1150 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Wirtschaftsausschusses
über die Regierungsvorlage (1026 der Beilagen): Bundesgesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz - IWG)
Die Richtlinie
2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003
über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors ist bis
30. Juni 2005 in innerstaatliches Recht umzusetzen.
Durch das
Informationsweiterverwendungsgesetz – IWG soll eine EU-konforme Rechtslage
geschaffen und ein Rahmen für die Bedingungen der Weiterverwendung von
Informationen des öffentlichen Sektors auf Bundesebene festgelegt werden. Ziel
der Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen
Sektors ist es, die nationalen Bestimmungen und Verfahren der Mitgliedstaaten
für die Weiterverwendung von Dokumenten öffentlicher Stellen auf ein
Mindestniveau anzugleichen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die
Bedingungen für die Nutzung solcher Informationen gerecht, angemessen und nicht
diskriminierend sind.
In Umsetzung der
Richtlinie 2003/98/EG legt der gegenständliche Entwurf grundlegende
Anforderungen für die Bearbeitung von Anträgen auf Weiterverwendung von im
Besitz öffentlicher Stellen des Bundes befindlichen Informationen fest, ebenso
wie die einzuhaltenden Grundsätze der Transparenz und der Nichtdiskriminierung
sowie der Angemessenheit der Entgelte als auch des Verbotes von Ausschließlichkeitsvereinbarungen
Der
Wirtschaftsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner
Sitzung am 13. Oktober 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte
beteiligten sich außer der Berichterstatterin die Abgeordneten Georg Oberhaidinger, Michaela Sburny,
Franz Glaser und Dkfm. Dr. Hannes Bauer sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Martin Bartenstein.
Bei der Abstimmung
wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit
angenommen.
Als
Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Carina Felzmann gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1026 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2005-10-13
Carina Felzmann Dr. Reinhold Mitterlehner
Berichterstatterin Obmann