1119 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

betreffend den Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes über das Verwaltungsjahr 2003 (III-112 der Beilagen)

Im allgemeinen Teil des gegenständlichen Tätigkeitsberichtes wird neben der Darstellung der Tätigkeit des Rechnungshofes insbesondere zu Finanzellen Auswirkungen Recht setzender Maßnahmen, Heranziehung externer Berater, Cross Border Leasing, Erfolgreiche Durchführung von Projekten der Informationstechnologie und Die Positionen des Rechnungshofes im Österreich-Konvent. Aus Sicht des Rechnungshofes Stellung genommen.

Der Tätigkeitsbericht für das Verwaltungsjahr 2003 erstreckt sich auf die Verwaltungsbereiche aller Ressorts.

 

Nicht enthalten ist im vorliegenden Tätigkeitsbericht die in den Berichten Reihe Bund 2004/1 bis 6 enthaltenen Prüfungsergebnis, die der Rechnungshof. im Wege der Einzelberichterstattung dem Nationalrat vorgelegt hat.

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht erstmals am 26. Jänner 2005 in Verhandlung genommen.

In der weiteren Ausschusssitzungen vom 10.Oktober 2005. wurden folgende einzelne Prüfungsergebnisse, und zwar:

       Heranziehung externer Berater

      Positionen des Rechnungshofes im Österreich -Konvent

 behandelt.

 

An den Debatten beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Hermann Gahr, Detlev Neudeck, Dr. Christian Puswald und Dipl.-Ing. Hannes Missethon, der Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Werner Kogler.

 


Mit Stimmenmehrheit wurde am 11. Oktober 2005 beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des Tätigkeitsberichtes zu empfehlen.

Ein  Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Werner Kogler und Dr. Günther Kräuter fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes über das Verwaltungsjahr 2003 (III-112 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2005 10 11

Hermann Gahr Mag. Werner Kogler

   Berichterstatter/in                  Obmann