1139 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über die Regierungsvorlage (1089 der Beilagen): Bundesgesetz über die Einrichtung eines Beirates beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen für Fragen der Aus- und Weiterbildung von Personal der amtlichen Kontrolle zum Schutze der Verbrauchergesundheit (Ausbildungsgesetz Verbrauchergesundheit - AGVG)
Der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt zwei Ziele:
Erstens dient er der Vorbereitung der Durchführung der EG-Verordnungen 882/2004 (über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz) und 854/2004 (über die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs), die am 1.1.2006 in Kraft treten werden. Sie sehen Aus- und Weiterbildungsinhalte vor, die z.T. deutlich über die in Österreich bereits existierenden und durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebenen Ausbildungspläne hinausgehen bzw. von ihnen abweichen. Es sind daher mehrere bestehende, die Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Futtermittelkontrolle, Veterinärwesen und Tierschutz regelnde Verordnungen anzupassen bzw. neue Verordnungen auf diesem Gebiet zu erlassen (z.B. eine Ausbildungsverordnung gem. § 29 LMSVG). Der in diesem Gesetzesentwurf vorgesehene Beirat soll dazu dienen, diese legistischen Änderungen und Ergänzungen durch Bündelung der verfügbaren Ressourcen in Form eines Beratungsgremiums mit Vertretern aller Bundesländer und in diesem Zusammenhang wichtiger Fachinstitutionen zu beschleunigen und zu vereinfachen.
Zweitens soll durch diesen Gesetzesentwurf
eine Modernisierung der Aus- und Weiterbildung in den oben genannten Bereichen
im Sinne einer besseren Nutzung der bei Bund und Ländern vorhandenen
Ressourcen, der Schaffung einheitlicher Lehr-, Lern- und Prüfungsunterlagen
sowie durch Einrichtung einer Geschäftsstelle bei der AGES (der Österreichische
Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH) vorangetrieben werden, um
so den Änderungen der rechtlichen und wissenschaftlichen Grundlagen (etwa durch
die EG-Verordnung 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und
Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde
für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur
Lebensmittelsicherheit) rascher durch Anpassung der diesbezüglichen Aus- und
Weiterbildungs-Strukturen und -Inhalte entsprechen zu können. Da dies eine Materie
ist, in der sowohl dem Bund als auch den Bundesländer Aufgaben zukommen, ist
eine enge Kooperation und Koordination zwischen Bundes- und Landesdienststellen
auf diesem Gebiet unerlässlich. Diesen institutionalisierten Dialog soll der in
diesem Gesetzesentwurf vorgesehene Beirat sicherstellen.
Der
Gesundheitsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner
Sitzung am 12. Oktober 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte
beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters die
Abgeordneten Mag. Johann Maier und Dr. Kurt Grünewald
sowie die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat.
Bei der Abstimmung
wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig
angenommen.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Mag. Herbert Haupt gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1089 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2005-10-12
Mag. Herbert Haupt Barbara Rosenkranz
Berichterstatter Obfrau