1138 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über die Regierungsvorlage (1085 der Beilagen): Bundesgesetz zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern (Zoonosengesetz)
Der vorliegende
Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/99/EG zur Überwachung von
Zoonosen und Zoonoseerregern.
Durch das geplante
Gesetz soll die Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern, die Überwachung
diesbezüglicher Antibiotikaresistenzen, die epidemiologische Untersuchung
lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche und der Austausch von Informationen
über Zoonosen und Zoonoseerreger geregelt werden. Insbesondere soll die
interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den für Futtermittel-, Veterinär-,
Lebensmittel- und Humanbereich zuständigen Organen bzw. Behörden sichergestellt
werden.
Dieses Gesetz soll
der Ergänzung bestehender Materiengesetze dienen, mit dem Ziel eines besseren Zusammenwirkens
aller betroffenen Behörden und Organe. Eine effiziente Überwachung von Zoonosen
und Zoonoseerregern sowie Antibiotikaresistenzen soll damit gewährleistet
werden.
Nur durch enge
Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden können lebensmittelbedingte
Krankheitsausbrüche so eingehend epidemiologisch untersucht werden, dass der
Krankheitserreger, das übertragende Lebensmittel sowie die bei der
Lebensmittelherstellung und -bearbeitung für den Ausbruch verantwortlichen
Umstände tatsächlich eruiert werden können.
Dafür notwendig
ist auch der regelmäßige und effiziente Austausch von Informationen, damit nach
Erfassung einschlägiger vergleichbarer Daten Gefahren erkannt, Expositionen
bewertet und die von Zoonosen und Zoonoseerregern ausgehenden Risiken
eingeschätzt werden können. Aufgrund der durchgeführten Risikobewertung soll es
möglich werden, entsprechende Maßnahmen zur Minimierung der Gefährdung der
menschlichen Gesundheit zu treffen.
Weiters werden
durch den Gesetzentwurf Kriterien für Referenzlaboratorien, die sich mit der
Diagnostik von Zoonosen und Zoonoseerregern beschäftigen, festgelegt.
Der
Gesundheitsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner
Sitzung am 12. Oktober 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte
beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters die
Abgeordneten Mag. Johann Maier und Dr. Kurt Grünewald
sowie die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat.
Bei der Abstimmung
wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Mag. Herbert Haupt gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1085 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2005-10-12
Mag. Herbert Haupt Barbara Rosenkranz
Berichterstatter Obfrau