1128 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über den Antrag 444/A der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen, betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz (TKG 2003) geändert wird

Die Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen, haben den gegenständlichen Initiativantrag am 9. Juli 2004 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Unerbetene Nachrichten (Anrufe, Faxe, E-Mail, SMS) sind zu einem großen Problem geworden. Insb sonders ‚Spam’ (unerbetene E-Mail Nachrichten) haben sich zu einem großen Problem und Ärgernis der Internet Nutzer und des Internet Geschäftsverkehrs (E-Commerce) entwickelt. Über 60% des weltweiten E-Mail Verkehrs besteht bereits aus Spam. Die Kosten dafür tragen die Internet Service Provider und alle Firmen und Organisationen, die das Internet für ihre Geschäfte und Arbeit nutzen. Den Ärger und den damit einhergehenden Vertrauensverlust in der Nutzung des Internets müssen die Nutzer des Internets ertragen.

In der Rechtsordnung gibt es verschiedene Ansätze zur Regelung dieses Problems. Im wesentlichen unterscheidet man dabei zwischen Opt-in-Regelungen (unerbetene Nachrichten sind verboten, wenn der Empfänger nicht im vorhinein zugestimmt hat) und Opt-out-Regelungen (unerbetene Nachrichten sind erlaubt, wenn dem Empfänger die Möglichkeit gegeben wird, weitere Nachrichten abzulehnen).

Auf der europäischen Ebene (Kommunikations-Datenschutzrichtlinie 2002/58/EG) und in den nachfolgenden Mitteilungen und Opinion wird eine strenge Opt-in Regelung vorgeschrieben während im österreichischen Telekommunikationsgesetz 2003 eine komplizierte Mischform aus Opt-in- und Opt-out-Regelung im Vorjahr neu eingeführt wurde.

Die Opt-in-Regel der EU basiert auf dem vorherigen Einwilligung wie im § 1 des Artikel 13 der Datenschutzrichtlinie (2002/58/EC) festgehalten: ‚(1) Die Verwendung von automatischen Anrufsystemen ohne menschlichen Eingriff (automatische Anrufmaschinen), Faxgeräten oder elektronischer Post für die Zwecke der Direktwerbung darf nur bei vorheriger Einwilligung der Teilnehmer gestattet werden.’

Die strenge Auslegung dieser Bestimmung wurde vor kurzem erst bekräftigt durch die ‘THE WORKING PARTY ON THE PROTECTION OF INDIVIDUALS WITH REGARD TO THE PROCESSING OF PERSONAL DATA’, in ihrer Opinion 5/2004 on unsolicited communications for marketing purposes under Article 13 of Directive 2002/58/EC (Adopted on 27 February 2004).

Mit der zur Zeit geltenden Bestimmung betreffend ‚Unerbetener Nachrichten’ steht Österreich nicht nur im Widerspruch zu EU-Recht sondern begünstigt geradezu des Versenden von Spam (unerbetener E-Mail Nachrichten), da die Komplexität der Regelung keine wirksame Strafverfolgung zulässt. Zugleich werden alle Bemühungen der Internet Service Provider ihre Kunden vor Spam zu schützen, wie im ISPA Spam Code of Conduct festggehallten, desavouiert, da zu deren Unterstützung die rechtliche Grundlage zu schwach ausgebildet ist.

Aus allen diesen Überlegungen soll das Gesetz auf das von der letzten Novelle geltende Recht zurückgeführt werden.“

 


Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seinen Sitzungen am 15. Februar und 12. Oktober 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneter Gerhard Reheis die Abgeordneten Dipl.Ing. Elke Achleitner, Mag. Karin Hakl, Stefan Prähauser, Kai Jan Krainer, Dr. Gabriela Moser sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka und der Ausschussobmann Abgeordneter Kurt Eder.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Klaus Wittauer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2005 10 12

Klaus Wittauer              Kurt Eder

       Berichterstatter                  Obmann