1129 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über den Antrag 471/A(E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend dringend erforderliche Änderung der Anti-Spam-Regelung im TKG

Die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 16. November 2004 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Bei der Novellierung bzw. Neufassung 2003 erfolgte im Telekommunikationsgesetz eine gegenüber der bis dahin geltenden Rechtslage stark veränderte Neuregelung des Themas Spam (unerbetene e-mails). Dabei hat die Regierungsmehrheit aufgrund inhaltlich nicht nachvollziehbarer Erwägungen oder Einflussnahmen für eine Regelung gesorgt, die im europäischen Vergleich grob unüblich, nicht
europarechtskonform und aus Sicht der betroffenen Empfänger elektronischer Post nachteilig ist.

Im einzelnen wurde in §107 TKG statt der u.a. nach der EU-Kommunikations- Datenschutzrichtlinie (2002/58/EG) vorgesehenen strengen ‚Opt-in’-Bestimmung (generelles Verbot von Spam/unerbetenen Nachrichten, wenn nicht im vorhinein Zustimmung erfolgte) eine Mischform mit überwiegender ‚Opt-out’-Komponente (Erlaubnis für Spam/unerbetene Nachrichten, wenn Empfängerinnen Möglichkeit zur Ablehnung weiterer Nachrichten erhalten) verankert.

Diese Lösung ist, wie von den Grünen und allen ernstzunehmenden Interessenvertretungen bereits im Umfeld der Beschlussfassung nachdrücklich festgehalten, völlig praxisfremd (als Reaktion auf Spam dem Absender mitzuteilen, keine Folgenachrichten mehr erhalten zu wollen, ist das sicherste Mittel, noch mehr Spam zu erhalten) und aufgrund ihrer Komplexität kaum in wirksamer Weise rechtlich anwendbar. Letzteres belegen auch zahlreiche Beschwerden Betroffener, u.a. bei den Grünen. Zudem erschwert die Regelung in dieser ungeeigneten Form die Bemühungen etwa der Internet-Serviceanbieter, Spam durch interne Verhaltensregelwerke unter den Providern vorzubeugen. Die Rechtsmeinung, dass die Formulierung EU-richtlinienwidrig ist, wurde überdies durch hochrangige Positionierungen aus dem laufenden Jahr (zB Opinion 5-2004 der EU-Datenschutz- Arbeitsgruppe vom Februar) weiter gestützt.

Eine Änderung der fragwürdigen derzeitigen Regelung von §107 TKG in Richtung der früheren Rechtslage und eines einfachen, vollziehbaren Opt-in-Systems ist daher zunehmend dringlich.“

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 22. Juni und 12. Oktober 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Dr. Gabriela Moser die Abgeordneten Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Mag. Karin Hakl, Heinz Gradwohl, Kai Jan Krainer sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Klaus Wittauer gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2005 10 12

Klaus Wittauer              Kurt Eder

       Berichterstatter                  Obmann