1145 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Regierungsvorlage
Bundesgesetz über
die Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Kärnten aus Anlass der
85. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung
Der
Nationalrat hat beschlossen:
§ 1.
Dem Land Kärnten wird aus Anlass der 85. Wiederkehr des Jahrestages der
Volksabstimmung, bei der sich die im Abstimmungsgebiet ansässige
Wohnbevölkerung für die Angliederung an die Republik Österreich entschieden
hat, im Jahr 2005 aus Bundesmitteln ein einmaliger Zweckzuschuss von zwei
Millionen Euro gewährt. Dieser Zuschuss ist für Zukunftsprojekte für junge
Menschen in Kärnten zu verwenden und ist zur Stärkung der Landesmittel
bestimmt, die diesen Zwecken gewidmet sind.
§ 2.
Dem Bund ist es vorbehalten, die widmungsgemäße Verwendung seines Zweckzuschusses
zu überprüfen und diesen bei widmungswidriger Verwendung zurückzufordern.
§ 3.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen
betraut.