1103 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Verkehrsausschusses
über den Antrag
529/A(E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Überarbeitung
der „Pickerl“-Regelung (wiederkehrende Begutachtung von Kraftfahrzeugen nach
§57a KFG) hinsichtlich der derzeit insbesondere aus Verkehrssicherheitsperspektive
zu großzügigen Prüfintervalle
Die Abgeordneten
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen
Entschließungsantrag am 02. März 2005 im Nationalrat eingebracht und wie folgt
begründet:
„Im Jahr 2002 wurden auf
Betreiben der derzeitigen Regierungsfraktionen die „Pickerl“- Regelung geändert.
Waren bis dahin grundsätzlich einjährige Überprüfungsintervalle festgelegt, so
wurde bei einer Novelle im Rahmen des Verwaltungsreformgesetzes 2001 (BGBl I
2002/65) §57a Abs 3 Z3 KFG dahingehend geändert, dass für Neu-PKW und –Kombi
die erste Überprüfung erst nach drei Jahren und die zweite erst nach weiteren
zwei Jahren zu erfolgen hätte; erst ab dem sechsten Jahr blieb die jährliche
Frist in Geltung. Die Regelung wurde mit 20.4.2002 in Kraft gesetzt und durch
eine - wie nicht weniger als drei Durchführungserlässe belegen, eher komplexe -
Übergangsbestimmung in §132 Abs 10 KFG auch rückwirkend zur Anwendung gebracht.
Somit wurden für PKW und Kombi ab dem Erstzulassungsjahr 1998 Überprüfungen
ausgesetzt.
Bereits damals haben nicht zuletzt die Grünen wegen der absehbaren
Nachteile für Verkehrssicherheit und Umweltschutz deutliche Kritik an dieser
Neuregelung geäußert. Die Autofahrerorganisationen haben ähnlich argumentiert.
Von den Regierungsfraktionen wurde – mit dem damaligen ÖVP-Verkehrssprecher
Kukacka als Wortführer – diese Kritik dennoch vom Tisch gewischt und hartnäckig
ins Treffen geführt, dass für Neufahrzeuge ohnedies eine teilweise mehrjährige
Garantie bestünde. Von dieser Argumentation ließen sich die
Regierungsfraktionen auch von der offenkundigen Tatsache nicht abbringen, dass
diese beiden Dinge nicht viel miteinander zu tun haben, da die Garantie sich
auf die kostenlose Reparatur von Mängeln bezieht, diese Mängel aber nach wie
vor zuerst erkannt werden müssten. Gerade bei Umweltaspekten sind Mängel
(Abgasverhalten, ...) aber oft nicht unmittelbar für die FahrzeugnutzerInnen
wahrnehmbar, auch sicherheitsrelevante technische Defekte sind in ihrer
Frühphase oft verborgen und eben nur bei einer genauen fachkundigen Überprüfung
des Fahrzeuges erkennbar.
Wenig überraschend haben nun Langzeitbeobachtungen und –untersuchungen des
ÖAMTC auf einer sehr breiten und daher verlässlichen statistischen Basis den
Beleg erbracht, dass die Bedenken der Grünen völlig gerechtfertigt waren: Fast
10% der PKW und Kombi weisen demnach bereits bei der ersten verpflichtenden
Überprüfung (also drei Jahre nach Erstzulassung) schwere technische Mängel auf,
etwa in den Bereichen Bremsen, Lenkung, Radaufhängung, Bereifung, aber auch bei
Beleuchtung. Bei umweltrelevanten Defekten gab es keine Verbesserung.
Da Entbürokratisierung zwar ein wichtiges Anliegen ist, aber keineswegs
zulasten der Verkehrssicherheit wie in diesem Fall gehen darf, ist diese
Regelung des KFG aus Sicht der Grünen dringend zu überdenken und weitgehend auf
den früheren Stand zurückzuführen.“
Der
Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner
Sitzung am 22. September 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten
sich außer der Berichterstatterin Dr. Gabriela Moser
die Abgeordneten Klaus Wittauer, Petra Bayr, Werner Miedl, Heidemarie Rest-Hinterseer, Dipl.-Ing. Elke Achleitner,
Mag. Karin Hakl, Peter Marizzi,
Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler, Gerhard Reheis sowie die Staatssekretäre im Bundesministerium für
Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Eduard Mainoni
und Mag. Helmut Kukacka sowie der Bundesminister für
Verkehr, Innovation und Technologie Hubert Gorbach.
Bei der Abstimmung
fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Klaus Wittauer
gewählt.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag,
der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2005 09 22
Klaus Wittauer Kurt
Eder
Berichterstatter Obmann