1126 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Verkehrsausschusses
über die Regierungsvorlage (1112 der
Beilagen): Vertrag zur
Änderung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der
Niederlande über die Binnenschiffahrt
Im Jahr 1991 wurde
der Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande
über die Binnenschifffahrt, BGBl. Nr. 714/1992, abgeschlossen, mit dem der
gesamte österreichisch-niederländische Binnenschiffsverkehr, insbesondere auch
im Hinblick auf die bevorstehende Eröffnung des Rhein-Main-Donau-Kanals, auf
eine moderne, völkerrechtlich vereinbarte Grundlage gestellt und ein
rechtlicher Rahmen für die zu erwartende intensivere Nutzung der Wasserstraßen
durch die Binnenschifffahrt und die verladende Wirtschaft der beiden Staaten
geschaffen wurde.
Seit dem Beitritt
Österreichs zur Europäischen Union wurden zahlreiche Regelungen des Vertrages
durch Gemeinschaftsrecht überlagert. Wenngleich die praktische Anwendung des
Vertrages stets in gemeinschaftsrechtskonformer Weise erfolgte, so ist es im
Sinne der Rechtsklarheit zweckmäßig und geboten, auch eine formelle Anpassung
an den Binnenschifffahrtsacquis
durchzuführen. Nach mehreren Gesprächsrunden im Rahmen des Gemischten
Ausschusses wurde zwischen den Vertragspartnern Einigung über eine Änderung des
Vertrages in Form des vorliegenden Notenwechsels erzielt, der die formelle Anpassung
des Vertrages an das geltende Gemeinschaftsrecht gewährleistet.
Der Vertrag zur
Änderung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der
Niederlande über die Binnenschifffahrt hat gesetzesändernden bzw.
gesetzesergänzenden Inhalt und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG
der Genehmigung durch den Nationalrat. Er enthält keine verfassungsändernden
bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen und hat nicht politischen Charakter.
Er ist der unmittelbaren Anwendbarkeit im innerstaatlichen Rechtsbereich
zugänglich, sodass die Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2
B-VG nicht erforderlich ist. Da
durch den Vertrag keine Angelegenheiten des selbstständigen Wirkungsbereiches
der Länder geregelt werden, bedarf es keiner Zustimmung des Bundesrates gemäß
Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG. Der Staatsvertrag ist in deutscher
und niederländischer Sprache abgefasst, wobei jeder Text gleichermaßen
authentisch ist.
Der
Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 12. Oktober 2005
in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem
Berichterstatter die Abgeordneten
Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler und Dr. Gabriela Moser sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für
Verkehr, Innovation und Technologie
Mag. Helmut Kukacka.
Bei der Abstimmung
wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses
dieses Staatsvertrages zu empfehlen.
Der
Verkehrsausschuss vertritt weiters einstimmig die Auffassung, dass die
Bestimmungen des Staatsvertrages zur unmittelbaren Anwendung im
innerstaatlichen Bereich ausreichend determiniert sind, sodass sich eine
Beschlussfassung des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG zur
Erfüllung des Staatsvertrages erübrigt.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Erwin Hornek gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
Der Abschluss des Staatsvertrages: Vertrag zur Änderung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande über die Binnenschiffahrt (1112 der Beilagen) wird genehmigt.
Wien, 2005 10 12
Erwin Hornek Kurt Eder
Berichterstatter Obmann