1100 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (1072 der Beilagen): Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages zum vom Internationalen Währungsfonds verwalteten Treuhandfonds für von Naturkatastrophen betroffene Entwicklungsländer mit Niedrigeinkommen

Der IWF-Stab hat im März 2004 eine Initiative zur Unterstützung von Entwicklungsländern mit Niedrigeinkommen (Low-Income Countries – LIC´s) die von Naturkatastrophen heimgesucht wurden vorgelegt. Unter dem Eindruck der Tsunami-Katastrophe hat am 21. Jänner 2005 das Exekutivdirektorium des Internationalen Währungsfonds die Schaffung eines vom IWF verwalteten, Treuhandfonds ("Sonderkonto") für von Naturkatastrophen betroffene Poverty Reduction and Growth Facility (PRGF) berechtigte Länder (Subsidization of the Fund´s Emergency Assistance for Natural Disasters to PRGF Eligible Members) beschlossen. Derzeit gibt es 78 PRGF-Länder.

Im Wesentlichen soll das bereits bestehende Konto – "Emergency Post Conflict Assistance" (EPCA) - um ein Konto für "Natural Disaster Emergency Assistance" (NDEA) erweitert werden. Der Zweck des Sonderkontos besteht in der Subventionierung der "rate of charge" auf 0,5 Prozent p. a. für Ziehungen von PRGF-berechtigte Ländern, die in kriegerische Auseinandersetzungen verstrickt waren (EPCA) oder von einer Naturkatastrophe heimgesucht wurden (NDEA). Im Unterschied zur gegenwärtigen Fazilität bedeutet dies bei Naturkatastrophen relativ schnelle Hilfe für die betroffenen Länder sowie eine geringere Auswirkung auf die Verschuldung dieser Länder.

Im Unterschied zu EPCA wird von einem Mitglied, das NDEA in Anspruch nimmt, nicht vorausgesetzt, dass dieses in weiterer Folge ein PRGF-Programm eingeht. Mitglieder müssen aber im Gegensatz zu EPCA um NDEA-Mittel ansuchen.

Die Ressourcen dieses Sonderkontos setzen sich zusammen aus bilateralen grants, bilateralen Krediten, Einlagen, zur Verfügung gestellten Nettogewinnen oder sonstigen Investitionen mit dem Ziel, Einkünfte für dieses Konto zu generieren. Mitglieder können ihre Mittel mit oder ohne Zweckbindung zur Verfügung stellen.

Der IWF geht von einem Finanzbedarf von SZR 45 bis 65 Millionen bzw. Euro 54,4 bis 78,6 Millionen für einen Fünfjahreszeitraum aus. Bei Beibehaltung des bisherigen Modells des Administered Account Austria (wobei dem Fonds Mittel zur Veranlagung zur Verfügung gestellt werden, dieser aber nur den Zinsertrag zur Subventionierung der rate of charge auf 0,5 Prozent verwenden darf), entspräche das einer Dotierung von rund sieben Mio. SZR oder 8,4 Millionen Euro.

Die OeNB wird zu den Subventionen auf folgende Weise beitragen: sie tätigt beim IWF auf ein Sonderkonto mit der Bezeichnung „Administrative Account Austria" eine Einlage von sieben Millionen SZR mit einer Verzinsung von 0,5 Prozent jährlich und einer Laufzeit von fünf Jahren. Dieses Sonderkonto veranlagt die Mittel marktmäßig; aus dem Ertrag erhält die OeNB eine Einlagenverzinsung von 0,5 Prozent jährlich und das Subventionskonto den Differenzbetrag.

Die Einlage der OeNB in den Fonds würde die bilaterale ODA-Leistung Österreichs erhöhen.

 

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 22. September 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter der Abgeordnete Mag. Werner Kogler und der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1072 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2005 09 22

Ing. Hermann Schultes      Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll

       Berichterstatter                  Obmann