1156 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Ausschusses für innere Angelegenheiten
über den Antrag 598/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend eines Moratoriums für die Einführung biometrischer Merkmale in Pässen
Die Abgeordneten
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag
am 27. April 2005 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Der Rat der
Europäischen Union hat im Dezember 2004 die umstrittene Verordnung zur
Einführung biometrischer Merkmale in Reisepässen verabschiedet. Demnach müssen
die EU- Mitgliedsstaaten wie Österreich maschinenlesbare Gesichtsbilder
innerhalb 18 Monaten, in die Ausweisdokumente aufnehmen. Für die Fingerabdrücke
ist eine Übergangfrist bis Anfang 2008 vorgesehen (36 Monate).
Die
Österreichische Bundesregierung plant bereits im Herbst 2005 diese sogenannten
Hochsicherheitspässe einzuführen. Die Österreichische Staatsdruckerei GmbH hat
Zeitungsberichten zufolge bereits den Zuschlag für die Produktion der neuen
österreichischen Reisepässe, bekommen. Die Dokumente sollen mit biometrischen
Identifikatoren - etwa digitalisierten Passfotos und Fingerabdrücken - versehen
sein und ab Oktober 2005 ausgegeben werden.
Die beiden
biometrischen Merkmale sollen gemäß der Vorgaben der Internationalen Zivilen
Luftfahrtorganisation ICAO auf einem Funkchip gespeichert werden. Die genauen
Fassungsvermögen der Speichereinheiten legt die Verordnung nicht fest. Der Chip
soll allein fähig sein, die "Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit
der Daten" zu garantieren.
Genau dies wird
von internationalen Datenschutzexperten kritisiert und bezweifelt: Die
Biometrie hält häufig nicht, was man sich von ihr verspricht. Wissenschaftliche
Untersuchungen und Anwendungstests zeigen, dass sie nicht so zuverlässig
funktioniert, wie es für ihren flächendeckenden Einsatz erforderlich wäre. Die
Erhöhung der Anzahl von biometrischen Merkmalen zur Sicherheitsüberprüfung
machen darüber hinaus die Verfahren nicht zuverlässiger, sondern multiplizieren
die Fehlerrate. Die Technik ist nach wie vor unausgereift.
Auch kann zur Zeit
niemand ernsthaft ausschließen, dass die Daten unbemerkt gelesen, kopiert oder
verändert werden. Der behauptete Sicherheitsgewinn durch Biometrie-Pässe ist
nicht nur damit mehr als fraglich: Digitale Fingerabdrücke im Pass verraten
noch gar nichts über die Absichten des Passinhabers.
Völlig offen ist,
wie und ob die biometrischen Merkmale der Österreicherinnen ab Herbst 2005 in
einer zentralen Datenbank gespeichert werden und vor allem wer darauf Zugriff
hat.
Dem gegenüber
stehen finanziellen Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger die enorm sind:
Biometrische Merkmale treiben die Passpreise in die Höhe. Ein Reisepass mit
einer Laufzeit von fünf Jahren wird jedem österreichischen Staatsbürger, egal
welches Alter er hat, voraussichtlich über 90 Euro kosten. Kinder benötigen
nunmehr einen eigenen Reisepass. Eine schnelle und unbürokratische Ausstellung
des Dokuments ist nicht mehr möglich, es wird von einer Wartezeit von ca. 1
Woche gesprochen.
Aufgrund dieser
Umstände ist eine offene und breit geführte Diskussion in Österreich über
Nutzen und Sinnhaftigkeit biometrischer Verfahren unverzichtbar.
Dies bevor es zu
einer vorschnelle Einführung einer noch unausgereiften Technik im Schnell-
Verfahren kommt, die massive Auswirkung auf das Leben der ÖstereicherInnen hat,
ohne dass die technischen und datenschutzrechtlichen sowie finanziellen
Probleme gelöst sind.
Da darüber hinaus
die EU-Verordnung die Einführung biometrischer Merkmale in Reisepässen erst mit
Mitte 2006 vorsieht und eine Einführung mit Herbst 2005 nicht notwendig ist,
ist ein Moratorium absolut sinnvoll.“
Der Ausschuss für
innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner
Sitzung am 18. Oktober 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte
beteiligten außer dem Berichterstatter Mag. Johann Maier die
Abgeordneten Günter Kößl, Dr. Peter Pilz, Mag.
Walter Posch, Mag. Gisela Wurm sowie die Bundesministerin für innere Angelegenheiten
Liese Prokop.
Bei der Abstimmung
wurde der Entschließungsantrag einstimmig angenommen.
Als
Berichterstatterin für das Plenum wurde die Abgeordnete Katharina Pfeffer gewählt.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene
Entschließung annehmen.
Wien, 2005 10 18
Katharina Pfeffer Anton
Gaál
Berichterstatterin Obmannstellvertreter