Erläuterungen

I. Allgemeiner Teil

Seit der Erstellung bzw. Verlautbarung des Bundesfinanzgesetzes 2005 sind Entwicklungen eingetreten, die Auswirkungen auf das Budget 2005 haben. Hierbei handelt es sich insbesondere um Zahlungen im Zusammenhang mit dem klinischen Mehraufwand und zur Finanzierung von Klinikbauten, um Zahlungen im Rahmen der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, um Aufwendungen im Zusammenhang mit Grundeinlösungen der ASFINAG sowie um eine Förderung zur Errichtung eines Katastrophenhilfezentrums des Österreichischen Roten Kreuzes.

Weitere Einzelheiten sind dem Besonderen Teil zu entnehmen.

Der Gesetzesbeschluss betrifft die Änderung des Bundesfinanzgesetzes, weshalb gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG dem Bundesrat keine Mitwirkung zusteht.

II. Besonderer Teil

Zu Z 1:

Gemäß § 12 Abs. 5 Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz werden der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH für die Aufwendungen, die ihr im Zusammenhang mit der Erfüllung der in den §§ 6 und 8 angeführten Aufgaben entstehen, im Jahr 2005 zusätzliche Mittel in Höhe von 1 Million Euro vergütet.

Der Mehrbedarf im Voranschlagsansatz 1/60086 ergibt sich insbesondere aus den Zahlungen an das Sekretariat des Internationalen Verbandes forstlicher Forschungs- und Versuchsanstalten (IUFRO) und aus Zahlungen zur Internationalisierung der Präsidentenkonferenz der österreichischen Landwirtschaftskammern.

Die beim Voranschlagsansatz 1/60346 nicht benötigten EU-Mittel (EAGFL-Garantie) werden im Bereich der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes eingesetzt.

Zu Z 2:

Die Erweiterung dieser Ermächtigungsbestimmung ermöglicht die vollständige Erfassung von Einnahmen aus der Veräußerung militärischer Liegenschaften, für die keine Ersatzbauten erforderlich sind.

Zu Z 3:

Die Erhöhung der Überschreitungsermächtigung um 3 Millionen Euro resultiert aus folgenden Projekten: Öffnung des Parlaments (insbesonders für die Veranstaltung „Offenes Parlament“ und die neue Corporate Design Linie), Ausstattung und Betrieb des Parlamentsshops sowie der Sicherheitszentrale, Planungs- und Baumaßnahmen, Werkleistungen (zB begleitende Kontrolle, Übersiedlungs- und Reinigungskosten), Amts- und Parlamentsausstattung.

Zu Z 4:

Für die Informationskampagne „Unternehmen Arbeitsplatz“ werden dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit 1,2 Millionen Euro übertragen. Die Durchführung dieser Kampagne erfolgt durch das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. Der Gesamtbetrag der Ermächtigung für das Kapitel 10 „Bundeskanzleramt“ reduziert sich somit auf 4,8 Millionen Euro.

Zu Z 5:

Zur Finanzierung des klinischen Mehraufwandes Wien ist, auf Grund einer Vereinbarung zwischen Bund und Stadt Wien über die Abgeltung des klinischen Mehraufwandes im AKH Wien, eine Erhöhung der bisher bestehenden Ermächtigung von 18 Millionen Euro um 30 Millionen Euro auf nunmehr insgesamt 48 Millionen Euro notwendig.

Zu Z 6:

Gemäß den Schätzungen der ASFINAG wird sich in Folge der aktuellen Großvorhaben der prognostizierte Wert für Grundeinlösungen der ASFINAG im Jahr 2005 auf rd. 100 Millionen Euro belaufen. Mit der aktuellen Ermächtigung in Höhe von 59 Millionen Euro kann daher nicht das Auslangen gefunden werden. Den Ausgaben stehen Einnahmen in gleicher Höhe von Seiten der ASFINAG gegenüber.

Zu Z 7:

Z 38:

Die Repräsentations- und Veranstaltungsräumlichkeiten des 2. Stockes des Leopoldinischen Traktes der Hofburg, die bislang als Büroräume genutzt waren, sollen ihrer ursprünglichen Widmung zugeführt werden. Die Durchführung kleinerer Empfänge, Kulturveranstaltungen sowie Pressegespräche im Rahmen von Besuchen bedingt jedoch eine begrenzte Umgestaltung (Adaption und Renovierung) der Räume bzw. eine teilweise Modernisierung der Ausstattung.

Z 39:

Der Verfassungsgerichtshof hat in der Vergangenheit über keine eigene Buchhaltung verfügt und konnte folglich keine Ausgabenersparnis durch die Abgabe von Personal an die Buchhaltungsagentur erzielen. Im Hinblick auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Rahmenvereinbarung war die Kostenbelastung für den Verfassungsgerichtshof zum Zeitpunkt der Erstellung des Budgets 2005 nicht vorhersehbar.

Z 40:

Die gemeinsam mit dem Verfassungsgerichtshof genutzte Telefonanlage bedarf einer dringenden Erneuerung. Der Anteil des Verwaltungsgerichtshofes beträgt 0,065 Millionen Euro.

Für den Betrieb von HV-SAP sowie die Wartung bzw. den Nachkauf von Lizenzen sind zusätzliche Mittel in Höhe von 0,061 Millionen Euro erforderlich.

Der Verwaltungsgerichtshof hat in der Vergangenheit über keine eigene Buchhaltung verfügt und konnte folglich keine Ausgabenersparnis durch die Abgabe von Personal an die Buchhaltungsagentur erzielen. Im Hinblick auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Rahmenvereinbarung war die Kostenbelastung für den Verwaltungsgerichtshof in Höhe von 0,084 Millionen Euro zum Zeitpunkt der Erstellung des Budgets 2005 nicht vorhersehbar.

Z 41:

Mit dem Betrag in Höhe von 2,5 Millionen Euro leistet der Bund eine Förderung zur Errichtung eines Katastrophenhilfezentrums des Österreichischen Roten Kreuzes in Wien-Inzersdorf, in welchem ua. das Katastrophenschutzlager des Bundesministeriums für Inneres untergebracht werden wird.

Z 42:

Zur Finanzierung von Klinikbauten (Restfertigstellung AKH Wien) sind im Jahr 2005 zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 22,5 Millionen Euro notwendig. Der Betrag ergibt sich aus einer Vereinbarung des Bundes mit der Stadt Wien.

Z 43:

Zur Finanzierung einer Förderung an die Austrian American Foundation sind im Jahr 2005 zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 0,8 Millionen Euro notwendig.

Z 44:

Im Zusammenhang mit noch offenen Problemen in Entschädigungs- und Restitutionsangelegenheiten musste die New Yorker Rechtsanwaltskanzlei Weil, Gotshal & Manges LLP zur Vertretung der Interessen Österreichs bei allfälligen Klagen in diesem Zusammenhang weiterhin beauftragt werden.

Z 45:

Gemäß Beschluss des Rates über einen Mechanismus zur Verwaltung der Finanzierung der gemeinsamen Kosten der Operationen der Europäischen Union mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen sind die Kosten von ESVP-Operationen mit militärischen oder verteidigungspolitischen Implikationen anteilig von den Mitgliedsstaaten zu tragen. Mit der Übernahme der internationalen Militärpräsenz in Bosnien und Herzegowina mit 2.12.2004 durch die EU ist das EU-Krisenmanagement hinsichtlich Inhalt und Umfang (7000 SoldatInnen sowie Übernahme einer umfangreichen Infrastruktur von der NATO) in eine neue Dimension eingetreten. Im Jahr 2005 wurden für die Operation ALTHEA (Bosnien) insgesamt rund 1,074 Millionen EUR fällig.

Z 46:

Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen wurde im Zuge der Besuchsreise nach Palästina von der Frau Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten eine Zuwendung in Höhe von 1 Million Euro für Kapazitäts- und Institutionsentwicklung in Verbindung mit dem Gaza/WB-Abzugsplan und der Wolfensohn Mission zugesagt. Diese Zuwendung soll dazu beitragen, dass von dem eher stückweisen Ansatz der Vergangenheit in Richtung eines umfassenden strategischen Kapazitätsentwicklungsprogrammes in Verbindung mit dem Nationalen Entwicklungsplan gegangen wird.

Z 47:

Die gesetzlichen Maßnahmen für den Arbeitsmarkt erfordern eine begleitende, breite Information der Bevölkerung. Die Mittel werden für Informationsvorhaben wie insbesondere „Unternehmen Arbeitsplatz“ benötigt. Für diese Informationskampagne werden dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit 1,2 Millionen Euro vom Kapitel 10 übertragen. Die Ermächtigung für das Kapitel 10 wird auf 4,8 Millionen Euro reduziert.

Z 48:

Zur Unterstützung der Israelitischen Kultusgemeinde beim Neubau bzw. bei der Sanierung des Geriatrie- und Pflegezentrums mit angeschlossenem Pflegewohnheim (Maimonideszentrum) sind zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 2,5 Millionen Euro erforderlich.

Z 49:

Für die Errichtung von Fortbildungs- und Begegnungszentren sollen zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.

Zu Z 8:

In Entsprechung der bisherigen Vorgangsweise sollen im Bereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten die Ausgaben für Instandhaltungen zur Gänze einer Rücklage zugeführt werden können.

Zu Z 9:

Die 100%ige Rücklagefähigkeit der im Jahr 2005 beim Voranschlagsansatz 1/20068 „EU-Ratspräsidentschaft (Ressortbudget); Aufwendungen“ nicht verbrauchten Mittel soll sichergestellt werden.

Zu Z 10:

Die Rücklagenzuführung von nicht verbrauchten Projektmitteln, die im Rahmen des Europäischen Sozialfonds abgewickelt und erst gegen Jahresende überwiesen werden, soll sichergestellt werden.

Zu Z 11:

Die Einfügung der neuen Voranschlagsansätze gemäß lit. a) und b) sind zur ordnungsgemäßen Verrechnung der Anschaffungen von Messgeräten im Zusammenhang mit der Vollziehung des Hydrographiegesetzes und der Einnahmen aus Twinning-Projekten im Bereich der Bundeskellereiinspektion notwendig.

Die Einfügung der neuen Voranschlagsansätze gemäß lit. c) sind zur ordnungsgemäßen Verrechnung der durch die Novelle des Komm-Austria-Gesetzes begründeten gesetzlichen Verpflichtung für den Bund notwendig.

Zu Z 12:

a) Da die Integration von Menschen mit Behinderung in die Arbeitswelt zu den Schwerpunkten der Bundesregierung zählt und das bisherige Kontingent von 750 Behindertenplanstellen im Allgemeinen Teil des Stellenplanes 2005 bereits zur Gänze ausgeschöpft ist und laufend Anträge einlangen, ist die Aufstockung um weitere 200 Planstellen notwendig geworden; zusätzliche Budgetmittel sind hiefür nicht erforderlich, weil bereits jetzt im Punkt 3 Abs. 12 des Allgemeinen Teiles des Stellenplanes bestimmt wird, dass durch die Zuweisung von Behindertenplanstellen die Bestimmungen über die Überschreitung von Ausgabenansätzen nicht berührt werden und somit die erforderlichen Budgetmittel für die zusätzliche Beschäftigung weiterer behinderter Mitmenschen durch kapitelinterne Umschichtungen abzudecken sind.

b) Gemäß § 137 Abs. 6 BDG wurden mehrere Arbeitsplätze von Beamten der Präsidentschaftskanzlei durch den Bundespräsidenten neu bewertet und zugeordnet. Da diese Neubewertungen Auswirkungen auf den Stellenplan haben, ist eine Anpassung erforderlich.

Die A2-Planstellen wurden um weitere 3 Planstellen auf Grund des gestiegenen Arbeitsaufkommens im Internationalen Bereich, Bürgerservice und Verwaltung aufgestockt. Die Einhaltung des budgetären Personalaufwandes ist jederzeit gewährleistet.

Zur Vorsorge für das mit 1. Jänner 2008 in Kraft tretende Strafprozessreformgesetz, BGBl. I Nr. 19/2004, wurde die Anzahl der Planstellen für Richteramtsanwärter zwecks späterer Umwandlung in Planstellen für Staatsanwälte im Stellenplan 2005 um 80 (von 150 auf 230) erhöht. Da die Schulungen für die damit verbundenen weitreichenden Umstellungen im Arbeitsablauf insbesondere der Staatsanwälte bereits jetzt vorbereitet und zeitgerecht gestartet werden müssen, ist es erforderlich, die Umwandlung von vier der vorgesehenen zusätzlichen Planstellen für Staatsanwälte vorzuziehen und die Planstellen für Staatsanwälte von 130 auf 134 aufzustocken.

Gleichzeitig können als vorübergehende Unterstützungsmaßnahme zur Reduktion von Verfahrensrückständen im Bereich der Gerichte weitere 26 Umwandlungen vorgenommen und die Planstellen für übrige Richter von 1.392 auf 1.418 aufgestockt werden. Dies allerdings mit der Maßgabe, dass die betreffenden Planstellen neben den sonst auf Grund der Aufgabenverlagerung erforderlichen Umwandlungen von Richterplanstellen in Planstellen für Staatsanwälte spätestens mit dem Inkrafttreten des Strafprozessreformgesetzes widmungsgemäß wieder in Planstellen für Staatsanwälte umgewandelt werden.

Im Gegenzug werden die Planstellen für Richteramtsanwärter von 230 auf 200 reduziert. Die Einhaltung des budgetären Personalaufwandes ist jederzeit gewährleistet.

Gleichzeitig wird im Rahmen einer Novelle zum Bundes-Verfassungsgesetz und zum Richterdienstgesetz eine (dauerhafte) Anhebung des Hundertsatzes für die Bemessung der Höchstzahl für „Sprengelrichter“ von 2 vH auf 3 vH angestrebt.

Zur Abdeckung des in den Gruppen Straße und Schiene erhöhten Arbeitsanfalles ist auf Grund der großen Anzahl von Bauvorhaben sowie zur Beschleunigung der anhängigen bzw. anstehenden Bauverfahren in der Zentralleitung eine Aufstockung der Planstellen für die Aufnahme von Juristinnen und Juristen notwendig. Die Einhaltung des budgetären Personalaufwandes muss jederzeit im laufenden Budget Deckung finden.

Anlässlich der Bestellung von Herrn Mag. Eduard Mainoni zum Staatssekretär wurden im Zuge der Budgetverhandlungen 2005/2006 im Stellenplan 2005 dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Planstellen zur Verfügung gestellt. Der umfangreiche Aufgabenbereich des Staatssekretariates hat eine Aufstockung um weitere 2 Planstellen erforderlich gemacht.