1128 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Verkehrsausschusses
über den Antrag 444/A der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen, betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz (TKG 2003) geändert wird
Die Abgeordneten
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen, haben den
gegenständlichen Initiativantrag am 9. Juli 2004 im Nationalrat eingebracht und
wie folgt begründet:
„Unerbetene
Nachrichten (Anrufe, Faxe, E-Mail, SMS) sind zu einem großen Problem geworden.
Insb sonders ‚Spam’ (unerbetene E-Mail Nachrichten) haben sich zu einem großen
Problem und Ärgernis der Internet Nutzer und des Internet Geschäftsverkehrs
(E-Commerce) entwickelt. Über 60% des weltweiten E-Mail Verkehrs besteht
bereits aus Spam. Die Kosten dafür tragen die Internet Service Provider und
alle Firmen und Organisationen, die das Internet für ihre Geschäfte und Arbeit
nutzen. Den Ärger und den damit einhergehenden Vertrauensverlust in der Nutzung
des Internets müssen die Nutzer des Internets ertragen.
In der
Rechtsordnung gibt es verschiedene Ansätze zur Regelung dieses Problems. Im
wesentlichen unterscheidet man dabei zwischen Opt-in-Regelungen (unerbetene
Nachrichten sind verboten, wenn der Empfänger nicht im vorhinein zugestimmt
hat) und Opt-out-Regelungen (unerbetene Nachrichten sind erlaubt, wenn dem
Empfänger die Möglichkeit gegeben wird, weitere Nachrichten abzulehnen).
Auf der
europäischen Ebene (Kommunikations-Datenschutzrichtlinie 2002/58/EG) und in den
nachfolgenden Mitteilungen und Opinion wird eine strenge Opt-in Regelung
vorgeschrieben während im österreichischen Telekommunikationsgesetz 2003 eine
komplizierte Mischform aus Opt-in- und Opt-out-Regelung im Vorjahr neu
eingeführt wurde.
Die Opt-in-Regel
der EU basiert auf dem vorherigen Einwilligung wie im § 1 des Artikel 13 der
Datenschutzrichtlinie (2002/58/EC) festgehalten: ‚(1) Die Verwendung von
automatischen Anrufsystemen ohne menschlichen Eingriff (automatische
Anrufmaschinen), Faxgeräten oder elektronischer Post für die Zwecke der
Direktwerbung darf nur bei vorheriger Einwilligung der Teilnehmer gestattet
werden.’
Die strenge Auslegung dieser Bestimmung wurde vor kurzem erst bekräftigt
durch die ‘THE WORKING PARTY ON THE PROTECTION OF INDIVIDUALS WITH REGARD TO
THE PROCESSING OF PERSONAL DATA’, in ihrer Opinion 5/2004 on unsolicited
communications for marketing purposes under Article 13 of Directive 2002/58/EC
(Adopted on 27 February 2004).
Mit der zur Zeit
geltenden Bestimmung betreffend ‚Unerbetener Nachrichten’ steht Österreich
nicht nur im Widerspruch zu EU-Recht sondern begünstigt geradezu des Versenden
von Spam (unerbetener E-Mail Nachrichten), da die Komplexität der Regelung
keine wirksame Strafverfolgung zulässt. Zugleich werden alle Bemühungen der
Internet Service Provider ihre Kunden vor Spam zu schützen, wie im ISPA Spam
Code of Conduct festggehallten, desavouiert, da zu deren Unterstützung die
rechtliche Grundlage zu schwach ausgebildet ist.
Aus allen diesen
Überlegungen soll das Gesetz auf das von der letzten Novelle geltende Recht
zurückgeführt werden.“
Der
Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seinen Sitzungen
am 15. Februar und 12. Oktober 2005 in Verhandlung genommen. An der
Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneter Gerhard Reheis die Abgeordneten Dipl.Ing. Elke Achleitner, Mag. Karin Hakl, Stefan
Prähauser, Kai Jan Krainer, Dr.
Gabriela Moser sowie der Staatssekretär im
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka und der Ausschussobmann Abgeordneter Kurt Eder.
Bei der Abstimmung
fand der gegenständliche Initiativantrag nicht die Zustimmung der
Ausschussmehrheit.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Klaus Wittauer gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2005 10 12
Klaus Wittauer Kurt Eder
Berichterstatter Obmann