Entschließung

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die zuständigen Mitglieder der österreichischen Bundesregierung werden im Rahmen der EU ersucht, bei den WTO-Agrarverhandlungen darauf hinzuwirken,

1.      dass einer fairen, transparenten und demokratischen Handelspolitik, die den Menschenrechten, der Armutsbekämpfung und dem Umweltschutz dient, zum Durchbruch verholfen wird,

2.      dass die Export-Subventionen, Export-Kredite und sonstigen Unterstützungsmaßnahmen der Industrieländer im Bereich der Landwirtschaft, die zu Verzerrungen auf dem Weltmarkt führen und negative Auswirkungen auf die lokalen Märkte haben unter der Bedingung vollständiger Parallelität reduziert werden und im Rahmen eines verbindlichen Zeitplans auslaufen,

3.      dass die Märkte der Industrieländer für Agrarprodukte der ärmsten Länder (LDCs) des Südens nach dem Vorbild der EU („Everything but Arms“ EBA Initiative) geöffnet werden,

4.      dass die Entwicklungsländer die Möglichkeit erhalten, Maßnahmen gegen Dumping zu ergreifen und ihre Landwirtschaft durch die Kennzeichnung besonderer Produkte (sog. special products) zu schützen. Um den ärmsten Entwicklungsländern eine echte Hilfestellung zu bieten, soll eine gewisse Differenzierung unter den Entwicklungsländern gewährleistet sein.

5.      dass die Förderungen der Industrieländer im Agrarbereich so gestaltet werden, dass sie die Wettbewerbsfähigkeit einer nachhaltig, sozial und ökologisch ausgerichteten Landwirtschaft stärken. Die Grundpfeiler des Europäischen Agrarmodells (nachhaltig, flächendeckend, ökologisch) werden hierbei als richtungsweisend erachtet. Die Sensibilitäten der europäischen Landwirtschaft sollen insbesondere in den Bereichen wie Zucker, Butter, Rindfleisch, Milch, Obst, Gemüse und Getreide berücksichtigt werden und in Richtung eines qualitativen Außenschutzes weiterentwickelt werden.

6.      dass Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass sich die Agrarpolitiken am Modell der „Ernährungssouveränität“ orientieren können und die Produktion von Grundnahrungsmitteln vorrangig für den regionalen Markt statt für den Weltmarkt stattfinden kann,

7.      dass die internationalen Menschenrechts-, Arbeitsrechts- und Umweltabkommen von den Handelsregelungen der WTO nicht ausgehebelt werden können, sondern gegenüber den Handelsabkommen als gleichrangig berücksichtigt werden wie z.B.: das Cartagena-Protokoll, das erstmals völkerrechtlich verbindliche Regeln für den grenzüberschreitenden Handel mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) vorsieht und den Staaten das Recht einräumt, den Import von GVO aus Gründen der Vorsorge zu verbieten,

8.      dass der Verlauf der Verhandlungen nachvollziehbar und transparent erfolgt und die Entwicklungsländer und alle WTO-Mitgliedstaaten in vollem Umfang mit einbezogen werden,

9.      dass die nachhaltige Entwicklung insbesondere im Zusammenhang mit Umweltschutz und der sozialen Dimension im Rahmen der WTO gefördert und damit insbesondere der faire Handel gestärkt wird,


10.    dass der Agrarhandel mit den Interessen der Europäischen Konsumenten und Konsumentinnen hinsichtlich hoher Lebensmittelqualität, Entwicklung des ländlichen Raumes, Umwelt- und Tierschutz in Einklang gebracht und das Vorsorgeprinzip in den WTO-Verträgen stärker verankert wird,

11.    dass Pflanzensorten oder Tierrassen von der Möglichkeit der Patentierung ausgenommen werden und das Recht auf Patentierung kein Eigentumsrecht an einem Lebenwesen darstellen darf,

12.    dass die Öffentlichkeit, Parlamente, Nichtregierungs- und Konsumentenschutz- Organisationen mehr als bisher an den Diskussions- und Entscheidungsprozessen beteiligt werden.