1214 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über die
Regierungsvorlage (1122 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das
Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das
Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Landarbeitsgesetz 1984
geändert werden
und
über den Antrag
330/A der Abgeordneten Ing. Josef Winkler, Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen
und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend
die Grundsätze für die Regelung des Arbeitsrechtes in der Land- und
Forstwirtschaft (Landarbeitsgesetz 1984 – LAG) geändert wird
Zur Regierungsvorlage 1122 der Beilagen:
Durch die in der
gegenständlichen Regierungsvorlage vorgesehene Novellierung des
Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes soll auch für Wahl- und Pflegeeltern
die Inanspruchnahme der Sterbebegleitung ermöglicht werden. Weiters soll die
Inanspruchnahmedauer bei der Begleitung schwersterkrankter Kinder auf insgesamt
maximal neun Monate erweitert werden.
Durch die
vorgesehene Novellierung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes soll die
oberwähnte Verlängerung der Inanspruchnahmedauer bei der Begleitung
schwerstkranker Kinder auch für Arbeitslose ermöglicht werden.
Durch die Novelle
zum Landarbeitsgesetz sollen die im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz
vorgesehenen Änderungen auch in dem Bereich des Landarbeitsgesetzes übernommen
werden. Darüber hinaus werden Zitatberichtigungen vorgenommen und
Redaktionsversehen der letzten Novellen bereinigt.
Zum Antrag 330/A:
Die Abgeordneten
Ing. Josef Winkler, Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen haben den
gegenständlichen Initiativantrag am 29. Jänner 2004 im Nationalrat
eingebracht und im Allgemeinen Teil der Erläuterungen wie folgt begründet:
Der derzeitige
Geltungsbereich trägt der dynamischen Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft
in keiner Weise Rechnung. Er führt dazu, dass Arbeitnehmer, die die gleichen
Tätigkeiten ausüben, unterschiedlichen Arbeitsrechten oder überhaupt keinem
Arbeitsrecht unterliegen. Eine effiziente Vertretung dieser Arbeitnehmergruppen
wird dadurch in hohem Maße behindert. Außerdem ist die Zuordnung bestimmter
Arbeitnehmer zu einem der in Betracht kommenden Arbeitsrechte von schwierigen
Rechtsfragen belastet und mit der Gefahr verknüpft, dass einzelne (kleine)
Gruppen von Arbeitnehmern überhaupt keinem Kollektivvertrag angehören. Eine
Klärung dieser komplizierten und für die betroffenen Dienstnehmer nicht
verständlichen Zuständigkeitsfragen ist daher dringend erforderlich. Sie soll
in einer Weise erfolgen, dass Dienstnehmer, die im wesentlichen die gleichen
Tätigkeiten ausüben, im gleichen Arbeitsrecht zusammengefasst werden.
Der Ausschuss für
Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung
am 23. November 2005 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im
Ausschuss war die Abgeordnete Ridi Steibl. An der
Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Ridi Steibl,
Erwin Spindelberger, Dietmar
Keck, Maximilian Walch, Karl Öllinger, Dr. Richard Leutner, Mag.
Walter Tancsits, Franz Riepl, Ing.
Josef Winkler, Theresia
Haidlmayr sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein und der Staatssekretär im Bundesministerium
für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek.
Im Zuge der
Debatte haben die Abgeordneten Mag. Walter Tancsits
und Maximilian Walch einen Abänderungsantrag
eingebracht. In diesem Abänderungsantrag war eine Neufassung des Artikel 1
betreffend die Änderung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes enthalten.
Weiters betraf dieser Abänderungsantrag folgende Änderungen betreffend Artikel
3 (Änderung des Landarbeitsgesetzes 1984): § 1 Abs. 5, Entfall der §§ 29 und
30, § 158 Abs. 1, § 238a Abs. 2 sowie § 239 Abs. 27 und 28.
Bei der Abstimmung
wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter
Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag.
Walter Tancsits und Maximilian Walch
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Durch die
Beschlussfassung des diesem Bericht angeschlossenen Gesetzentwurfes hat der
Ausschuss für Arbeit und Soziales auch den Antrag 330/A miterledigt.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen
Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien,
2005 11 23
Ridi Steibl Heidrun
Silhavy
Berichterstatterin Obfrau