1130 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Verkehrsausschusses
über die Regierungsvorlage (1073 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz (8. Führerscheingesetz-Novelle) geändert wird
Im Zuge eines
umfangreichen vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie im
Jahr 2002 ins Leben gerufenen Projektes soll das
Führerscheinerteilungsverfahren neu gestaltet werden und gleichzeitig die
Einführung des Scheckkartenführerscheines umgesetzt werden. Bei diesem Projekt
waren die betroffenen Organisationen bzw. Institutionen maßgeblich eingebunden,
von seiten der Länder und des Bundesministeriums für Inneres wurde sogar
wiederholt die ausdrückliche Zustimmung und der Wille zur aktiven Beteiligung
und Unterstützung bekräftigt.
Das Projekt
verfolgt folgende Ziele:
- Reduktion der Behörden auf ihre Kernaufgaben (d.h. weitestgehend mögliche Auslagerung von Verfahrensschritten an die Fahrschulen)
- Mitwirkungspflicht der anderen am System beteiligten Stellen unter Nutzung des vorgegebenen EDV-Systems mit klar vordefinierten Verantwortungen
- Aufhebung der derzeitigen Zuständigkeitsregelungen; Änderung der behördlichen Zuständigkeit auf den Sitz der Fahrschule
- Realisierung des Prinzips des „One Stop Shop“, d.h. die einzige Anlaufstelle für den Kunden ist die Fahrschule
- Ausstellung eines vorläufigen Führerscheines sofort nach bestandener Fahrprüfung, d.h. sofortige Möglichkeit zum Lenken von Kraftfahrzeugen
- einheitliche Endabrechnung der Verfahrenskosten
- Einführung des Scheckkartenführerscheines im Hinblick auf die Vorgaben der EU-Führerscheinrichtlinie
- Schaffung eines einheitlichen Verfahrens mit Hilfe verstärkter IT-Unterstützung, d.h. Ausschaltung der Unterschiede im Vollzug
Der Verkehrsausschuss
hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 12. Oktober
2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem
Berichterstatter die Abgeordneten Petra Bayr, Klaus Wittauer, Gerhard Steier, Dr. Gabriela Moser,
Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler und Dipl.-Ing. Elke Achleitner sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für
Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka.
Im Zuge der
Debatte haben die Abgeordneten Klaus Wittauer und
Werner Miedl einen Abänderungsantrag eingebracht, der
wie folgt begründet war:
„Zu § 12 Abs. 2 und § 19
Abs. 4:
Im Rahmen der 26.
KFG-Novelle sind die Voraussetzungen an die Fahrzeuge für Übungsfahrten (§ 122
Abs. 2 Z 3) als nicht mehr zeitgemäß entfallen. Dem ist in den gegenständlichen
Bestimmungen Rechnung zu tragen. Als Prüfungsfahrzeug sollen aber nur solche
Fahrzeuge verwendet werden können, die auch vorher im Zuge von Übungs- oder
Ausbildungsfahrten verwendet werden durften, d.h. Inhalt des
Bewilligungsverfahrens gewesen sind.
Zu § 18 Abs.
1a, § 19 Abs. 3, § 20 Abs. 4 und 6, § 21 Abs. 2 und 4 und
§ 22 Abs. 5:
Aufgrund eines
redaktionellen Versehens sind diese Bestimmungen doppelt bzw. unrichtig
wiedergegeben. Dies ist zu korrigieren.
Zu § 30a Abs.
2:
Die derzeitige
Textierung dieser Bestimmung ist zu umfassend, da beispielsweise auch die
Kindersicherungspflicht in Omnibussen erfasst wäre. Die Bestimmung ist auf
ihren ursprünglichen Geltungsumfang zu reduzieren.
Zu § 40 Abs.
9:
Die
Übergangsbestimmungen über die Weitergeltung alter Führerscheinformulare, die
Notwendigkeit einer Ausstellung eines neuen Führerscheines bei vorzunehmenden
Eintragungen und das Umtauschrecht des Führerscheines betreffen nur das
Führerscheindokument an sich. Letzteres ist aber in der
FSG-Durchführungsverordnung geregelt, weshalb die gegenständliche
Übergangsbestimmung auch in diese Verordnung aufzunehmen ist.
Zu § 43 Abs.
15:
Die Möglichkeit,
die Ausbildung für den Erwerb der Klasse A in Verbindung mit der vorgezogenen
Lenkberechtigung für die Klasse B bereits ab dem vollendeten 16. Lebensjahr zu
beginnen (§ 18 Abs. 1a), soll bereits am 1. März 2006 in Kraft treten und
nicht erst am 1. Oktober 2006.“
Bei der Abstimmung
wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf in der Fassung
des oben erwähnten
Abänderungsantrages der Abgeordneten Klaus Wittauer und
Werner Miedl mit Stimmenmehrheit angenommen.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Werner Miedl gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2005 10 12
Werner Miedl Kurt Eder
Berichterstatter Obmann