1076 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Kulturausschusses

über den Antrag 634/A(E) der Abgeordneten Mag.a Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Übereinkommen der UNESCO zum Schutz der kulturellen Vielfalt

Die Abgeordneten Mag.a Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 12. Mai 2005 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die 32. UNESCO-Generalkonferenz hat beschlossen, ein Übereinkommen zum Schutz der Vielfalt kultureller Inhalte und künstlerischer Ausdrucksformen ausarbeiten zu lassen. In der Erklärung der UNESCO wird die Anerkennung der Besonderheit kultureller Güter und Dienstleistungen gefordert, die als Träger von Identitäten, Wertvorstellungen und Sinn nicht als einfache Waren und Konsumgüter betrachtet werden können.

Der österreichische Nationalrat betrachtet den Erhalt des kulturpolitischen Gestaltungsspielraums angesichts des fortschreitenden Liberalisierungsdrucks und der zunehmenden Globalisierung als vorrangige Aufgabe und begrüßt daher die Schaffung eines internationalen Instruments zum Schutz der kulturellen Vielfalt.“

Der Kulturausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 31. Mai und am 20. September 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich bei der Sitzung am 31. Mai 2005 die Abgeordneten Carina Felzmann sowie die Ausschussobfrau Mag.a Christine Muttonen. Bei dieser Sitzung wurde vom Ausschuss beschlossen, das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten und das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit zu einer schriftlichen Äußerung (Stellungnahme) gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR einzuladen.

Bei der Sitzung am 20. September 2005 ergriffen die Abgeordneten Dr. Andrea Wolfmayr, Ing. Hermann Schultes, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Dr. Helene Partik-Pablé, Dr. Elisabeth Hlavac sowie die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag.a Christine Muttonen das Wort.

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag einstimmig angenommen.

Ferner beschloss der Kulturausschuss einstimmig folgende Feststellungen:

„Der Kulturausschuss nimmt die eingelangten Stellungnahmen der Bundesministerien für Bildung, Wissenschaft und Kultur, für Wirtschaft und Arbeit und für auswärtige Angelegenheiten zur Kenntnis.

Diese Stellungnahmen begrüßen durchwegs die Vorbereitung der Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen.  Noch im Juni 2005 ist dazu unter Teilnahme von über 130 Mitgliedsstaaten der UNESCO ein Textentwurf verhandelt und verabschiedet worden, der von Österreich befürwortet wird. Lediglich die USA haben dem Entwurf nicht zugestimmt und eine eigene Vorlage für die 33. UNESCO-Generalkonferenz angekündigt.

Der vorliegende Konventionsentwurf soll anlässlich der 33. UNESCO-Generalkonferenz vom 3. bis 21. Oktober 2005 in Paris verabschiedet werden. Dazu ist eine Zweidrittelmehrheit der 191 UNESCO-Mitgliedsstaaten erforderlich. Das neue Übereinkommen wird nach dem Einlangen der 30. Ratifikationsurkunde bei der UNESCO In Kraft treten.

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur weist in seiner Stellungnahme darüber hinaus insbesondere darauf hin, dass die intensive Koordinierung der 25 EU-Mitgliedsstaaten, der EU-Präsidentschaft und der Europäischen Kommission einen besonderen Stellenwert bei den Verhandlungen gehabt habe. Dadurch sei es immer wieder gelungen, eine große Anzahl von Staaten für europäische Standpunkte zu gewinnen.

Durch eine europäische Initiative werde in die Präambel das Prinzip des Medienpluralismus neu aufgenommen (§ 12). Die österreichische Bundesregierung sehe dies als wichtigen Erfolg des gemeinsamen Vorgehens auf europäischer Ebene und der Bemühungen, für europäische Positionen internationale Partner zu finden.

Auf nationaler Ebene sei, dem Good-Governance-Ansatz folgend, bereits im August 2004 bei der Österreichischen UNESCO-Kommission eine Arbeitsgruppe (ARGE Kulturelle Vielfalt) eingerichtet worden, in der Interessensvertreter/-innen und Expertinnen/Experten aus den Bereichen Kunst und Medien und der Österreichischen UNESCO-Kommission mit Vertretern der beteiligten Bundesministerien und Landesverwaltungen bei der Erarbeitung österreichischer Positionen zur Konvention kooperieren.

Das Kapitel III, Definitionen, greife das Prinzip der Technologieneutralität auf (Art. 4.1. Kulturelle Vielfalt) und verwende dabei einen umfassenden Begriff von Kulturpolitik (Art. 4.6.).

Das Kapitel IV über die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien erwähne ausdrücklich den Stellenwert des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Art. 6.2.h) sowie die Rolle der Zivilgesellschaft (Art. 11); kulturelle Vielfalt und Entwicklungszusammenarbeit werden thematisiert (Art. 12-14 u 18).

Die österreichische Bundesregierung werde daher weiterhin die europäischen Bemühungen unterstützen und sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür einsetzen, dass der in der letzten Pariser Verhandlungsrunde erreichte Textentwurf für die Konvention zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen auf der 33. Generalkonferenz der UNESCO verabschiedet und danach von möglichst vielen Staaten ratifiziert wird.

Auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit unterstützt aus handelspolitischer Sicht eine UNESCO-Konvention zum Schutz der Vielfalt kultureller Inhalte und künstlerischer Ausdrucksformen und weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass dieses Instrument gleichberechtigt zu anderen internationalen Instrumenten beispielsweise im Handelsbereich sei. Die Verhandlungen orientierten sich daher an den Prinzipien der Kohärenz und der gegenseitigen Unterstützung der geplanten UNESCO-Konvention einerseits und von Handelsabkommen andererseits. So werde gewährleistet, dass die Konvention auch jene breite und globale Unterstützung erhalte, die zur Realisierung und Umsetzung ihrer berechtigten Zielsetzungen erforderlich sei.

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten übermittelte dem Kulturausschuss die aktuelle Fassung des Textentwurfes für die Konvention, wobei nur mehr geringfügige redaktionelle Änderungen erwartet würden, und verwies insbesondere auf den Arbeitsbesuch von UNESCO-Generaldirektor Koichiro Matsuura am 1./2. Juni 2005 in Österreich. Im Gespräch mit Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel und Bundesministerin Dr. Ursula Plassnik sei auch die UNESCO-Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt erörtert worden. GD Matsuura habe sich bei diesem Gespräch zuversichtlich geäußert, dass es zu einer Verabschiedung dieser wichtigen Konvention bei der UNESCO-Generalkonferenz im Oktober 2005 kommen werde.

Österreich gehöre zu jenen Staaten, die im Hinblick auf die Bedeutung der Thematik von Anfang an die Bemühungen zur Ausarbeitung einer UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt unterstützt haben. Schon anlässlich der 32. UNESCO-Generalkonferenz im Oktober 2003 habe sich Bundesministerin Elisabeth Gehrer als Leiterin der österreichischen Delegation nachdrücklich für die Ausarbeitung einer solchen Konvention ausgesprochen und in der Generaldebatte erklärt: „UNESCO contributes actively to social cohesion and democratic citizenship in an interconnected world by enhancing cultural diversity and the dialogue among civilizations. Austria is therefore very much in favour of the elaboration of an international „Convention on cultural diversity“. The consequences of globalisation have led to a vivid and in many cases controversial debate on cultural diversity and UNESCO’s important competence regarding international standard setting is required.”

Mit der Konvention solle der Gestaltungsspielraum zum Schutz und zur Förderung der kulturellen Vielfalt erhalten bleiben. Kulturpolitik und öffentliche Förderung von Kultur erhalten damit gegenüber drohenden wettbewerbsrechtlichen Einschränkungen eine neue Legitimität.

Der Teil „Internationale Kooperation“ ermögliche Maßnahmen zur Unterstützung der Kulturindustrien von Entwicklungsländern, da kulturelle Identität und Initiative zunehmend auch als wesentliche Triebkraft von Entwicklung erkannt und gefördert werden.

Die Konvention soll als zwingendes Rechtsinstrument, für alle Staaten verbindliche Rechte und Verantwortungen schaffen und sie zur Einführung bzw. zum Ausbau einer nationalen Kulturpolitik legitimieren, um damit die Schaffung und Vermittlung kultureller Inhalte zu unterstützen.

Zusammenfassend stellt der Kulturausschuss fest, dass der aktuelle Konventionsentwurf die von Österreich und der Europäischen Union unterstützten Positionen widerspiegelt und auch den im vorliegenden Entschließungsantrag vertretenen Forderungen entspricht.“

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Mag.a Christine Muttonen gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Kulturausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2005 09 20

Mag.a Christine Muttonen    Mag.a Christine Muttonen

    Berichterstatterin                     Obfrau