1157 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht und Antrag

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Passgesetz 1992 geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über den Entschließungsantrag (598/A(E)) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend eines Moratoriums für die Einführung biometrischer Merkmale in Pässen, hat der Ausschuss für innere Angelegenheiten am 18. Oktober 2005 auf Antrag der Abgeordneten Günter Kößl, Mag. Herbert Haupt, Anton Gaál, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Passgesetz 1992 zum Gegenstand hat.

 

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Die Europäische Union hat mit Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates vom 13. Dezember 2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten Mindestsicherheitsnormen und einheitliche Sicherheitsstandards für Pässe und Reisedokumente zum Schutz vor Fälschungen festgelegt.

Dies verpflichtet Österreich bis 28. August 2006 Reisepässe auszustellen, die über ein gedrucktes Lichtbild und einen Chip verfügen, auf dem die Identitätsdaten und das Lichtbild in elektronischer Form gespeichert werden. Dies wird Österreich zeitgerecht einführen.

Unabhängig davon haben die USA beschlossen, dass die visafreie Einreise in die USA aus den Visa - Waiver – Countries nur mehr dann zulässig ist, wenn ein ab dem 26.10.2005 ausgestellter Reisepass über ein digitales (gedrucktes) Lichtbild verfügt. Die derzeit in Österreich ausgestellten Reisepässe werden diesem Anspruch nicht gerecht, weil das Lichtbild in den Pass eingeklebt und laminiert wird.

Diese Regelung erfasst nur Reisedokumente, die nach dem 25. Oktober 2005 ausgestellt werden. Da eine Verlängerung der Gültigkeit die Notwendigkeit der Neuausstellung eines Reisepasses nach obigem Datum nicht erforderlich macht, kommt der Passinhaber nach wie vor in den Genuss der visafreien Einreise in die Vereinigten Staaten. Im Hinblick darauf, dass dies nur als Übergangsregime bis zur Ausgabemöglichkeit der neuen Hochsicherheitspässe erforderlich ist, wird mit einer Verlängerungsmöglichkeit bis zu einem Jahr das Auslangen gefunden. Wenn jemand nicht die Absicht hat, in den nächsten Jahren die USA zu bereisen, bleibt es ihm natürlich unbenommen, die Ausstellung eines herkömmlichen Reisepasses zu beantragen.“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Günter Kößl, Dr. Peter Pilz, Mag. Johann Maier, Mag. Walter Posch und Mag. Gisela Wurm sowie die Bundesministerin für innere Angelegenheiten Liese Prokop das Wort.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2005 10 18

Günter Kößl            Anton Gaál

       Berichterstatter Obmannstellvertreter