1137 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über die Regierungsvorlage (1083 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz geändert wird
Österreich verfügt
mit dem Gentechnikgesetz (GTG), BGBl. Nr. 510/1994, seit mehr als 10
Jahren über rechtliche Rahmenbedingungen für die Anwendung von Genanalyse und
Gentherapie am Menschen und hatte damit in diesem Bereich eine gesetzgeberische
Vorreiterrolle in Europa. Die besonders hohe Entwicklungsgeschwindigkeit in
allen Bereichen der Gentechnologie bringt es jedoch mit sich, dass laufend
normative Anpassungen an den technischen Fortschritt vorgenommen werden müssen.
So wurden bereits mehrere Novellen des GTG , die u.a. auf den beiden
Gentechnikrichtlinien des Rates vom 23. April 1990 über die Anwendung genetisch
veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen, 90//219/EWG, sowie über
die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Mikroorganismen in die
Umwelt, 90/220/EWG, beruhen, verabschiedet.
Mit dem
vorliegenden Entwurf soll in erster Linie der derzeit von der EU nicht
geregelte Bereich der medizinischen Anwendungen der Gentechnik
(IV. Abschnitt des geltenden Gentechnikgesetzes – Genanalyse und
Gentherapie am Menschen) dem Stand von Wissenschaft und Technik angepasst
werden.
Kernpunkte der
Novelle sind die Neudefinition und Differenzierung genetischer Analysen nach
dem Stand von Wissenschaft und Technik, eine leichte Deregulierung, was die
Verwaltungsverfahren zur Durchführung von Gentherapien sowie bestimmten
Genanalysen betrifft, die Berücksichtigung neuer Technologien und Methoden, sowie
eine im Lichte der jüngsten Entwicklungen gegenüber der bisherigen Rechtslage
differenzierte Beurteilung der mit diesen Anwendungen verbundenen Qualitäts-,
Beratungs- und Datenschutzaspekte.
Darüber hinaus
wird eine geringfügige Anpassung an die Richtlinie 98/81/EG des Rates vom 26.
Oktober 1998 zur Änderung der Richtlinie 90/219/EWG über die Anwendung
genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen, sowie die
gesetzessystematisch sinnvolle Übernahme der Meldepflichten über Unfälle bei Arbeiten
mit gentechnisch veränderten Organismen nach der Störfallinformationsverordnung
vorgenommen.
Zweck der Novelle
ist die rechtliche Anpassung an den Stand von Wissenschaft und Technik, mit dem
Ziel der Aufrechterhaltung und des adäquaten Ausbaues eines weiterhin hohen
Schutz- und Sicherheitsniveaus.
Der
Gesundheitsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner
Sitzung am 12. Oktober 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte
beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin die
Abgeordneten Kai Jan Krainer, Dr. Kurt Grünewald,
Mag. Johann Maier, Mag. Herbert Haupt sowie
die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat.
Bei der Abstimmung
wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit
angenommen.
Als
Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Ridi Steibl gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1083 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2005-10-12
Ridi Steibl Barbara
Rosenkranz
Berichterstatterin Obfrau