1100 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Finanzausschusses
über die Regierungsvorlage (1072 der Beilagen): Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages zum vom Internationalen Währungsfonds verwalteten Treuhandfonds für von Naturkatastrophen betroffene Entwicklungsländer mit Niedrigeinkommen
Der IWF-Stab hat
im März 2004 eine Initiative zur Unterstützung von Entwicklungsländern mit
Niedrigeinkommen (Low-Income Countries – LIC´s) die von Naturkatastrophen
heimgesucht wurden vorgelegt. Unter dem Eindruck der Tsunami-Katastrophe hat am
21. Jänner 2005 das Exekutivdirektorium des Internationalen Währungsfonds die
Schaffung eines vom IWF verwalteten, Treuhandfonds ("Sonderkonto")
für von Naturkatastrophen betroffene Poverty Reduction and Growth Facility
(PRGF) berechtigte Länder (Subsidization of the Fund´s Emergency
Assistance for Natural Disasters to PRGF Eligible Members) beschlossen. Derzeit
gibt es 78 PRGF-Länder.
Im Wesentlichen
soll das bereits bestehende Konto – "Emergency Post Conflict
Assistance" (EPCA) - um ein Konto für "Natural Disaster Emergency
Assistance" (NDEA) erweitert werden. Der Zweck des Sonderkontos besteht in
der Subventionierung der "rate of charge" auf 0,5 Prozent p. a. für Ziehungen
von PRGF-berechtigte Ländern, die in kriegerische Auseinandersetzungen
verstrickt waren (EPCA) oder von einer Naturkatastrophe heimgesucht wurden
(NDEA). Im Unterschied zur gegenwärtigen Fazilität bedeutet dies bei
Naturkatastrophen relativ schnelle Hilfe für die betroffenen Länder sowie eine
geringere Auswirkung auf die Verschuldung dieser Länder.
Im Unterschied zu
EPCA wird von einem Mitglied, das NDEA in Anspruch nimmt, nicht vorausgesetzt,
dass dieses in weiterer Folge ein PRGF-Programm eingeht. Mitglieder müssen aber
im Gegensatz zu EPCA um NDEA-Mittel ansuchen.
Die Ressourcen
dieses Sonderkontos setzen sich zusammen aus bilateralen grants, bilateralen
Krediten, Einlagen, zur Verfügung gestellten Nettogewinnen oder sonstigen
Investitionen mit dem Ziel, Einkünfte für dieses Konto zu generieren.
Mitglieder können ihre Mittel mit oder ohne Zweckbindung zur Verfügung stellen.
Der IWF geht von
einem Finanzbedarf von SZR 45 bis 65 Millionen bzw. Euro 54,4 bis 78,6
Millionen für einen Fünfjahreszeitraum aus. Bei Beibehaltung des bisherigen
Modells des Administered Account Austria (wobei dem Fonds Mittel zur
Veranlagung zur Verfügung gestellt werden, dieser aber nur den Zinsertrag zur
Subventionierung der rate of charge auf 0,5 Prozent verwenden darf), entspräche
das einer Dotierung von rund sieben Mio. SZR oder 8,4 Millionen Euro.
Die OeNB wird zu
den Subventionen auf folgende Weise beitragen: sie tätigt beim IWF auf ein
Sonderkonto mit der Bezeichnung „Administrative Account Austria" eine
Einlage von sieben Millionen SZR mit einer Verzinsung von 0,5 Prozent jährlich
und einer Laufzeit von fünf Jahren. Dieses Sonderkonto veranlagt die Mittel
marktmäßig; aus dem Ertrag erhält die OeNB eine Einlagenverzinsung von 0,5
Prozent jährlich und das Subventionskonto den Differenzbetrag.
Die Einlage der OeNB in den Fonds
würde die bilaterale ODA-Leistung Österreichs erhöhen.
Der
Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am
22. September 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten
sich außer dem Berichterstatter der Abgeordnete Mag. Werner Kogler und der Staatssekretär im Bundesministerium für
Finanzen Dr. Alfred Finz.
Bei der Abstimmung
wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig
angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1072 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2005 09 22
Ing. Hermann Schultes Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll
Berichterstatter Obmann