1203 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Unterrichtsausschusses
über den Antrag 627/A(E) der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einschränkung der Klassenwiederholungen im Pflichtschulbereich
Die Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen
Entschließungsantrag am 12. Mai 2005 im Nationalrat eingebracht und wie
folgt begründet:
„Die ExpertInnen
der Zukunftskommission beziehen in dem im April vorgelegten Abschlussbericht
einen klaren Standpunkt was das Wiederholen von ganzen Schulstufen betrifft. Da
beim generellen Repetieren die Nachteile deutlich größer als die Vorteile
erscheinen, solle das Wiederholen von ganzen Schulstufen durch pädagogische
und/oder organisatorische Verbesserungen soweit als möglich vermieden werden.
Für die
Pflichtschulen empfehlen die ExpertInnen folgende Maßnahmen:
· Lehrplanumstufungen in einzelnen Gegenständen (‚Förderlehrpläne’), wenn SchülerInnen die Anforderungen des Regellehrplans nicht (oder noch nicht) erfüllen können. Für diesen Prozess sind entsprechende Standards (Einbeziehung von Sonderpädagogen, genaue Förderpläne, etc.) zu entwickeln. Lehrplanumstufungen erfolgen durch die Schule im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten (wenn kein Einvernehmen erzielbar ist, ist ein ordentliches Verfahren unter Führung der Schulbehörde 1. Instanz einzuleiten).
· Konzentration pädagogischer und schulorganisatorischer Maßnahmen in der 7. und 8. Schulstufe auf das Ziel ‚Hauptschulabschluss’ (Formulierung von Mindestanforderungen, spezielle Kurssysteme unter Reduktion der Leistungsanforderungen in anderen schulischen Bereichen, etc.) Bei Nichterreichung des Zieles: Weitere Möglichkeit zur Erreichung des Hauptschulabschlusses durch Neudefinition der Aufgaben der Polytechnischen Schule: Zum Ziel ‚Vorbereitung auf das Berufsleben’ und entsprechende praktische Arbeit kommt das Ziel ‚Hauptschulabschluss’ dazu. Hier sind neue Formen des Umgangs mit Leistungsanforderungen zu entwickeln (z.B. ‚blockweises’ Abwickeln des Unterrichts und der Prüfungen in D, M, E usw.).
Unter diesen
Bedingungen – so empfiehlt die Zukunftskommission – soll ein Repetieren einer
Klasse in der Pflichtschule nur mehr auf Antrag der Erziehungsberechtigten
durch entsprechenden Konferenzbeschluss möglich sein.“
Der
Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner
Sitzung am 22. November 2005 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Abgeordneter Dieter Brosz.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Dr. Alfred Brader, Wolfgang Großruck, Nikolaus Prinz, Christian Faul und Dr. Franz-Joseph Huainigg.
Bei der Abstimmung
fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.
Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Wolfgang Großruck gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2005 11 22
Wolfgang Großruck Werner Amon, MBA
Berichterstatter Obmann