1095 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht und Antrag

des Finanzausschusses

betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem eine Gerichtsgebührenbefreiung im Zusammenhang mit der Hochwasserhilfe des Jahres 2005 gewährt wird

 

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (1065 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2005 – HWG 2005 erlassen wird, das Katastrophenfondsgesetz 1996, das Bundesfinanzgesetz 2005, das Bundesfinanzgesetz 2006, das Umweltförderungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Gebührengesetz 1957 und das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 geändert werden und abgabenrechtliche Sondermaßnahmen für Opfer von Naturkatastrophen vorgesehen werden hat der Finanzausschuss am 22. September 2005 auf Antrag der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll und Josef Bucher einstimmig beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen.

 

Dieser Antrag ist wie folgt begründet:

Den durch die Hochwasserkatastrophe des Jahres 2005 geschädigten Personen soll auch im Bereich der Gerichtsgebühren für die Eintragung von Pfandrechten im Grundbuch eine Erleichterung gewährt werden, nämlich die Befreiung von Gerichtsgebühren für solche Darlehen, die ausschließlich zur Behebung eines Hochwasserschadens (zB zur Wiedererrichtung eines durch das Hochwasser zerstörten Wohnhauses) aufgenommen werden.

Eine „sonst geeignete Weise“ zur Bescheinigung von Schadensursache und -höhe im Sinn des Abs. 1 zweiter Satz wäre etwa ein von einem Versicherungsunternehmen angefertigtes oder in Auftrag gegebenes Gutachten zur Schadenserhebung.

Abs. 2 enthält eine - zur Gewährleistung des Begünstigungszwecks in allen in Betracht kommenden Fällen erforderliche - Rückwirkungsregelung. Aus dem Zusammenhang mit Abs. 1, nämlich aus der Anknüpfung an das Hochwasser im August 2005, ergibt sich freilich von selbst, dass Pfandrechtseintragungen, die vor dem August 2005 beantragt wurden, nicht in den Genuss dieser Gebührenbefreiung kommen.

 

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Georg Keuschnigg, Astrid Stadler, Mag. Kurt Gaßner, Jakob Auer, Mag. Werner Kogler, Mag. Hans Langreiter, Anna Höllerer, Detlev Neudeck und Marianne Hagenhofer sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2005 09 22

Ing. Hermann Schultes     Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

       Berichterstatter                  Obmann