1076 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Kulturausschusses
über den Antrag
634/A(E) der Abgeordneten Mag.a Christine Muttonen,
Kolleginnen und Kollegen betreffend Übereinkommen der UNESCO zum Schutz der
kulturellen Vielfalt
Die Abgeordneten
Mag.a Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen
haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 12. Mai 2005 im
Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Die 32.
UNESCO-Generalkonferenz hat beschlossen, ein Übereinkommen zum Schutz der
Vielfalt kultureller Inhalte und künstlerischer Ausdrucksformen ausarbeiten zu
lassen. In der Erklärung der UNESCO wird die Anerkennung der Besonderheit
kultureller Güter und Dienstleistungen gefordert, die als Träger von
Identitäten, Wertvorstellungen und Sinn nicht als einfache Waren und
Konsumgüter betrachtet werden können.
Der
österreichische Nationalrat betrachtet den Erhalt des kulturpolitischen
Gestaltungsspielraums angesichts des fortschreitenden Liberalisierungsdrucks
und der zunehmenden Globalisierung als vorrangige Aufgabe und begrüßt daher die
Schaffung eines internationalen Instruments zum Schutz der kulturellen
Vielfalt.“
Der
Kulturausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung
am 31. Mai und am 20. September 2005 in Verhandlung genommen. An der
Debatte beteiligten sich bei der Sitzung am 31. Mai 2005 die Abgeordneten Carina Felzmann sowie die Ausschussobfrau Mag.a Christine Muttonen. Bei dieser Sitzung wurde
vom Ausschuss beschlossen, das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur, das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten und das
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit zu einer schriftlichen Äußerung
(Stellungnahme) gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR einzuladen.
Bei der Sitzung am 20. September 2005 ergriffen die Abgeordneten Dr. Andrea
Wolfmayr, Ing. Hermann Schultes,
Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Dr. Helene Partik-Pablé, Dr. Elisabeth Hlavac sowie die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag.a Christine Muttonen das Wort.
Bei der Abstimmung
wurde der Entschließungsantrag einstimmig angenommen.
Ferner beschloss
der Kulturausschuss einstimmig folgende Feststellungen:
„Der
Kulturausschuss nimmt die eingelangten Stellungnahmen der Bundesministerien für
Bildung, Wissenschaft und Kultur, für Wirtschaft und Arbeit und für auswärtige
Angelegenheiten zur Kenntnis.
Diese
Stellungnahmen begrüßen durchwegs die Vorbereitung der Konvention zum Schutz
und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen. Noch im Juni 2005 ist dazu unter Teilnahme von über
130 Mitgliedsstaaten der UNESCO ein
Textentwurf verhandelt und verabschiedet worden, der von Österreich befürwortet
wird. Lediglich
die USA haben dem Entwurf nicht zugestimmt und eine eigene Vorlage für die 33.
UNESCO-Generalkonferenz angekündigt.
Der vorliegende Konventionsentwurf soll anlässlich der 33.
UNESCO-Generalkonferenz vom 3. bis 21. Oktober 2005 in Paris verabschiedet
werden. Dazu ist eine Zweidrittelmehrheit der 191 UNESCO-Mitgliedsstaaten
erforderlich. Das neue Übereinkommen wird nach dem Einlangen der 30.
Ratifikationsurkunde bei der UNESCO In Kraft treten.
Das Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur weist in seiner Stellungnahme darüber
hinaus insbesondere darauf hin, dass die intensive Koordinierung der 25
EU-Mitgliedsstaaten, der EU-Präsidentschaft und der Europäischen Kommission
einen besonderen Stellenwert bei den Verhandlungen gehabt habe. Dadurch sei es
immer wieder gelungen, eine große Anzahl von Staaten für europäische
Standpunkte zu gewinnen.
Durch eine
europäische Initiative werde in die Präambel das Prinzip des Medienpluralismus
neu aufgenommen (§ 12). Die österreichische Bundesregierung sehe dies als
wichtigen Erfolg des gemeinsamen Vorgehens auf europäischer Ebene und der
Bemühungen, für europäische Positionen internationale Partner zu finden.
Auf nationaler
Ebene sei, dem Good-Governance-Ansatz folgend, bereits im August 2004 bei der
Österreichischen UNESCO-Kommission eine Arbeitsgruppe (ARGE Kulturelle
Vielfalt) eingerichtet worden, in der Interessensvertreter/-innen und
Expertinnen/Experten aus den Bereichen Kunst und Medien und der
Österreichischen UNESCO-Kommission mit Vertretern der beteiligten Bundesministerien
und Landesverwaltungen bei der Erarbeitung österreichischer Positionen zur
Konvention kooperieren.
Das Kapitel III,
Definitionen, greife das Prinzip der Technologieneutralität auf (Art. 4.1.
Kulturelle Vielfalt) und verwende dabei einen umfassenden Begriff von
Kulturpolitik (Art. 4.6.).
Das Kapitel IV
über die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien erwähne ausdrücklich den
Stellenwert des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Art. 6.2.h) sowie die Rolle
der Zivilgesellschaft (Art. 11); kulturelle Vielfalt und
Entwicklungszusammenarbeit werden thematisiert (Art. 12-14 u 18).
Die
österreichische Bundesregierung werde daher weiterhin die europäischen
Bemühungen unterstützen und sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür einsetzen,
dass der in der letzten Pariser Verhandlungsrunde erreichte Textentwurf für die
Konvention zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen auf der 33.
Generalkonferenz der UNESCO verabschiedet und danach von möglichst vielen
Staaten ratifiziert wird.
Auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit unterstützt aus
handelspolitischer Sicht eine UNESCO-Konvention zum Schutz der Vielfalt
kultureller Inhalte und künstlerischer Ausdrucksformen und weist in diesem
Zusammenhang daraufhin, dass dieses Instrument gleichberechtigt zu anderen
internationalen Instrumenten beispielsweise im Handelsbereich sei. Die
Verhandlungen orientierten sich daher an den Prinzipien der Kohärenz und der
gegenseitigen Unterstützung der geplanten UNESCO-Konvention einerseits und von
Handelsabkommen andererseits. So werde gewährleistet, dass die Konvention auch
jene breite und globale Unterstützung erhalte, die zur Realisierung und
Umsetzung ihrer berechtigten Zielsetzungen erforderlich sei.
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten übermittelte
dem Kulturausschuss die aktuelle Fassung des Textentwurfes für die Konvention,
wobei nur mehr geringfügige redaktionelle Änderungen erwartet würden, und
verwies insbesondere auf den Arbeitsbesuch von UNESCO-Generaldirektor Koichiro
Matsuura am 1./2. Juni 2005 in Österreich. Im Gespräch mit Bundeskanzler Dr.
Wolfgang Schüssel und Bundesministerin Dr. Ursula Plassnik sei auch die
UNESCO-Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt erörtert worden. GD
Matsuura habe sich bei diesem Gespräch zuversichtlich geäußert, dass es zu
einer Verabschiedung dieser wichtigen Konvention bei der
UNESCO-Generalkonferenz im Oktober 2005 kommen werde.
Österreich gehöre zu jenen Staaten, die im Hinblick auf die Bedeutung der
Thematik von Anfang an die Bemühungen zur Ausarbeitung einer UNESCO-Konvention
zur kulturellen Vielfalt unterstützt haben. Schon anlässlich der 32.
UNESCO-Generalkonferenz im Oktober 2003 habe sich Bundesministerin Elisabeth
Gehrer als Leiterin der österreichischen Delegation nachdrücklich für die Ausarbeitung
einer solchen Konvention ausgesprochen und in der Generaldebatte erklärt: „UNESCO
contributes actively to social cohesion and democratic citizenship in an
interconnected world by enhancing cultural diversity and the dialogue among
civilizations. Austria is therefore very much in favour of the
elaboration of an international „Convention on cultural diversity“. The
consequences of globalisation have led to a vivid and in many cases
controversial debate on cultural diversity and UNESCO’s important competence
regarding international standard setting is required.”
Mit der Konvention solle der Gestaltungsspielraum zum Schutz und zur
Förderung der kulturellen Vielfalt erhalten bleiben. Kulturpolitik und
öffentliche Förderung von Kultur erhalten damit gegenüber drohenden
wettbewerbsrechtlichen Einschränkungen eine neue Legitimität.
Der Teil „Internationale Kooperation“ ermögliche Maßnahmen zur
Unterstützung der Kulturindustrien von Entwicklungsländern, da kulturelle
Identität und Initiative zunehmend auch als wesentliche Triebkraft von
Entwicklung erkannt und gefördert werden.
Die Konvention soll als zwingendes Rechtsinstrument, für alle Staaten
verbindliche Rechte und Verantwortungen schaffen und sie zur Einführung bzw.
zum Ausbau einer nationalen Kulturpolitik legitimieren, um damit die Schaffung
und Vermittlung kultureller Inhalte zu unterstützen.
Zusammenfassend
stellt der Kulturausschuss fest, dass der aktuelle Konventionsentwurf die von
Österreich und der Europäischen Union unterstützten Positionen widerspiegelt
und auch den im vorliegenden Entschließungsantrag vertretenen Forderungen
entspricht.“
Als
Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Mag.a Christine
Muttonen gewählt.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Kulturausschuss somit den Antrag,
der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung
annehmen.
Wien, 2005 09 20
Mag.a Christine Muttonen Mag.a Christine
Muttonen
Berichterstatterin Obfrau