Die
Bundesregierung wird ersucht,
- sich an der
Erarbeitung eines Übereinkommens zum Schutz der Vielfalt kultureller Inhalte
und künstlerischer Ausdrucksformen im Rahmen der UNESCO aktiv zu beteiligen, sich für einen Abschluss der
Verhandlungen im Rahmen des vorgesehenen Zeitplans einzusetzen und den
österreichischen Nationalrat über den Fortgang der Verhandlungen zu
unterrichten;
- im Rahmen
der EU und darüber hinaus auch auf internationaler Ebene sicherzustellen, dass
die kulturpolitischen Gestaltungsspielräume der Mitgliedstaaten erhalten
bleiben,
- so dass
öffentliche und mit öffentlichen Mitteln geförderte kulturelle Einrichtungen
auch in Zukunft erhalten bleiben können;
- sicherzustellen,
dass die Besonderheit von kulturellen Gütern und Dienstleistungen im Rahmen des
zu erarbeitenden UNESCO-Übereinkommens normativ festgeschrieben wird;
- dafür Sorge
zu tragen, dass im Rahmen des UNESCO-Übereinkommens die Bedeutung sowohl
direkter als auch indirekter öffentlicher Finanzhilfe anerkannt wird und dass
die Unterzeichnerstaaten über Art, Umfang und Empfänger solcher Hilfen
entscheiden können;
- sich dafür einzusetzen, dass im UNESCO-Übereinkommen das Recht der Unterzeichnerstaaten klar hervorgehoben wird, Politiken und Gesetze zur Förderung und zum Schutz der kulturellen Vielfalt und des Pluralismus der Medien zu entwickeln, aufrechtzuerhalten und umzusetzen;
- sich
dafür einzusetzen, dass die überaus wichtige Rolle öffentlicher Sendeanstalten anerkannt wird, und zwar im Hinblick auf
die Gewährleistung, Unterstützung und Entwicklung der kulturellen Vielfalt und
des Zugangs zu qualitativ hochwertigen Inhalten
und Informationen für die Bürgerinnen und Bürger;
- sicherzustellen,
dass die Staaten das Recht zur Organisation, zur Finanzierung und zur Definition des Aufgabenbereichs der
öffentlichen Einrichtungen beibehalten, deren Aufgabe die Gewährleistung der
kulturellen Vielfalt und des Pluralismus der Medien ist;
- sich in der
EU dafür einzusetzen, dass auch bei den Verhandlungen im Rahmen der „World
Trade Organization“ (WTO) bzw. des „General Agreement in Trade in Services“ (GATS) die Besonderheiten des
Kulturbereichs entsprechend berücksichtigt und abgesichert werden;
- auf die
Festlegung der Verhandlungsposition der EU im Rahmen von WTO und GATS
dahingehend Einfluss zu nehmen, dass keine weiteren
Liberalisierungsverpflichtungen eingegangen werden, die die kulturelle Vielfalt
und den Medienpluralismus beeinträchtigen oder kulturelle und audiovisuelle Dienstleistungen
unter ausschließlich ökonomischen Gesichtspunkten ermöglichen.