1114 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Immunitätsausschusses
über das Ersuchen des
Landesgerichtes für Strafsachen Wien (093 Hv 44/05d) um Zustimmung zur
behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Melitta Trunk
Das Landesgericht
für Strafsachen Wien ersucht mit Schreiben vom 5. August 2005, 093 Hv44/05d,
eingelangt am 12. August 2005, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der
Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Melitta Trunk wegen des Verdachtes einer
strafbaren Handlung nach § 111 Abs. 1 und 2 StGB.
Der
Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 28. September 2005
in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu
empfehlen, festzustellen, dass ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger
behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit der Abgeordneten
zum Nationalrat Mag. Melitta Trunk besteht, und daher einer behördlichen
Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Melitta Trunk nicht
zuzustimmen.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag,
der Nationalrat wolle beschließen:
In Behandlung des
Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, 093 Hv 44/05d, um
Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Mag.
Melitta Trunk wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B‑VG festgestellt,
dass ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren
Handlung und der politischen Tätigkeit der Abgeordneten zum Nationalrat Mag.
Melitta Trunk besteht; daher wird einer behördlichen Verfolgung der
Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Melitta Trunk nicht zugestimmt
Wien, 2005 09 28
Karl Dobnigg Mag. Heribert
Donnerbauer
Berichterstatter Obmann