1129 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Verkehrsausschusses
über den Antrag 471/A(E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend dringend erforderliche Änderung der Anti-Spam-Regelung im TKG
Die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und
Kollegen haben den
gegenständlichen Entschließungsantrag am 16. November 2004 im Nationalrat
eingebracht und wie folgt begründet:
„Bei der
Novellierung bzw. Neufassung 2003 erfolgte im Telekommunikationsgesetz eine
gegenüber der bis dahin geltenden Rechtslage stark veränderte Neuregelung des
Themas Spam (unerbetene e-mails). Dabei hat die Regierungsmehrheit aufgrund
inhaltlich nicht nachvollziehbarer Erwägungen oder Einflussnahmen für eine
Regelung gesorgt, die im europäischen Vergleich grob unüblich, nicht
europarechtskonform und aus Sicht der betroffenen Empfänger elektronischer Post
nachteilig ist.
Im einzelnen wurde
in §107 TKG statt der u.a. nach der EU-Kommunikations- Datenschutzrichtlinie
(2002/58/EG) vorgesehenen strengen ‚Opt-in’-Bestimmung (generelles Verbot von
Spam/unerbetenen Nachrichten, wenn nicht im vorhinein Zustimmung erfolgte) eine
Mischform mit überwiegender ‚Opt-out’-Komponente (Erlaubnis für Spam/unerbetene
Nachrichten, wenn Empfängerinnen Möglichkeit zur Ablehnung weiterer Nachrichten
erhalten) verankert.
Diese Lösung ist,
wie von den Grünen und allen ernstzunehmenden Interessenvertretungen bereits im
Umfeld der Beschlussfassung nachdrücklich festgehalten, völlig praxisfremd (als
Reaktion auf Spam dem Absender mitzuteilen, keine Folgenachrichten mehr
erhalten zu wollen, ist das sicherste Mittel, noch mehr Spam zu erhalten) und
aufgrund ihrer Komplexität kaum in wirksamer Weise rechtlich anwendbar.
Letzteres belegen auch zahlreiche Beschwerden Betroffener, u.a. bei den Grünen.
Zudem erschwert die Regelung in dieser ungeeigneten Form die Bemühungen etwa
der Internet-Serviceanbieter, Spam durch interne Verhaltensregelwerke unter den
Providern vorzubeugen. Die Rechtsmeinung, dass die Formulierung
EU-richtlinienwidrig ist, wurde überdies durch hochrangige Positionierungen aus
dem laufenden Jahr (zB Opinion 5-2004 der EU-Datenschutz- Arbeitsgruppe vom
Februar) weiter gestützt.
Eine Änderung der
fragwürdigen derzeitigen Regelung von §107 TKG in Richtung der früheren Rechtslage
und eines einfachen, vollziehbaren Opt-in-Systems ist daher zunehmend
dringlich.“
Der
Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen
Sitzungen am 22. Juni und 12. Oktober 2005 in Verhandlung genommen. An der
Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Dr. Gabriela Moser die Abgeordneten Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Mag. Karin Hakl, Heinz Gradwohl, Kai Jan Krainer sowie der Staatssekretär im
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka.
Bei der Abstimmung
fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Klaus Wittauer gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2005 10 12
Klaus Wittauer Kurt Eder
Berichterstatter Obmann