1130 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (1073 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz (8. Führerscheingesetz-Novelle) geändert wird

Im Zuge eines umfangreichen vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie im Jahr 2002 ins Leben gerufenen Projektes soll das Führerscheinerteilungsverfahren neu gestaltet werden und gleichzeitig die Einführung des Scheckkartenführerscheines umgesetzt werden. Bei diesem Projekt waren die betroffenen Organisationen bzw. Institutionen maßgeblich eingebunden, von seiten der Länder und des Bundesministeriums für Inneres wurde sogar wiederholt die ausdrückliche Zustimmung und der Wille zur aktiven Beteiligung und Unterstützung bekräftigt.

Das Projekt verfolgt folgende Ziele:

-       Reduktion der Behörden auf ihre Kernaufgaben (d.h. weitestgehend mögliche Auslagerung von Verfahrensschritten an die Fahrschulen)

-       Mitwirkungspflicht der anderen am System beteiligten Stellen unter Nutzung des vorgegebenen EDV-Systems mit klar vordefinierten Verantwortungen

-       Aufhebung der derzeitigen Zuständigkeitsregelungen; Änderung der behördlichen Zuständigkeit auf den Sitz der Fahrschule

-       Realisierung des Prinzips des „One Stop Shop“, d.h. die einzige Anlaufstelle für den Kunden ist die Fahrschule

-       Ausstellung eines vorläufigen Führerscheines sofort nach bestandener Fahrprüfung, d.h. sofortige Möglichkeit zum Lenken von Kraftfahrzeugen

-       einheitliche Endabrechnung der Verfahrenskosten

-       Einführung des Scheckkartenführerscheines im Hinblick auf die Vorgaben der EU-Führerscheinrichtlinie

-       Schaffung eines einheitlichen Verfahrens mit Hilfe verstärkter IT-Unterstützung, d.h. Ausschaltung der Unterschiede im Vollzug

 

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 12. Oktober 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Petra Bayr, Klaus Wittauer, Gerhard Steier, Dr. Gabriela Moser, Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler und Dipl.-Ing. Elke Achleitner sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Klaus Wittauer und Werner Miedl einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

 „Zu § 12 Abs. 2 und § 19 Abs. 4:

Im Rahmen der 26. KFG-Novelle sind die Voraussetzungen an die Fahrzeuge für Übungsfahrten (§ 122 Abs. 2 Z 3) als nicht mehr zeitgemäß entfallen. Dem ist in den gegenständlichen Bestimmungen Rechnung zu tragen. Als Prüfungsfahrzeug sollen aber nur solche Fahrzeuge verwendet werden können, die auch vorher im Zuge von Übungs- oder Ausbildungsfahrten verwendet werden durften, d.h. Inhalt des Bewilligungsverfahrens gewesen sind.

Zu § 18 Abs. 1a, § 19 Abs. 3, § 20 Abs. 4 und 6, § 21 Abs. 2 und 4 und § 22 Abs. 5:

Aufgrund eines redaktionellen Versehens sind diese Bestimmungen doppelt bzw. unrichtig wiedergegeben. Dies ist zu korrigieren.

Zu § 30a Abs. 2:

Die derzeitige Textierung dieser Bestimmung ist zu umfassend, da beispielsweise auch die Kindersicherungspflicht in Omnibussen erfasst wäre. Die Bestimmung ist auf ihren ursprünglichen Geltungsumfang zu reduzieren.

Zu § 40 Abs. 9:

Die Übergangsbestimmungen über die Weitergeltung alter Führerscheinformulare, die Notwendigkeit einer Ausstellung eines neuen Führerscheines bei vorzunehmenden Eintragungen und das Umtauschrecht des Führerscheines betreffen nur das Führerscheindokument an sich. Letzteres ist aber in der FSG-Durchführungsverordnung geregelt, weshalb die gegenständliche Übergangsbestimmung auch in diese Verordnung aufzunehmen ist.

Zu § 43 Abs. 15:

Die Möglichkeit, die Ausbildung für den Erwerb der Klasse A in Verbindung mit der vorgezogenen Lenkberechtigung für die Klasse B bereits ab dem vollendeten 16. Lebensjahr zu beginnen (§ 18 Abs. 1a), soll bereits am 1. März 2006 in Kraft treten und nicht erst am 1. Oktober 2006.“

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf in der Fassung

des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Klaus Wittauer und Werner Miedl mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Werner Miedl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2005 10 12

Werner Miedl              Kurt Eder

       Berichterstatter                  Obmann