1123 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (1068 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Postgesetz 1997 geändert wird (Postgesetznovelle 2005) sowie über die

Petition Nr. 43 "Gegen die drohende Schließung der Postämter in Pottenbrunn, St. Georgen und Spratzern", überreicht vom Abgeordneten Anton Heinzl, die Petition Nr. 44 "Für die Erhaltung des Postamtes 3202 Hofstetten/Pielach", überreicht vom Abgeordneten Anton Heinzl, die Petition Nr. 47 betreffend "Ablehnung der beabsichtigten Schließung von Postämtern im Bezirk Braunau", überreicht von der Abgeordneten Marianne Hagenhofer, die Petition Nr. 48 "Für die Erhaltung des Postamtes 3053 Brand Laaben", überreicht vom Abgeordneten Anton Heinzl, die Petition Nr. 49 "Für die Erhaltung des Postamtes 3124 Wölbling", überreicht vom Abgeordneten Anton Heinzl, die Petition Nr. 50 "Für die Erhaltung des Postamtes 3142 Perschling", überreicht vom Abgeordneten Anton Heinzl, und die Petition Nr. 52 "Für die Erhaltung des Postamtes 3213 Frankenfels", überreicht vom Abgeordneten Anton Heinzl

Die vorliegende Novelle des Postgesetzes ist ein weiterer Schritt in Richtung Liberalisierung des Marktes für Postdienstleistungen, nachdem mit der letzten Novelle (BGBl. I Nr. 72/2003) der reservierte Bereich in 2 Schritten am 1.1.2003 und 1.1.2006 reduziert wurde bzw. reduziert werden wird. Da ein Datum für eine vollständige Öffnung des Marktes für Postdienstleistungen in der EU und die damit verbundenen Rahmenbedingungen derzeit noch nicht feststehen, ist es sinnvoll, vorerst einen weiteren Zwischenschritt in Form einer Novelle des Postgesetzes zu machen und noch kein grundlegend neues Postmarktgesetz vorzulegen.

Die geltende EU-Richtlinie (97/67/EG in der Fassung 2002/39/EG) sieht folgendes Szenario vor: Die Europäische Kommission ist verpflichtet, bis Ende 2006 eine Studie (sog. Prospektivstudie) vorzulegen. In dieser Studie hat sie darzulegen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine völlige Öffnung des Postmarktes möglich ist. Dabei ist vor allem darauf Bedacht zu nehmen, wie der Universaldienst auf einem liberalisierten Markt sichergestellt und finanziert werden kann. Als Zieldatum für die Liberalisierung nennt die Richtlinie den 1.1.2009.

Aufgrund dieser Studie wird 2007/2008 zu beraten und schließlich zu beschließen sein, ob und unter welchen Rahmenbedingungen der europäische Postmarkt ab 1.1.2009 vollständig liberalisiert wird.

Wesentliche Änderungen dieser Novelle sind:

             - Einführung einer Anzeigepflicht für alle Postdienstleister

             - Einführung bestimmter Pflichten für alle Postdienstleister (Allgemeine Geschäftsbedingungen, Beschwerdemanagement etc.)

             - bessere Eingriffsmöglichkeiten der Behörde bei Verstößen gegen die Universaldienstverpflichtung

             - verbesserte Aufsichtsmaßnahmen der Regulierungsbehörde

             - Ausweitung der Zuständigkeit des Postbüros als Schlichtungsstelle für Beschwerden betreffend alle Postdienstleister.

 

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 12. Oktober 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte, der auch die im Titel genannten Petitionen zugrunde gelegt wurden, beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatter Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner und Abgeordneter Anton Heinzl die Abgeordneten Klaus Wittauer, Werner Miedl, Dr. Gabriela Moser, Mag. Johann Moser, Peter Marizzi, Hermann Gahr, Erwin Hornek sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka und der Ausschussobmann Abgeordneter Kurt Eder.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Klaus Wittauer und Werner Miedl einen Abänderungsantrag eingebracht.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf in der Fassung des erwähnten Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit angenommen. Die im Titel genannten Petitionen gelten somit als miterledigt.

 

Ein von den Abgeordneten Klaus Wittauer und Werner Miedl eingebrachter Entschließungsantrag betreffend kundenorientierte und flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen. Diesem Antrag war folgende Begründung beigegeben:

„Nicht nur in den Ballungszentren, sondern auch im ländlichen Raum haben die Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch auf eine kundenorientierte und flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen.

Eine diesbezügliche Verpflichtung ergibt sich aus der Post-Universaldienstverordnung (UDVO) aus dem Jahr 2002, welche den Zweck hat, ‚eine den Bedürfnissen der Kunden entsprechende, qualitativ hochwertige, flächendeckende und allgemein erschwingliche Versorgung mit den im Rahmen des Universaldienstes zu erbringenden Postdienstleistungen zu gewährleisten’.

Es werden daher darin die Zugangsmöglichkeiten der Kunden zu Universaldienstleistungen sowie die Qualität dieser Leistungen näher geregelt.

In der vorliegenden Novelle zum Postgesetz werden Bestimmungen der UDVO erstmals gesetzlich abgesichert.

Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie besitzt darüber hinaus nunmehr weiters die Möglichkeit, die Schließung einer Filiale zu untersagen sofern nicht

-       seitens der Österreichischen Post AG schlüssig nachgewissen werden kann, dass eine kostendeckende Führung des Postamtes dauerhaft ausgeschlossen ist. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen kann der Bundesminister für Verkehr, Technologie und Innovation durch Sachverständige überprüfen lassen.

-       die betroffene Gemeinde zeitgerecht informiert wurde und innerhalb von 3 Monaten alternative Lösungen gesucht wurden

-       Erbringung des Universaldienstes durch eine alternative Lösung (Post-Geschäftsstelle, Landzusteller, ‚Mobiles Postamt’ oder eine ähnliche alternative Versorgungslösung) gewährleistet ist.

Eine ersatzlose Streichung von Postämtern ist derzeit und wird auch in Zukunft jedenfalls nicht möglich sein. Um die Rahmenbedingungen für die weitere Liberalisierung, die frühestens 2009 erfolgen wird, vorzubereiten, wird ab 1.1.2008 ein bei der RTR angesiedelter unabhängiger Regulator eingerichtet.“

 

Ferner beschloss der Verkehrsausschuss mit Stimmenmehrheit folgende Feststellungen:

„Zu § 25a:

Der Ausschuss geht davon aus, dass die vorgeschlagene Konstruktion einer unabhängigen Regulierungsbehörde nur einen Zwischenschritt darstellt und dass ab 1.1.2009 im Zusammenhang mit einer völligen Neugestaltung des Postrechts auch eine neue Lösung für eine Regulierungsbehörde vorgesehen ist; vor diesem Hintergrund ist insbesondere auch die Regelung über die Kostentragung in § 25a Abs. 6 zu sehen.“

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.      dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen;

2.      die angeschlossene Entschließung annehmen;

3.      diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2005 10 12

Dipl.-Ing. Elke Achleitner    Kurt Eder

    Berichterstatterin                  Obmann