1126 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (1112 der Beilagen): Vertrag zur Änderung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande über die Binnenschiffahrt

 

Im Jahr 1991 wurde der Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande über die Binnenschifffahrt, BGBl. Nr. 714/1992, abgeschlossen, mit dem der gesamte österreichisch-niederländische Binnenschiffsverkehr, insbesondere auch im Hinblick auf die bevorstehende Eröffnung des Rhein-Main-Donau-Kanals, auf eine moderne, völkerrechtlich vereinbarte Grundlage gestellt und ein rechtlicher Rahmen für die zu erwartende intensivere Nutzung der Wasserstraßen durch die Binnenschifffahrt und die verladende Wirtschaft der beiden Staaten geschaffen wurde.

Seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union wurden zahlreiche Regelungen des Vertrages durch Gemeinschaftsrecht überlagert. Wenngleich die praktische Anwendung des Vertrages stets in gemeinschaftsrechtskonformer Weise erfolgte, so ist es im Sinne der Rechtsklarheit zweckmäßig und geboten, auch eine formelle Anpassung an den  Binnenschifffahrtsacquis durchzuführen. Nach mehreren Gesprächsrunden im Rahmen des Gemischten Ausschusses wurde zwischen den Vertragspartnern Einigung über eine Änderung des Vertrages in Form des vorliegenden Notenwechsels erzielt, der die formelle Anpassung des Vertrages an das geltende Gemeinschaftsrecht gewährleistet.

Der Vertrag zur Änderung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande über die Binnenschifffahrt hat gesetzesändernden bzw. gesetzesergänzenden Inhalt und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Er enthält keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen und hat nicht politischen Charakter. Er ist der unmittelbaren Anwendbarkeit im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass die Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist.  Da durch den Vertrag keine Angelegenheiten des selbstständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, bedarf es keiner Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG. Der Staatsvertrag ist in deutscher und niederländischer Sprache abgefasst, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch ist.

 

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 12. Oktober 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten  Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler und Dr. Gabriela Moser sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie  Mag. Helmut Kukacka.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

Der Verkehrsausschuss vertritt weiters einstimmig die Auffassung, dass die Bestimmungen des Staatsvertrages zur unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Bereich ausreichend determiniert sind, sodass sich eine Beschlussfassung des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Erfüllung des Staatsvertrages erübrigt.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Erwin Hornek gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Vertrag zur Änderung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande über die Binnenschiffahrt (1112 der Beilagen)  wird genehmigt.

Wien, 2005 10 12

Erwin Hornek              Kurt Eder

       Berichterstatter                  Obmann