1156 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Antrag 598/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend eines Moratoriums für die Einführung biometrischer Merkmale in Pässen

Die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 27. April 2005 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Rat der Europäischen Union hat im Dezember 2004 die umstrittene Verordnung zur Einführung biometrischer Merkmale in Reisepässen verabschiedet. Demnach müssen die EU- Mitgliedsstaaten wie Österreich maschinenlesbare Gesichtsbilder innerhalb 18 Monaten, in die Ausweisdokumente aufnehmen. Für die Fingerabdrücke ist eine Übergangfrist bis Anfang 2008 vorgesehen (36 Monate).

Die Österreichische Bundesregierung plant bereits im Herbst 2005 diese sogenannten Hochsicherheitspässe einzuführen. Die Österreichische Staatsdruckerei GmbH hat Zeitungsberichten zufolge bereits den Zuschlag für die Produktion der neuen österreichischen Reisepässe, bekommen. Die Dokumente sollen mit biometrischen Identifikatoren - etwa digitalisierten Passfotos und Fingerabdrücken - versehen sein und ab Oktober 2005 ausgegeben werden.

Die beiden biometrischen Merkmale sollen gemäß der Vorgaben der Internationalen Zivilen Luftfahrtorganisation ICAO auf einem Funkchip gespeichert werden. Die genauen Fassungsvermögen der Speichereinheiten legt die Verordnung nicht fest. Der Chip soll allein fähig sein, die "Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit der Daten" zu garantieren.

Genau dies wird von internationalen Datenschutzexperten kritisiert und bezweifelt: Die Biometrie hält häufig nicht, was man sich von ihr verspricht. Wissenschaftliche Untersuchungen und Anwendungstests zeigen, dass sie nicht so zuverlässig funktioniert, wie es für ihren flächendeckenden Einsatz erforderlich wäre. Die Erhöhung der Anzahl von biometrischen Merkmalen zur Sicherheitsüberprüfung machen darüber hinaus die Verfahren nicht zuverlässiger, sondern multiplizieren die Fehlerrate. Die Technik ist nach wie vor unausgereift.

Auch kann zur Zeit niemand ernsthaft ausschließen, dass die Daten unbemerkt gelesen, kopiert oder verändert werden. Der behauptete Sicherheitsgewinn durch Biometrie-Pässe ist nicht nur damit mehr als fraglich: Digitale Fingerabdrücke im Pass verraten noch gar nichts über die Absichten des Passinhabers.

Völlig offen ist, wie und ob die biometrischen Merkmale der Österreicherinnen ab Herbst 2005 in einer zentralen Datenbank gespeichert werden und vor allem wer darauf Zugriff hat.

Dem gegenüber stehen finanziellen Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger die enorm sind: Biometrische Merkmale treiben die Passpreise in die Höhe. Ein Reisepass mit einer Laufzeit von fünf Jahren wird jedem österreichischen Staatsbürger, egal welches Alter er hat, voraussichtlich über 90 Euro kosten. Kinder benötigen nunmehr einen eigenen Reisepass. Eine schnelle und unbürokratische Ausstellung des Dokuments ist nicht mehr möglich, es wird von einer Wartezeit von ca. 1 Woche gesprochen.

Aufgrund dieser Umstände ist eine offene und breit geführte Diskussion in Österreich über Nutzen und Sinnhaftigkeit biometrischer Verfahren unverzichtbar.

Dies bevor es zu einer vorschnelle Einführung einer noch unausgereiften Technik im Schnell- Verfahren kommt, die massive Auswirkung auf das Leben der ÖstereicherInnen hat, ohne dass die technischen und datenschutzrechtlichen sowie finanziellen Probleme gelöst sind.

Da darüber hinaus die EU-Verordnung die Einführung biometrischer Merkmale in Reisepässen erst mit Mitte 2006 vorsieht und eine Einführung mit Herbst 2005 nicht notwendig ist, ist ein Moratorium absolut sinnvoll.“

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 18. Oktober 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten außer dem Berichterstatter Mag. Johann Maier die Abgeordneten Günter Kößl, Dr. Peter Pilz, Mag. Walter Posch, Mag. Gisela Wurm sowie die Bundesministerin für innere Angelegenheiten Liese Prokop.

 

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag einstimmig angenommen.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde die Abgeordnete Katharina Pfeffer gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2005 10 18

Katharina Pfeffer            Anton Gaál

    Berichterstatterin Obmannstellvertreter