1113 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Immunitätsausschusses
über das Ersuchen des
Landesgerichtes für Strafsachen Wien (095 Hv 91/05f) um Zustimmung zur
behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eva
Glawischnig-Piescek
Das Landesgericht
für Strafsachen Wien ersucht mit Schreiben vom 29. Juni 2005, 095 Hv 91/05f,
eingelangt am 22. Juli 2005, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der
Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eva Glawischnig-Piescek wegen des Verdachtes
einer strafbaren Handlung nach § 111 Abs. 1 und 2 StGB.
Der
Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 28. September 2005
in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu
empfehlen, festzustellen, dass ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger
behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit der Abgeordneten
zum Nationalrat Dr. Eva Glawischnig-Piescek besteht, und daher einer
behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eva
Glawischnig-Piescek nicht zuzustimmen.
Der
Immunitätsausschuss stellt als Ergebnis seiner Beratungen den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
In Behandlung des
Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, 095 Hv 91/05f, um
Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eva
Glawischnig-Piescek wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B‑VG
festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten
strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit der Abgeordneten zum
Nationalrat Dr. Eva Glawischnig-Piescek besteht; daher wird einer behördlichen
Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eva Glawischnig-Piescek nicht
zugestimmt.
Wien, 2005 09 28
Karl Öllinger Mag. Heribert
Donnerbauer
Berichterstatter Obmann