Entschließung
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die zuständigen Mitglieder der österreichischen Bundesregierung werden im Rahmen der EU ersucht, bei den WTO-Agrarverhandlungen darauf hinzuwirken,
1. dass einer fairen, transparenten
und demokratischen Handelspolitik, die den Menschenrechten, der
Armutsbekämpfung und dem Umweltschutz dient, zum Durchbruch verholfen wird,
2. dass die
Export-Subventionen, Export-Kredite und sonstigen Unterstützungsmaßnahmen der
Industrieländer im Bereich der Landwirtschaft, die zu Verzerrungen auf dem
Weltmarkt führen und negative Auswirkungen auf die lokalen Märkte haben unter
der Bedingung vollständiger Parallelität reduziert werden und im Rahmen eines
verbindlichen Zeitplans auslaufen,
3. dass die Märkte der
Industrieländer für Agrarprodukte der ärmsten Länder (LDCs) des Südens nach dem
Vorbild der EU („Everything but Arms“ EBA Initiative) geöffnet werden,
4. dass die
Entwicklungsländer die Möglichkeit erhalten, Maßnahmen gegen Dumping zu ergreifen
und ihre Landwirtschaft durch die Kennzeichnung besonderer Produkte (sog.
special products) zu schützen. Um den ärmsten Entwicklungsländern eine echte
Hilfestellung zu bieten, soll eine gewisse Differenzierung unter den
Entwicklungsländern gewährleistet sein.
5. dass die Förderungen der Industrieländer im Agrarbereich so gestaltet werden, dass sie die Wettbewerbsfähigkeit einer nachhaltig, sozial und ökologisch ausgerichteten Landwirtschaft stärken. Die Grundpfeiler des Europäischen Agrarmodells (nachhaltig, flächendeckend, ökologisch) werden hierbei als richtungsweisend erachtet. Die Sensibilitäten der europäischen Landwirtschaft sollen insbesondere in den Bereichen wie Zucker, Butter, Rindfleisch, Milch, Obst, Gemüse und Getreide berücksichtigt werden und in Richtung eines qualitativen Außenschutzes weiterentwickelt werden.
6. dass Voraussetzungen
dafür geschaffen werden, dass sich die Agrarpolitiken am Modell der „Ernährungssouveränität“
orientieren können und die Produktion von Grundnahrungsmitteln vorrangig für
den regionalen Markt statt für den Weltmarkt stattfinden kann,
7. dass die
internationalen Menschenrechts-, Arbeitsrechts- und Umweltabkommen von den
Handelsregelungen der WTO nicht ausgehebelt werden können, sondern gegenüber
den Handelsabkommen als gleichrangig berücksichtigt werden wie z.B.: das
Cartagena-Protokoll, das erstmals völkerrechtlich verbindliche Regeln für den
grenzüberschreitenden Handel mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO)
vorsieht und den Staaten das Recht einräumt, den Import von GVO aus Gründen der
Vorsorge zu verbieten,
8. dass der Verlauf der
Verhandlungen nachvollziehbar und transparent erfolgt und die Entwicklungsländer
und alle WTO-Mitgliedstaaten in vollem Umfang mit einbezogen werden,
9. dass die nachhaltige
Entwicklung insbesondere im Zusammenhang mit Umweltschutz und der sozialen
Dimension im Rahmen der WTO gefördert und damit insbesondere der faire Handel
gestärkt wird,
10. dass der Agrarhandel mit den
Interessen der Europäischen Konsumenten und Konsumentinnen hinsichtlich hoher
Lebensmittelqualität, Entwicklung des ländlichen Raumes, Umwelt- und Tierschutz
in Einklang gebracht und das Vorsorgeprinzip in den WTO-Verträgen stärker
verankert wird,
11. dass Pflanzensorten oder Tierrassen
von der Möglichkeit der Patentierung ausgenommen werden und das Recht auf
Patentierung kein Eigentumsrecht an einem Lebenwesen darstellen darf,
12. dass die Öffentlichkeit,
Parlamente, Nichtregierungs- und Konsumentenschutz- Organisationen mehr als
bisher an den Diskussions- und Entscheidungsprozessen beteiligt werden.