1150 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über die Regierungsvorlage (1026 der Beilagen): Bundesgesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz - IWG)

Die Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors ist bis 30. Juni 2005 in innerstaatliches Recht umzusetzen.

Durch das Informationsweiterverwendungsgesetz – IWG soll eine EU-konforme Rechtslage geschaffen und ein Rahmen für die Bedingungen der Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors auf Bundesebene festgelegt werden. Ziel der Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors ist es, die nationalen Bestimmungen und Verfahren der Mitgliedstaaten für die Weiterverwendung von Dokumenten öffentlicher Stellen auf ein Mindestniveau anzugleichen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Bedingungen für die Nutzung solcher Informationen gerecht, angemessen und nicht diskriminierend sind.

In Umsetzung der Richtlinie 2003/98/EG legt der gegenständliche Entwurf grundlegende Anforderungen für die Bearbeitung von Anträgen auf Weiterverwendung von im Besitz öffentlicher Stellen des Bundes befindlichen Informationen fest, ebenso wie die einzuhaltenden Grundsätze der Transparenz und der Nichtdiskriminierung sowie der Angemessenheit der Entgelte als auch des Verbotes von Ausschließlichkeitsvereinbarungen

Der Wirtschaftsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 13. Oktober 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin die Abgeordneten Georg Oberhaidinger, Michaela Sburny, Franz Glaser und Dkfm. Dr. Hannes Bauer sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Carina Felzmann gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1026 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2005-10-13

Carina Felzmann Dr. Reinhold Mitterlehner

    Berichterstatterin                  Obmann