Erläuterungen
I. Allgemeiner Teil
Seit der Erstellung bzw. Verlautbarung des Bundesfinanzgesetzes 2005 sind
Entwicklungen eingetreten, die Auswirkungen auf das Budget 2005 haben. Hierbei
handelt es sich insbesondere um Zahlungen im Zusammenhang mit dem klinischen
Mehraufwand und zur Finanzierung von Klinikbauten, um Zahlungen im Rahmen der
Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, um
Aufwendungen im Zusammenhang mit Grundeinlösungen der ASFINAG sowie um eine
Förderung zur Errichtung eines Katastrophenhilfezentrums des Österreichischen
Roten Kreuzes.
Weitere Einzelheiten sind dem Besonderen Teil zu entnehmen.
Der Gesetzesbeschluss betrifft die Änderung des Bundesfinanzgesetzes,
weshalb gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG dem Bundesrat keine Mitwirkung
zusteht.
II. Besonderer Teil
Zu Z 1:
Gemäß § 12 Abs. 5 Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz
werden der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
GmbH für die Aufwendungen, die ihr im Zusammenhang mit der Erfüllung der in den
§§ 6 und 8 angeführten Aufgaben entstehen, im Jahr 2005 zusätzliche Mittel
in Höhe von 1 Million Euro vergütet.
Der Mehrbedarf im Voranschlagsansatz 1/60086 ergibt sich insbesondere aus
den Zahlungen an das Sekretariat des Internationalen Verbandes forstlicher
Forschungs- und Versuchsanstalten (IUFRO) und aus Zahlungen zur
Internationalisierung der Präsidentenkonferenz der österreichischen
Landwirtschaftskammern.
Die beim Voranschlagsansatz 1/60346 nicht benötigten EU-Mittel
(EAGFL-Garantie) werden im Bereich der Förderung der Entwicklung des ländlichen
Raumes eingesetzt.
Zu Z 2:
Die Erweiterung dieser Ermächtigungsbestimmung ermöglicht die vollständige
Erfassung von Einnahmen aus der Veräußerung militärischer Liegenschaften, für
die keine Ersatzbauten erforderlich sind.
Zu Z 3:
Die Erhöhung der Überschreitungsermächtigung um 3 Millionen Euro
resultiert aus folgenden Projekten: Öffnung des Parlaments (insbesonders für
die Veranstaltung „Offenes Parlament“ und die neue Corporate Design Linie),
Ausstattung und Betrieb des Parlamentsshops sowie der Sicherheitszentrale,
Planungs- und Baumaßnahmen, Werkleistungen (zB begleitende Kontrolle,
Übersiedlungs- und Reinigungskosten), Amts- und Parlamentsausstattung.
Zu Z 4:
Für die Informationskampagne „Unternehmen Arbeitsplatz“ werden dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit 1,2 Millionen Euro übertragen.
Die Durchführung dieser Kampagne erfolgt durch das zuständige Bundesministerium
für Wirtschaft und Arbeit. Der Gesamtbetrag der Ermächtigung für das
Kapitel 10 „Bundeskanzleramt“ reduziert sich somit auf 4,8 Millionen
Euro.
Zu Z 5:
Zur Finanzierung des klinischen Mehraufwandes Wien ist, auf Grund einer
Vereinbarung zwischen Bund und Stadt Wien über die Abgeltung des klinischen
Mehraufwandes im AKH Wien, eine Erhöhung der bisher bestehenden Ermächtigung
von 18 Millionen Euro um 30 Millionen Euro auf nunmehr insgesamt
48 Millionen Euro notwendig.
Zu Z 6:
Gemäß den Schätzungen der ASFINAG wird sich in Folge der aktuellen
Großvorhaben der prognostizierte Wert für Grundeinlösungen der ASFINAG im Jahr
2005 auf rd. 100 Millionen Euro belaufen. Mit der aktuellen Ermächtigung
in Höhe von 59 Millionen Euro kann daher nicht das Auslangen gefunden
werden. Den Ausgaben stehen Einnahmen in gleicher Höhe von Seiten der ASFINAG
gegenüber.
Zu Z 7:
Z 38:
Die Repräsentations- und Veranstaltungsräumlichkeiten des 2. Stockes des
Leopoldinischen Traktes der Hofburg, die bislang als Büroräume genutzt waren,
sollen ihrer ursprünglichen Widmung zugeführt werden. Die Durchführung
kleinerer Empfänge, Kulturveranstaltungen sowie Pressegespräche im Rahmen von
Besuchen bedingt jedoch eine begrenzte Umgestaltung (Adaption und Renovierung)
der Räume bzw. eine teilweise Modernisierung der Ausstattung.
Z 39:
Der Verfassungsgerichtshof hat in der Vergangenheit über keine eigene Buchhaltung
verfügt und konnte folglich keine Ausgabenersparnis durch die Abgabe von
Personal an die Buchhaltungsagentur erzielen. Im Hinblick auf den Zeitpunkt des
Abschlusses der Rahmenvereinbarung war die Kostenbelastung für den
Verfassungsgerichtshof zum Zeitpunkt der Erstellung des Budgets 2005 nicht
vorhersehbar.
Z 40:
Die gemeinsam mit dem Verfassungsgerichtshof genutzte Telefonanlage bedarf
einer dringenden Erneuerung. Der Anteil des Verwaltungsgerichtshofes beträgt
0,065 Millionen Euro.
Für den Betrieb von HV-SAP sowie die Wartung bzw. den Nachkauf von Lizenzen
sind zusätzliche Mittel in Höhe von 0,061 Millionen Euro erforderlich.
Der Verwaltungsgerichtshof hat in der Vergangenheit über keine eigene
Buchhaltung verfügt und konnte folglich keine Ausgabenersparnis durch die
Abgabe von Personal an die Buchhaltungsagentur erzielen. Im Hinblick auf den
Zeitpunkt des Abschlusses der Rahmenvereinbarung war die Kostenbelastung für
den Verwaltungsgerichtshof in Höhe von 0,084 Millionen Euro zum Zeitpunkt der
Erstellung des Budgets 2005 nicht vorhersehbar.
Z 41:
Mit dem Betrag in Höhe von 2,5 Millionen Euro leistet der Bund eine
Förderung zur Errichtung eines Katastrophenhilfezentrums des Österreichischen
Roten Kreuzes in Wien-Inzersdorf, in welchem ua. das Katastrophenschutzlager
des Bundesministeriums für Inneres untergebracht werden wird.
Z 42:
Zur Finanzierung von Klinikbauten (Restfertigstellung AKH Wien) sind im
Jahr 2005 zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 22,5 Millionen Euro
notwendig. Der Betrag ergibt sich aus einer Vereinbarung des Bundes mit der
Stadt Wien.
Z 43:
Zur Finanzierung einer Förderung an die Austrian American Foundation sind
im Jahr 2005 zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 0,8 Millionen Euro
notwendig.
Z 44:
Im Zusammenhang mit noch offenen Problemen in Entschädigungs- und
Restitutionsangelegenheiten musste die New Yorker Rechtsanwaltskanzlei Weil,
Gotshal & Manges LLP zur Vertretung der Interessen Österreichs bei
allfälligen Klagen in diesem Zusammenhang weiterhin beauftragt werden.
Z 45:
Gemäß Beschluss des Rates über einen Mechanismus zur Verwaltung der
Finanzierung der gemeinsamen Kosten der Operationen der Europäischen Union mit
militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen sind die Kosten von
ESVP-Operationen mit militärischen oder verteidigungspolitischen Implikationen
anteilig von den Mitgliedsstaaten zu tragen. Mit der Übernahme der
internationalen Militärpräsenz in Bosnien und Herzegowina mit 2.12.2004 durch
die EU ist das EU-Krisenmanagement hinsichtlich Inhalt und Umfang (7000
SoldatInnen sowie Übernahme einer umfangreichen Infrastruktur von der NATO) in
eine neue Dimension eingetreten. Im Jahr 2005 wurden für die Operation ALTHEA
(Bosnien) insgesamt rund 1,074 Millionen EUR fällig.
Z 46:
Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen wurde im Zuge der
Besuchsreise nach Palästina von der Frau Bundesminister für auswärtige
Angelegenheiten eine Zuwendung in Höhe von 1 Million Euro für Kapazitäts-
und Institutionsentwicklung in Verbindung mit dem Gaza/WB-Abzugsplan und der
Wolfensohn Mission zugesagt. Diese Zuwendung soll dazu beitragen, dass von dem
eher stückweisen Ansatz der Vergangenheit in Richtung eines umfassenden
strategischen Kapazitätsentwicklungsprogrammes in Verbindung mit dem Nationalen
Entwicklungsplan gegangen wird.
Z 47:
Die gesetzlichen Maßnahmen für den Arbeitsmarkt erfordern eine begleitende,
breite Information der Bevölkerung. Die Mittel werden für Informationsvorhaben
wie insbesondere „Unternehmen Arbeitsplatz“ benötigt. Für diese Informationskampagne
werden dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit 1,2 Millionen Euro
vom Kapitel 10 übertragen. Die Ermächtigung für das Kapitel 10 wird
auf 4,8 Millionen Euro reduziert.
Z 48:
Zur Unterstützung der Israelitischen Kultusgemeinde beim Neubau bzw. bei
der Sanierung des Geriatrie- und Pflegezentrums mit angeschlossenem
Pflegewohnheim (Maimonideszentrum) sind zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe
von 2,5 Millionen Euro erforderlich.
Z 49:
Für die Errichtung von Fortbildungs- und Begegnungszentren sollen
zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.
Zu Z 8:
In Entsprechung der bisherigen Vorgangsweise sollen im Bereich des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten die Ausgaben für
Instandhaltungen zur Gänze einer Rücklage zugeführt werden können.
Zu Z 9:
Die 100%ige Rücklagefähigkeit der im Jahr 2005 beim Voranschlagsansatz
1/20068 „EU-Ratspräsidentschaft (Ressortbudget); Aufwendungen“ nicht
verbrauchten Mittel soll sichergestellt werden.
Zu Z 10:
Die Rücklagenzuführung von nicht verbrauchten Projektmitteln, die im Rahmen
des Europäischen Sozialfonds abgewickelt und erst gegen Jahresende überwiesen
werden, soll sichergestellt werden.
Zu Z 11:
Die Einfügung der neuen Voranschlagsansätze gemäß lit. a) und b) sind
zur ordnungsgemäßen Verrechnung der Anschaffungen von Messgeräten im
Zusammenhang mit der Vollziehung des Hydrographiegesetzes und der Einnahmen aus
Twinning-Projekten im Bereich der Bundeskellereiinspektion notwendig.
Die Einfügung der neuen Voranschlagsansätze gemäß lit. c) sind zur ordnungsgemäßen
Verrechnung der durch die Novelle des Komm-Austria-Gesetzes begründeten
gesetzlichen Verpflichtung für den Bund notwendig.
Zu Z 12:
a) Da die Integration von Menschen mit Behinderung in die Arbeitswelt zu
den Schwerpunkten der Bundesregierung zählt und das bisherige Kontingent von
750 Behindertenplanstellen im Allgemeinen Teil des Stellenplanes 2005 bereits
zur Gänze ausgeschöpft ist und laufend Anträge einlangen, ist die Aufstockung
um weitere 200 Planstellen notwendig geworden; zusätzliche Budgetmittel sind
hiefür nicht erforderlich, weil bereits jetzt im Punkt 3 Abs. 12 des
Allgemeinen Teiles des Stellenplanes bestimmt wird, dass durch die Zuweisung
von Behindertenplanstellen die Bestimmungen über die Überschreitung von
Ausgabenansätzen nicht berührt werden und somit die erforderlichen Budgetmittel
für die zusätzliche Beschäftigung weiterer behinderter Mitmenschen durch
kapitelinterne Umschichtungen abzudecken sind.
b) Gemäß § 137 Abs. 6 BDG wurden mehrere Arbeitsplätze von
Beamten der Präsidentschaftskanzlei durch den Bundespräsidenten neu bewertet
und zugeordnet. Da diese Neubewertungen Auswirkungen auf den Stellenplan haben,
ist eine Anpassung erforderlich.
Die A2-Planstellen wurden um weitere 3 Planstellen auf Grund des
gestiegenen Arbeitsaufkommens im Internationalen Bereich, Bürgerservice und
Verwaltung aufgestockt. Die Einhaltung des budgetären Personalaufwandes ist
jederzeit gewährleistet.
Zur Vorsorge für das mit 1. Jänner 2008 in Kraft tretende
Strafprozessreformgesetz, BGBl. I Nr. 19/2004, wurde die Anzahl der
Planstellen für Richteramtsanwärter zwecks späterer Umwandlung in Planstellen
für Staatsanwälte im Stellenplan 2005 um 80 (von 150 auf 230) erhöht. Da die
Schulungen für die damit verbundenen weitreichenden Umstellungen im Arbeitsablauf
insbesondere der Staatsanwälte bereits jetzt vorbereitet und zeitgerecht
gestartet werden müssen, ist es erforderlich, die Umwandlung von vier der
vorgesehenen zusätzlichen Planstellen für Staatsanwälte vorzuziehen und die
Planstellen für Staatsanwälte von 130 auf 134 aufzustocken.
Gleichzeitig können als vorübergehende Unterstützungsmaßnahme zur Reduktion
von Verfahrensrückständen im Bereich der Gerichte weitere 26 Umwandlungen
vorgenommen und die Planstellen für übrige Richter von 1.392 auf 1.418
aufgestockt werden. Dies allerdings mit der Maßgabe, dass die betreffenden
Planstellen neben den sonst auf Grund der Aufgabenverlagerung erforderlichen
Umwandlungen von Richterplanstellen in Planstellen für Staatsanwälte spätestens
mit dem Inkrafttreten des Strafprozessreformgesetzes widmungsgemäß wieder in
Planstellen für Staatsanwälte umgewandelt werden.
Im Gegenzug werden die Planstellen für Richteramtsanwärter von 230 auf 200
reduziert. Die Einhaltung des budgetären Personalaufwandes ist jederzeit gewährleistet.
Gleichzeitig wird im Rahmen einer Novelle zum Bundes-Verfassungsgesetz und
zum Richterdienstgesetz eine (dauerhafte) Anhebung des Hundertsatzes für die
Bemessung der Höchstzahl für „Sprengelrichter“ von 2 vH auf 3 vH
angestrebt.
Zur Abdeckung des in den Gruppen Straße und Schiene erhöhten
Arbeitsanfalles ist auf Grund der großen Anzahl von Bauvorhaben sowie zur
Beschleunigung der anhängigen bzw. anstehenden Bauverfahren in der
Zentralleitung eine Aufstockung der Planstellen für die Aufnahme von Juristinnen
und Juristen notwendig. Die Einhaltung des budgetären Personalaufwandes muss
jederzeit im laufenden Budget Deckung finden.
Anlässlich der Bestellung von Herrn Mag. Eduard Mainoni zum Staatssekretär
wurden im Zuge der Budgetverhandlungen 2005/2006 im Stellenplan 2005 dem
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Planstellen zur
Verfügung gestellt. Der umfangreiche Aufgabenbereich des Staatssekretariates
hat eine Aufstockung um weitere 2 Planstellen erforderlich gemacht.