1114 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Immunitätsausschusses

über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (093 Hv 44/05d) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Melitta Trunk

Das Landesgericht für Strafsachen Wien ersucht mit Schreiben vom 5. August 2005, 093 Hv44/05d, eingelangt am 12. August 2005, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Melitta Trunk wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 111 Abs. 1 und 2 StGB.

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 28. September 2005 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Melitta Trunk besteht, und daher einer behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Melitta Trunk nicht zuzustimmen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, 093 Hv 44/05d, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Melitta Trunk wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B‑VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Melitta Trunk besteht; daher wird einer behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Melitta Trunk nicht zugestimmt

Wien, 2005 09 28

Karl Dobnigg Mag. Heribert Donnerbauer

       Berichterstatter                  Obmann