Entschließung
Der
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, im Rahmen
seines Kompetenzbereiches weiterhin dafür einzutreten, dass die sich aus der
Post-Universaldienstverordnung ergebenden Verpflichtungen betreffend „eine den
Bedürfnissen der Kunden entsprechende, qualitativ hochwertige, flächendeckende
und allgemein erschwingliche Versorgung mit den im Rahmen des Universaldienstes
zu erbringenden Postdienstleistungen“ durch die Österreichische Post AG auch in
Zukunft wie bisher weiter eingehalten werden.