1136 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über die Regierungsvorlage (1086 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Dentistengesetz aufgehoben sowie das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Rezeptpflichtgesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, das Ausbildungsvorbehaltsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Bundesgesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger geändert werden (Zahnärztereform-Begleitgesetz)
Die Schaffung
eines vom Ärztegesetz 1998 getrennten Berufsgesetzes für Angehörige des zahnärztlichen
Berufs und des Dentistenberufs (Zahnärztegesetz – ZÄG) sowie die Errichtung
einer von den Ärztekammern getrennten Standesvertretung für Angehörige des
zahnärztlichen Berufs und des Dentistenberufs, die unter anderem
Rechtsnachfolger der Österreichischen Dentistenkammer (ÖDK) ist (Zahnärztekammergesetz
– ZÄKG) bedingen entsprechende sprachliche und inhaltliche Begleitmaßnahmen in
einigen Bundesgesetzen des Gesundheits- und Sozialversicherungsrechts.
Das
Zahnärztereform-Begleitgesetz beinhaltet die Aufhebung des Dentistengesetzes
sowie die sprachliche und inhaltliche Anpassung des Bundesgesetzes über
Krankenanstalten und Kuranstalten, des Rezeptpflichtgesetzes, das
Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes, des Ausbildungsvorbehaltsgesetzes, des Allgemeinen
Sozialversicherungsgesetzes, des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes, des
Bauern-Sozialversicherungsgesetzes, des Beamten-Kranken-
und Unfallversicherungsgesetzes,
des Bundesgesetzes über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig
Erwerbstätiger sowie des Arbeiterkammergesetzes 1992.
Der Gesundheitsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 12. Oktober 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Dr. Erwin Rasinger, Mag. Herbert Haupt, Manfred Lackner, Theresia Haidlmayr sowie die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat.
Bei der Abstimmung
wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit
angenommen.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Dipl.-Ing. Günther Hütl gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1086 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2005-10-12
Dipl.-Ing. Günther Hütl Barbara Rosenkranz
Berichterstatter Obfrau