1123 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Verkehrsausschusses
über die
Regierungsvorlage (1068 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das
Postgesetz 1997 geändert wird (Postgesetznovelle 2005) sowie über die
Petition Nr. 43
"Gegen die drohende Schließung der Postämter in Pottenbrunn, St. Georgen
und Spratzern", überreicht vom Abgeordneten Anton Heinzl, die Petition Nr.
44 "Für die Erhaltung des Postamtes 3202 Hofstetten/Pielach",
überreicht vom Abgeordneten Anton Heinzl, die Petition Nr. 47 betreffend
"Ablehnung der beabsichtigten Schließung von Postämtern im Bezirk
Braunau", überreicht von der Abgeordneten Marianne Hagenhofer, die
Petition Nr. 48 "Für die Erhaltung des Postamtes 3053 Brand Laaben",
überreicht vom Abgeordneten Anton Heinzl, die Petition Nr. 49 "Für die
Erhaltung des Postamtes 3124 Wölbling", überreicht vom Abgeordneten Anton
Heinzl, die Petition Nr. 50 "Für die Erhaltung des Postamtes 3142
Perschling", überreicht vom Abgeordneten Anton Heinzl, und die Petition
Nr. 52 "Für die Erhaltung des Postamtes 3213 Frankenfels", überreicht
vom Abgeordneten Anton Heinzl
Die vorliegende
Novelle des Postgesetzes ist ein weiterer Schritt in Richtung Liberalisierung
des Marktes für Postdienstleistungen, nachdem mit der letzten Novelle
(BGBl. I Nr. 72/2003) der reservierte Bereich in 2 Schritten am
1.1.2003 und 1.1.2006 reduziert wurde bzw. reduziert werden wird. Da ein Datum
für eine vollständige Öffnung des Marktes für Postdienstleistungen in der EU
und die damit verbundenen Rahmenbedingungen derzeit noch nicht feststehen, ist
es sinnvoll, vorerst einen weiteren Zwischenschritt in Form einer Novelle des
Postgesetzes zu machen und noch kein grundlegend neues Postmarktgesetz
vorzulegen.
Die geltende
EU-Richtlinie (97/67/EG in der Fassung 2002/39/EG) sieht folgendes Szenario
vor: Die Europäische Kommission ist verpflichtet, bis Ende 2006 eine Studie
(sog. Prospektivstudie) vorzulegen. In dieser Studie hat sie darzulegen, ob und
unter welchen Voraussetzungen eine völlige Öffnung des Postmarktes möglich ist.
Dabei ist vor allem darauf Bedacht zu nehmen, wie der Universaldienst auf einem
liberalisierten Markt sichergestellt und finanziert werden kann. Als Zieldatum
für die Liberalisierung nennt die Richtlinie den 1.1.2009.
Aufgrund dieser
Studie wird 2007/2008 zu beraten und schließlich zu beschließen sein, ob und
unter welchen Rahmenbedingungen der europäische Postmarkt ab 1.1.2009
vollständig liberalisiert wird.
Wesentliche
Änderungen dieser Novelle sind:
- Einführung einer Anzeigepflicht für alle
Postdienstleister
- Einführung bestimmter Pflichten für alle
Postdienstleister (Allgemeine Geschäftsbedingungen, Beschwerdemanagement etc.)
- bessere Eingriffsmöglichkeiten der Behörde bei
Verstößen gegen die Universaldienstverpflichtung
- verbesserte Aufsichtsmaßnahmen der
Regulierungsbehörde
- Ausweitung der Zuständigkeit des Postbüros als
Schlichtungsstelle für Beschwerden betreffend alle Postdienstleister.
Der
Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung
am 12. Oktober 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte, der auch die
im Titel genannten Petitionen zugrunde gelegt wurden, beteiligten sich im
Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatter Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner und Abgeordneter Anton Heinzl
die Abgeordneten Klaus Wittauer, Werner Miedl, Dr. Gabriela Moser, Mag.
Johann Moser, Peter Marizzi,
Hermann Gahr, Erwin Hornek
sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie Mag. Helmut Kukacka und der
Ausschussobmann Abgeordneter Kurt Eder.
Im Zuge der
Debatte haben die Abgeordneten Klaus Wittauer und
Werner Miedl einen Abänderungsantrag eingebracht.
Bei der Abstimmung
wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf in der Fassung des
erwähnten Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit angenommen. Die im Titel
genannten Petitionen gelten somit als miterledigt.
Ein von den
Abgeordneten Klaus Wittauer und Werner Miedl eingebrachter Entschließungsantrag betreffend
kundenorientierte und flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen wurde
mit Stimmenmehrheit beschlossen. Diesem Antrag war folgende Begründung beigegeben:
„Nicht nur in den
Ballungszentren, sondern auch im ländlichen Raum haben die Bürgerinnen und
Bürger einen Anspruch auf eine kundenorientierte und flächendeckende Versorgung
mit Postdienstleistungen.
Eine
diesbezügliche Verpflichtung ergibt sich aus der Post-Universaldienstverordnung
(UDVO) aus dem Jahr 2002, welche den Zweck hat, ‚eine den Bedürfnissen der
Kunden entsprechende, qualitativ hochwertige, flächendeckende und allgemein
erschwingliche Versorgung mit den im Rahmen des Universaldienstes zu
erbringenden Postdienstleistungen zu gewährleisten’.
Es werden daher
darin die Zugangsmöglichkeiten der Kunden zu Universaldienstleistungen sowie
die Qualität dieser Leistungen näher geregelt.
In der
vorliegenden Novelle zum Postgesetz werden Bestimmungen der UDVO erstmals
gesetzlich abgesichert.
Der Bundesminister
für Verkehr, Innovation und Technologie besitzt darüber hinaus nunmehr weiters
die Möglichkeit, die Schließung einer Filiale zu untersagen sofern nicht
- seitens der
Österreichischen Post AG schlüssig nachgewissen werden kann, dass eine
kostendeckende Führung des Postamtes dauerhaft ausgeschlossen ist. Das
Vorliegen dieser Voraussetzungen kann der Bundesminister für Verkehr,
Technologie und Innovation durch Sachverständige überprüfen lassen.
- die
betroffene Gemeinde zeitgerecht informiert wurde und innerhalb von 3 Monaten
alternative Lösungen gesucht wurden
- Erbringung
des Universaldienstes durch eine alternative Lösung (Post-Geschäftsstelle,
Landzusteller, ‚Mobiles Postamt’ oder eine ähnliche alternative
Versorgungslösung) gewährleistet ist.
Eine ersatzlose
Streichung von Postämtern ist derzeit und wird auch in Zukunft jedenfalls nicht
möglich sein. Um die Rahmenbedingungen für die weitere Liberalisierung, die
frühestens 2009 erfolgen wird, vorzubereiten, wird ab 1.1.2008 ein bei der RTR
angesiedelter unabhängiger Regulator eingerichtet.“
Ferner beschloss
der Verkehrsausschuss mit Stimmenmehrheit folgende Feststellungen:
„Zu § 25a:
Der Ausschuss geht
davon aus, dass die vorgeschlagene Konstruktion einer unabhängigen
Regulierungsbehörde nur einen Zwischenschritt darstellt und dass ab 1.1.2009 im
Zusammenhang mit einer völligen Neugestaltung des Postrechts auch eine neue
Lösung für eine Regulierungsbehörde vorgesehen ist; vor diesem Hintergrund ist
insbesondere auch die Regelung über die Kostentragung in § 25a Abs. 6 zu
sehen.“
Als
Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner gewählt.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag,
der Nationalrat wolle
1. dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige
Zustimmung erteilen;
2. die angeschlossene Entschließung annehmen;
3. diesen Bericht
zur Kenntnis nehmen.
Wien,
2005 10 12
Dipl.-Ing. Elke Achleitner Kurt
Eder
Berichterstatterin Obmann