Entschließung

Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, im Rahmen seines Kompetenzbereiches weiterhin dafür einzutreten, dass die sich aus der Post-Universaldienstverordnung ergebenden Verpflichtungen betreffend „eine den Bedürfnissen der Kunden entsprechende, qualitativ hochwertige, flächendeckende und allgemein erschwingliche Versorgung mit den im Rahmen des Universaldienstes zu erbringenden Postdienstleistungen“ durch die Österreichische Post AG auch in Zukunft wie bisher weiter eingehalten werden.