mitglied, das NDEA in Anspruch nimmt, nicht vorausgesetzt,
dass dieses in weiterer Folge ein PRGF-Programm eingeht. Mitglieder müssen aber
im Gegensatz zu EPCA um NDEA-Mittel ansuchen.
Die Ressourcen
dieses Sonderkontos setzen sich zusammen aus bilateralen grants, bilateralen
Krediten, Einlagen, zur Verfügung gestellten Nettogewinnen oder sonstigen
Investitionen mit dem Ziel, Einkünfte für dieses Konto zu generieren.
Mitglieder können ihre Mittel mit oder ohne Zweckbindung zur Verfügung stellen.
Der IWF geht von
einem Finanzbedarf von SZR 45 bis 65 Millionen bzw. Euro 54,4 bis 78,6
Millionen für einen Fünfjahreszeitraum aus. Bei Beibehaltung des bisherigen
Modells des Administered Account Austria (wobei dem Fonds Mittel zur
Veranlagung zur Verfügung gestellt werden, dieser aber nur den Zinsertrag zur
Subventionierung der rate of charge auf 0,5 Prozent verwenden darf), entspräche
das einer Dotierung von rund sieben Mio. SZR oder 8,4 Millionen Euro.
Die OeNB wird zu
den Subventionen auf folgende Weise beitragen: sie tätigt beim IWF auf ein
Sonderkonto mit der Bezeichnung „Administrative Account Austria" eine
Einlage von sieben Millionen SZR mit einer Verzinsung von 0,5 Prozent jährlich
und einer Laufzeit von fünf Jahren. Dieses Sonderkonto veranlagt die Mittel
marktmäßig; aus dem Ertrag erhält die OeNB eine Einlagenverzinsung von 0,5
Prozent jährlich und das Subventionskonto den Differenzbetrag.
Die Einlage der OeNB in den Fonds
würde die bilaterale ODA-Leistung Österreichs erhöhen.
Besonderer
Teil
Zu § 1:
Die Form einer
Einlage der OeNB beim IWF auf ein Sonderkonto erscheint deshalb vorteilhaft, da
diese Variante der Hilfe von der effektiven Inanspruchnahme durch die
betroffenen Länder abhängig ist. Die Möglichkeit von geringer Inanspruchnahme
(z.B. wegen ausbleibender Naturkatastrophen) und Rückflüssen am Ende erlauben
sowohl eine effektive und budgetschonende Art der Bereitstellung eines
österreichischen Beitrages als auch die Minimierung des Bonitätsrisiko für die
OeNB. Kosten entstehen dem Bund dabei lediglich insofern, als der Ertrag der
OeNB durch den mit 0,5 Prozent jährlich unter den Marktsätzen liegenden
Zinssatz geschmälert wird und der Bund somit niedrigere Gewinnabfuhren erhält.
Den Gemeinden entstehen Kosten durch eine geringere Körperschaftssteuerabfuhr
der OeNB. Sollte am Ende der Laufzeit ein Überschuss verbleiben, ergeben sich
Rückflüsse, welche die bis dahin angelaufenen Kosten wieder reduzieren würden.
Österreich würde sich verpflichten, so hohe Mittel bereit zu stellen, sodass
daraus rund eine Mio. $ an Zinszuschüssen finanziert werden können. Um
diese Summe in 5 Jahren und gemäß den Regeln des Treuhandfonds zu erreichen,
müsste sich bei einem angenommenen Marktzinssatz von 2,5 Prozent und unter
Berücksichtigung der 0,5 prozentigen Verzinsung, Österreich an der Initiative
mit einer OeNB-Einlage von sieben Millionen SZR beteiligen. Die 0,5 Prozent Verzinsung sind durch die
Regeln des Treuhandfonds festgelegt. Die Laufzeit ist auf die kommenden fünf
Jahre beschränkt. Die weiteren mit der Einlage verbundenen Bedingungen werden,
soweit sie nicht im Gesetz bereits festgelegt sind, in Verhandlungen mit dem
IWF vereinbart.