1175 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Umweltausschusses
über den Antrag
720/A(E) der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Klaus Wittauer, Kolleginnen und
Kollegen betreffend die weitere Vorgangsweise Österreichs zum
Entsorgungsnachweis hinsichtlich der Endlagerung abgebrannter Brennelemente und
radioaktiver Abfälle in der Schweiz
Die Abgeordneten
Karlheinz Kopf, Klaus Wittauer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen
Entschließungsantrag am 19. Oktober 2005 im Nationalrat eingebracht und wie
folgt begründet:
„Selbst im Falle
eines sofortigen und vollständigen Verzichts auf die Nutzung der Kernenergie
muss das Problem der Entsorgung und Endlagerung abgebrannter Brennelemente und
radioaktiver Abfälle bestmöglich gelöst werden. Weltweit werden diesbezüglich
seit Jahren große Anstrengungen unternommen, die jedoch noch zu keinem einzigen
betriebsbereiten Endlager für hochradioaktive Abfälle und abgebrannte
Brennelemente geführt haben. Auch in der Schweiz sind seit Beginn der 1980er
Jahre diesbezügliche Bemühungen im Gange.
Die Realisierung
eines Lagers für abgebrannte Brennelemente, hochaktive und langlebige
mittelaktive Abfälle ist derzeit noch nicht aktuell. Vorerst geht es um das
Erbringen des vom schweizerischen Bundesrat geforderten Entsorgungsnachweises,
das heißt des Nachweises, dass die dauernde und sichere Beseitigung dieser
Abfälle in der Schweiz möglich ist.
Zu diesem Zweck
untersuchte die schweizerische NAGRA (Nationale Genossenschaft für die Lagerung
radioaktiver Abfälle) die zwei potentiellen Wirtgesteine Kristallin und
Opalinuston, wobei sich die Arbeiten auf den Opalinuston konzentrierten.
Insbesondere wurden im Zürcher Weinland - in der Umgebung von Schaffhausen -
umfangreiche, auch geologische und seismische Untersuchungen durchgeführt.
Diese Resultate wurden im Hinblick auf das Projekt Entsorgungsnachweis
ausgewertet. Darüber hinaus wurde ein so genannter Optionenbericht, der auch
andere Standorte in die Betrachtung mit einschließt, erstellt.
Die
österreichische Bundesregierung steht diesbezüglich mit dem schweizerischen
Bundesrat seit Jahren in Konsultationen. Mit dem bilateralen
„Nuklearinformationsabkommen“ wird auch der möglicherweise betroffenen und
interessierten österreichischen Bevölkerung eine Mitwirkungsmöglichkeit
eröffnet.
In der Zeit vom
13. September bis 12. Dezember 2005 findet nunmehr ein Bürgerbeteiligungsverfahren
zum Entsorgungsnachweis in der Schweiz statt. In dieser Zeit kann auch die
österreichische Öffentlichkeit zum Entsorgungsnachweis für ein schweizerisches
Endlager Stellung nehmen.
Erst nach
Abschluss des Bürgerbeteiligungsverfahrens wird der Schweizerische Bundesrat
über die Anerkennung dieses grundsätzlichen Entsorgungsnachweises entscheiden.
Mit einer
endgültigen Standortentscheidung ist nicht vor dem Jahre 2010, mit einer
Inbetriebnahme des Endlagers nicht vor 2040 zu rechnen.
Auch wenn es sich
erst um einen grundsätzlichen Entsorgungsnachweis handelt, ist es erforderlich,
dass sich die Bundesregierung klar positioniert und alle zum Schutz der
österreichischen Bevölkerung und Umwelt erforderlichen Schritte setzt.“
Der
Umweltausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung
am 09. November 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten
sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters die Abgeordneten
Klaus Wittauer, Heidemarie Rest-Hinterseer,
Karlheinz Kopf und Kai Jan
Krainer sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek.
Bei der Abstimmung
wurde der Entschließungsantrag mit Stimmenmehrheit angenommen.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag,
der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung
annehmen.
Wien, 2005 11 09
Karlheinz Kopf Dr. Eva
Glawischnig-Piesczek
Berichterstatter Obfrau